Unterhalt für 12 jährigen

31. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
suchu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für 12 jährigen

Hi.
Mein Mann, der Kv, hat zwei Söhne.
Für beide zahlt er. Nun macht er eine Umschulung und verdient ca. 600Euro weniger.
Nun ist sein 2ter sohn 12 Jahre alt geworden und die Mutter verlangt nun mehr Unterhalt nach DD tabelle....so..
Punkt 1: müsste er denn nicht weniger zahlen weil er weniger verdient?!?!
Punkt 2: wenn er weniger zahlen muss vom JA aus nach der berechnung, wird SIE vom JA den differenz betrag verlangen ...kann sie das?!?!?
Punkt 3: sollte das JA nicht zahlen, dann will sie nach seiner Umschulung von ihm rückwirkend den differenz betrag einklagen...kann sie das?!?!?

Wir bräuchten dringend hilfe....danke schon mal im voraus....

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo suchu,

das JA wird keine Differenz zahlen.

Der Vater muss beim JA einen Antrag auf Abänderung stellen, da sonst gepfändet werden kann.

Außerdem laufen sonst Schulden auf.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
suchu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist eine Abänderung eine neuberechnung?!?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Fangen wir doch mal so an....

In welcher Höher erwirtschaftet der KV aktuell Einkommen?

Sind die Ansprüche tituliert, wenn ja, in welcher Höhe je Kind.

Wenn die Ansprüche tituliert sind, muss der KV eine Neuberechnung/Abänderung betreiben. Dem muss die KM aber nicht zwangsläufig zustimmen. Der KV müsste dann darlegen, dass es ihm zur zeit nicht möglich ist, mehr Einkommen zu erwirtschaften. Das würde dann im Rahmen einer Abänderungsklage erörtert werden. (vergl. § 1603 Abs.2 BGB )

Wie ist es denn zu der Umschulung gekommen? Wurde der KV gekündigt? Ohne Aussicht auf eine neue Anstellung?

LG nero

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

man bedenke auch, dein Mann könnte evtl dazu aufgefordert werden einen zusätzlichen Nebenjob anzunehmen. Immerhin ist er verpflichtet alles daran zu setzen den Mindestunterhalt zu zahlen, EIn Nebenjob kann da behilflich sein...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wichtig wäre auch zu wissen, warum die Umschulung gemacht wird. Und, ob er dazu zum Mangelfall wird.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
suchu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi ihr ...

also mein Mann hat eine Herzkrankheit und darf seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben und MUSS deswegen eine Vollzeit-Umschulung machen.

Nebenbei: Die Mutter geht nur Teilzeit arbeiten, muss sie nicht auch sich um einen Vollzeitberuf bemühen?

Und wie soll mein Mann neben der Umschulung noch einen Nebenjob machen?

Das Einkommen liegt bei 1300€ und 500€ Rente?! Zusätzlich ist er wg seiner Krankheit zu 40% "behindert".

Und es ist ja nicht so dass er GAR NICHTS zahlt, er zahlt ja was, nur nicht ganz den Preis der DD Tabelle......

lg



-- Editiert von suchu am 01.04.2015 13:15

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#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ein Unsicherheitsfaktor in diesem Fall ist die Höhe des Selbstbehalts. Es ist nicht eindeutig ob der Selbstbehalt für einen Berufstätigen anzusetzen ist.
AG Essen 108b F 238/04 :

Zitat:
Die Frage, ob einem Umschüler bei der Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt der Selbstbehalt eines nicht Erwerbstätigen (so: OLG Dresden FamRZ 1999,1015; LSG Nordrhein-Westfalen FamRZ 2001, 1739) oder derjenige eines Erwerbstätigen (so: OLG Hamm FamRZ 1999, 1015, 1016; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1215; Wendl / Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. A. § 2, Rz. 266) oder ein Zwischenbetrag (so: OLG Köln FamRZ 1998, 480) zuzugestehen ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Der Senat vermag diese Frage nicht für alle Fälle einer stattfinden Umschulung einheitlich zu beantworten.

Bei einer Einkommenshöhe von €1800 dürfte wohl kein Mangelfall vorliegen.
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

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#8
 Von 
HighSensitive62
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat:
Nebenbei: Die Mutter geht nur Teilzeit arbeiten, muss sie nicht auch sich um einen Vollzeitberuf bemühen?


Warum sollte sie? Wenn sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommt mit dem, was sie in Teilzeit erwirbt - wer sollte sie (und warum) zu etwas anderem verdonnern?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119465 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat:
Nebenbei: Die Mutter geht nur Teilzeit arbeiten, muss sie nicht auch sich um einen Vollzeitberuf bemühen?

Nö, die muss gar nicht arbeiten. Ist ganz alleine ihre Sache wie sie sich finanziert.
Woher will man denn eine "Arbeitspflicht" herleiten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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