Hi.
Mein Mann, der Kv, hat zwei Söhne.
Für beide zahlt er. Nun macht er eine Umschulung und verdient ca. 600Euro weniger.
Nun ist sein 2ter sohn 12 Jahre alt geworden und die Mutter verlangt nun mehr Unterhalt nach DD tabelle....so..
Punkt 1: müsste er denn nicht weniger zahlen weil er weniger verdient?!?!
Punkt 2: wenn er weniger zahlen muss vom JA aus nach der berechnung, wird SIE vom JA den differenz betrag verlangen ...kann sie das?!?!?
Punkt 3: sollte das JA nicht zahlen, dann will sie nach seiner Umschulung von ihm rückwirkend den differenz betrag einklagen...kann sie das?!?!?
Wir bräuchten dringend hilfe....danke schon mal im voraus....
Unterhalt für 12 jährigen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo suchu,
das JA wird keine Differenz zahlen.
Der Vater muss beim JA einen Antrag auf Abänderung stellen, da sonst gepfändet werden kann.
Außerdem laufen sonst Schulden auf.
lg
edy
Ist eine Abänderung eine neuberechnung?!?
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Guten Abend!
Fangen wir doch mal so an....
In welcher Höher erwirtschaftet der KV aktuell Einkommen?
Sind die Ansprüche tituliert, wenn ja, in welcher Höhe je Kind.
Wenn die Ansprüche tituliert sind, muss der KV eine Neuberechnung/Abänderung betreiben. Dem muss die KM aber nicht zwangsläufig zustimmen. Der KV müsste dann darlegen, dass es ihm zur zeit nicht möglich ist, mehr Einkommen zu erwirtschaften. Das würde dann im Rahmen einer Abänderungsklage erörtert werden. (vergl. § 1603 Abs.2 BGB
)
Wie ist es denn zu der Umschulung gekommen? Wurde der KV gekündigt? Ohne Aussicht auf eine neue Anstellung?
LG nero
Hallo,
man bedenke auch, dein Mann könnte evtl dazu aufgefordert werden einen zusätzlichen Nebenjob anzunehmen. Immerhin ist er verpflichtet alles daran zu setzen den Mindestunterhalt zu zahlen, EIn Nebenjob kann da behilflich sein...
Wichtig wäre auch zu wissen, warum die Umschulung gemacht wird. Und, ob er dazu zum Mangelfall wird.
wirdwerden
Hi ihr ...
also mein Mann hat eine Herzkrankheit und darf seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben und MUSS deswegen eine Vollzeit-Umschulung machen.
Nebenbei: Die Mutter geht nur Teilzeit arbeiten, muss sie nicht auch sich um einen Vollzeitberuf bemühen?
Und wie soll mein Mann neben der Umschulung noch einen Nebenjob machen?
Das Einkommen liegt bei 1300€ und 500€ Rente?! Zusätzlich ist er wg seiner Krankheit zu 40% "behindert".
Und es ist ja nicht so dass er GAR NICHTS zahlt, er zahlt ja was, nur nicht ganz den Preis der DD Tabelle......
lg
-- Editiert von suchu am 01.04.2015 13:15
Hallo,
ein Unsicherheitsfaktor in diesem Fall ist die Höhe des Selbstbehalts. Es ist nicht eindeutig ob der Selbstbehalt für einen Berufstätigen anzusetzen ist.
AG Essen 108b F 238/04
:
Zitat:Die Frage, ob einem Umschüler bei der Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt der Selbstbehalt eines nicht Erwerbstätigen (so: OLG Dresden FamRZ 1999,1015; LSG Nordrhein-Westfalen FamRZ 2001, 1739) oder derjenige eines Erwerbstätigen (so: OLG Hamm FamRZ 1999, 1015, 1016; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1215; Wendl / Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. A. § 2, Rz. 266) oder ein Zwischenbetrag (so: OLG Köln FamRZ 1998, 480) zuzugestehen ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Der Senat vermag diese Frage nicht für alle Fälle einer stattfinden Umschulung einheitlich zu beantworten.
Bei einer Einkommenshöhe von €1800 dürfte wohl kein Mangelfall vorliegen.
Gruß
Andreas
Zitat:Nebenbei: Die Mutter geht nur Teilzeit arbeiten, muss sie nicht auch sich um einen Vollzeitberuf bemühen?
Warum sollte sie? Wenn sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommt mit dem, was sie in Teilzeit erwirbt - wer sollte sie (und warum) zu etwas anderem verdonnern?
Zitat:Nebenbei: Die Mutter geht nur Teilzeit arbeiten, muss sie nicht auch sich um einen Vollzeitberuf bemühen?
Nö, die muss gar nicht arbeiten. Ist ganz alleine ihre Sache wie sie sich finanziert.
Woher will man denn eine "Arbeitspflicht" herleiten?
Und jetzt?
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