Einen schönen guten Tag,
meine Freundin und ich (beide 18) wollen am 1.6 zusammen ziehen. Ich belege bald erstmal meine 9 Monate Grundwehrdienst und meine Freundin geht zu höhern Handelsschule. Jedoch haben wie ein super Wohnungsangebot erhalten und wollen den Weg auch gemeinsam gehen. Ihre Eltern meiner Freundin meinen, das Ihr kein Geld zusteht da noch minderjährige in dem Haushalt Ihrer Mutter leben und deswegen jeglicher Anspruch für Sie weg fällt. Ich weiß, das ich die Wohnung nur dann von der Bundeswehr für die Zeit bezahlt bekomme, wenn ich mind. 6 Monate schon in dieser Wohnung lebe. Meine Eltern wollen mich Unterstützen, eben auch mit Geld, jedoch haben Sie nie nachgeschaut ob sie mir Geld geben müssen, sie geben es mir da sie froh sind das ich selbstständiger werde und da ich für das nächste Jahr einen Ausbildungsplatz habe, auch nicht lange Unterstützung brauche.
Stimmt es wirklich das meiner Freundin keinerlei Anspruch an Unterhalt
zusteht, da ihre Schwestern noch minderjährig sind? Es ist nicht so das sie jeden Cent 2 mal umdrehen müssen um über die Runden zu kommen.
Vielen dank schon mal für die Antwort/en
mfg Galardon
Unterhalt für 18 Jährige bei minderjährigen Geschwistern
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
verrätst du uns, wer du jetzt bist?
Mutter oder Sohn?
Den Unterhalt für meinen 16 Jährigen Sohn [Schüler] kann mein geschiedener Mann nun nicht mehr aufbringen, da er Arbeitslosengeld II bekommt.von Galardon am 21.05.2007 18:01 I
Die Bundeswehr, dachte ich, hättest du verlassen...
http://www.123recht.net/Bundeswehrbesoldung-nach-Abbruch-__f149877.html
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Ja die freiwillige Verpflichtung von 8 Jahren habe ich nicht antreten können, jedoch muss ich die 9 Monate Grundwehrdienst noch machen, nachdem ich 2 mal bei gesundheitlichen Untersuchungen war.
Das 2. war als mein Vater arbeitslos wurde, meine Mutter wollte etwas wissen und sie hat es von meinen Account aus geschrieben da sie sich nicht so mit Internet auskennt.
Sorry ist was verwirrend, ich bin der Sohn, 18 Jahre alt.
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Ok, ich verzeihe dir....:)
quote:
Stimmt es wirklich das meiner Freundin keinerlei Anspruch an Unterhalt zusteht, da ihre Schwestern noch minderjährig sind?
Sehr gut möglich. Ab Auszug endet nämlich die Privilegierung deiner Freundin und sie wird nachrangig ihren minderjährigen Geschwistern gegenüber behandelt.
Dann gibts nur, wenn was übrig ist. D.h. 1100€ SB für den Vater + 800 für die Mutter.
Bekommt deine Freundin Bafög oder ähnliches?
Wenn dir langweilig ist, kannst du hier mal reingucken:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 08.05.2009 12:58
Nein Meine Freundin bekommt kein Bafög, ist mir auch nicht bekannt das es für die höhere Handelsschule Bafög gibt.
Danke für den Link, werde mal etwas rumstöbern ;-)
Aber wie kann man berechnen wie viele Abzüge durch die minderjährigen Geschwister entsteht?
Es sind 3 am alter von 6-11 Jahren.
Genaue Angaben über das Einkommen habe ich nicht und wird es auch nie wirklich geben da Ihre Mutter selbstständig ist. Ihr Vater hat bis dato immer 307 Euro an Ihre Mutter gezahlt und hat selber auch noch 1 Kind.
mfg
Uuups,
dachte, Vater und Mutter leben in einem Haushalt.
Dann zahlt der Vater noch?
Wurde der Unterhalt mit Eintritt der Volljährigkeit neu berechnet.
Dann nämlich ist auch die Mutter zu Barunterhalt verpflichtet.
quote:
Aber wie kann man berechnen wie viele Abzüge durch die minderjährigen Geschwister entsteht?
Es sind 3 am alter von 6-11 Jahren.
Dafür ist der Vater zuständig. Aber alle werden vorrangig behandelt.
Die Mutter leistet hier Betreuung.
Zieht deine Freundin gegen den Willen ihrer Mutter aus, kann sie dadurch den Anspruch ihr gegenüber verwirken.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Ja sie sind getrennt. Meine Freundin hat nur Halbgeschwister. 3 bei Ihrer Mutter, eins bei Ihren Vater. Meine Freundin ist die Einzigste für die Unterhalt, in Form von Geld, gezahlt wird. Ja der Vater zahlt noch, ob es neu berechnet wurde? Kann ich nicht genau sagen, aber wenn sie mit 18 Jahren 307 € bekommt wird es wohl letzten geändert worden sein.
Ihre Mutter hat nicht dagegen das Sie auszieht und mit mir zusammen zieht, wir sind 2 1/2 Jahre zusammen und deswegen kann man schon sagen das es nicht überstützt war.
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