Unterhalt für 18 jähr. Kind nach auszug ?

10. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Der Sonny
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für 18 jähr. Kind nach auszug ?

Hallo alle zusammen,

ich habe hier schon einige Themen gesucht und gelesen, es war auch informativ aber ganz bin ich noch nicht fündig geworden.

Meine Tochter, seit letztem Monat 18, geht noch bis Juni dieses Jahres zur Schule um ihren Hauptschulabschluß über das Arbeitsamt nachzumachen. Sie wohnt bei ihrer Mutter. Sie bekommt von mir und ihrer Mutter Unterhalt und von der Arge 270,00 € ( für Schulmittel, Fahrgeld e.t.c. )

Nach der Schule will sie in eine andere Stadt und Bundesland zu ihrem Freund, der noch bei seinen Eltern lebt, ziehen um dort zu versuchen eine Ausbildung in einer Kosmetikschule zu finden/machen.

Meine Frage: Muß ich in diesem Falle weiterhin Unterhalt zahlen ?

Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 784x hilfreich)

Im Juni in eine andere Stadt, um DANN eine Ausbildung zu finden. Dat Mädchen ist optimistisch...

Egal... solange sich Tochter in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet, seid ihr Eltern unterhaltspflichtig. Bei eigenem Hausstand (das gilt auch für Hotel Mama des Freundes) stehen Tochter 640,- abzüglich Kindergeld zu. Eventuell kriegt sie auch Bafög, kommt auf die Schule an. Ihr Eltern seid dann anteilsmäßig nach eurem Einkommen dran, je nach Leistungsfähigkeit und auch nicht höher als bisher.
Zieht sie zum Freund und macht nix, kann sie sich ja bei Schlecker bewerben. Hat auch mit Kosmetik zu tun und sie verdient ihr eigenes Geld. Das muss sie nämlich dann... ;)

-----------------
"gruß azrael"

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#2
 Von 
Der Sonny
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Jo das ist wirklich optimistisch, aber wenn ein frischverlibtes Mädel sich was in den Kopf gesetzt hat....

Also, das wir Unterhalt zahlen müßen wärend der Schulzeit ist unumstritten, was wir ja auch machen, es ging nur um die Zeit danach, wenn sie auszieht. Sie denkt nähmlich wir müßen weiter zahlen und sie gibt anteilig ihr geld als Kostgeld bei ihrem Freund mit ab.

Gruß

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 784x hilfreich)

Na denn erklär ihr mal die Fakten und lass das frisch verliebte Mädel bei der zukünftigen Schwiegermutter einziehen. Dann lernt sie ganz schnell die Welt kennen :grins:

Hier noch mal Pflichtlektüre für die junge Dame:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

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"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 10.02.2008 16:20:43

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#4
 Von 
Der Sonny
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Na das ist dann doch schon so wie ich es mir gedacht habe, danke dafür.

Gruß

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