Unterhalt für 18 jährige Tochter/Jugendhilfegesetz

13. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Berliner63
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Unterhalt für 18 jährige Tochter/Jugendhilfegesetz

Hallo,

meine Tochter ist inzwischen 18 geworden, macht eine Ausbildung und lebt in einer art betreuten WG in einem Kinderheim. Den Unterhalt bezahle ich demnach an das Jugendamt. Diese wollten nun den Unterhalt neu berechnen, nachdem meine Tochter 18 wurde. Das nennt sich Hilfe für junge Volljährige.
Nun habe ich den Bescheid bekommen und soll weiterhin 250 Euro monatlich bezahlen (also genauso viel wie vor ihrem 18. Lebensjahr und bevor sie eine Ausbildung begonnen hat). Ich dachte das Ausbildungsgeld würde da zum Teil mit angerechnet? Eine Aufstellung wie das ganze berechnet wurde habe ich nicht bekommen, nur, dass der Kostenbeitrag bei jungen Volljährigen bei 710 Euro/Monat gedeckelt ist. Wenn ich in die Düsseldorfer Tabelle schaue komme ich da bei keiner Einkommensgruppe auf 710 Euro. Ich bin übrigens in der Einkommensgruppe 2. Ist das richtig, dass man in diesem Fall nicht nach der Düsseldorfer Tabelle gehen kann und auch das Ausbildungsgeld anscheinend nicht mit angerechnet wird?
LG
Berliner63

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Berliner63 hallo,
ab 18 sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig.

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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Berliner63
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Anny,

danke, ich weiß dass meine Ex Frau auch einen Anteil zahlen müsste. Ob sie es tut weiß ich allerdings nicht, da ich ja vom Jugendamt nur den Betrag mitgeteilt bekam, aber keine Aufstellung wie er zustande kam. Von daher weiß ich weder ob meine Ex mit zur Zahlung heran gezogen wurde, noch ob ein Teil des Ausbildungsgeldes mit angerechnet wurde. Aber vor allem würde mich interessieren, ob dieser Betrag von 710 Euro stimmt, und ob man den Unterhalt nicht genauso rechnet als wenn ein Kind zuhause wohnt???

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Berliner63
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Kann mir niemand Auskunft geben???
Meine Tochter möchte leider keinen Kontakt zu mir, da die Ex sie jahrelang gegen mich aufgehetzt hat. Und somit habe ich auch keinen Kontakt zu der Ex, um sie zu fragen, ob sie dem Jugendamt Auskunft über ihre Einnahmen machen musste.
Mir kommt das Schreiben ohne irgendwelche Aufstellung wie das ganze berechnet wurde doch komisch vor. Und dass das Jugendamt nicht immer auf der Seite des "bösen" Vaters steht habe ich auch schon oftmals erlebt. Von daher bin ich mit dieser Berechnung etwas misstrauisch.

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#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Berliner,

Du solltest das JA schriftlich auffordern, Dir die Berechnung über den zu zahlenden Betrag zu kommen zu lassen. Dass Du nach Erreichen der Volljährigkeit den selben Betrag wie vorher zahlen sollst, kann deswegen schon nicht sein, da ab Volljährigkeit des Kindes das volle Kindergeld auf den Bedarf angerechnet wird.

LG Nero

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Berliner63
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Wegen dem Kindergeld hatte ich schon einmal beim Jugendamt telefonisch nachgefragt, und die hatten mir damals gesagt, dass Kindergeld in diesem Fall gar nicht bezahlt würde. Also wenn ein Kind im Heim lebt, bekommt das Heim kein Kindergeld für dieses Kind. Weiß vielleicht jemand ob das so stimmt??? Denn ich war auch der Meinung, dass der Unterhalt ab 18 eher sinken würde, eben wegen dem Kindergeld und da meine Tochter ja auch eine Ausbildung macht und Geld verdient.
Das alles verwundert mich zwar, aber da ich mich mit diesen Gesetzen überhaupt nicht auskenne weiß ich nicht was mein Recht ist und was nicht. Auf jeden Fall werde ich nun mal die Berechnung vom Jugendamt anfordern. Mal schauen ob daraus etwas ersichtlich ist.

Grüße
Berliner



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12318.10.2010 10:47:51
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,

ab 18 ist deine Tochter barunterhaltberechtigt. Das Kindergeld ist nicht direkt Geld für die Kinder, sondern es dient der steuerlichen Entlastung der Familie sozusagen. Bei entsprechendem Einkommen kann das KiG auch ganz weg fallen, die Vergünstigung läuft dann über eine steuerliche Entlastung.

Dass deine Tochter bzw. die Einrichtung, in der sie lebt, kein Kindergeld bekommt, kann ich nicht nachvollziehen- bedenken musst du jedoch, dass ihr Einkommen auf das KiG angerechnet wird. Vielleicht fällt es darum weg? Vielleicht wurde es aber auch bereits in Abzuggebracht, davon gehe ich eher aus.

UND: Die Kosten der "Fremdunterbringung" deiner Tochter müssen so weit wie möglich von euch als Eltern abgedeckt werden, da eure Tochter noch in der Ausbildung ist. Dafür zahlst du mtl. nur 250€- das ist ein Furz verglichen mit dem, was deine Tochter der Gesellschaft aktuell kostet. ;-))

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Berliner,

quote:
Wegen dem Kindergeld hatte ich schon einmal beim Jugendamt telefonisch nachgefragt , und die hatten mir damals gesagt, dass Kindergeld in diesem Fall gar nicht bezahlt würde.


Und das ist eben der Fehler, immer schriftlich anfragen. Diese Anfragen mussen dann auch schriftlich beantwortet werden, und der rechtliche Hintergrund muss dargelegt werden.

LG Nero

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Berliner63
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten.
@Annairis: Ich weiß, was die Unterbringung meiner Tochter täglich kostet, und dass die 250 Euro ein "Furz" dagegen sind. ABER, ich habe mir das so nicht gewünscht und auch nicht ausgesucht. Mir wäre lieber, meine Tochter würde bei mir sein. Aber leider hat die Ex ja jahrelang alle MIttel eingesetzt um meinen Kindern vorzugaukeln was für ein schlechter, böser Mann ich bin. Einer der die Familie im Stich lässt, seine Ex und die Kinder in die Armut treibt, sowieso nichts von seinen Kindern wissen will und sie nicht liebt usw. Und heute ist es leider so, dass meine Ex mit meiner Tochter nicht mehr zurecht kommt. Dann schiebt man sie eben einfach ins Heim ab, damit die sie zu einem "besseren" Menschen erziehen. Und so lange meine Tochter jeden Kontakt mit mir ablehnt, so lange kann ich auch nichts dagegen tun. Vom Jugendamt kommt in dieser Hinsicht leider auch keinerlei Hilfe.
Ich war nun jahrelang nur der Zahlesel für die Ex und die Kinder. Mein Geld ist willkommen, mehr aber auch nicht. Aus diesem Grund möchte ich eigentlich nicht mehr bezahlen, als ich wirklich muss. Was ich meinen Kindern gerne kaufen und geben würde, wenn sie bei mir wären, das ist eine andere Sache. Ich bezahle übrigens noch Unterhalt für meinen 15 jährigen Sohn. Mir bleibt also seit Jahren nicht viel von meinem Gehalt übrig.Muss ich nun ein schlechtes Gewissen haben, weil meine Tochter sich dazu entschlossen hat lieber in eine WG vom Jugendamt zu ziehen, statt zu mir???
Zum Kindergeld muss ich noch sagen, dass meine Tochter eine Ausbildung zur Hauswirtschaftshelferin macht und hier bestimmt kein riesiges Ausbildungsgeld bekommt. Ich gehe von 300 bis 330 Euro monatlich aus, das dürfte nicht reichen um das Kindergeld zu streichen.
Und wenn das Kindergeld schon in Abzug gebracht wäre, dann kann es doch eigentlich nicht sein, dass ich trotz Kindergeld und Ausbildungsgeld noch genauso viel Unterhalt bezahlen muss wie vorher???

@nero: Ich werde ab sofort alles nur noch schriftlich erledigen, danke für deine Antwort :-)

LG
Berliner

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Berliner63
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

mein Beitrag ist zwar nun schon etwas älter, aber ich hätte dazu nun eine weitere Frage.
Also die Aufstellung für die Berechnung des Unterhaltes habe ich beim Jugendamt angefordert und auch erhalten. Gleichzeitig habe ich erfahren, dass meine Tochter keine Ausbildung mehr macht. Warum konnte oder wollte mir keiner sagen.
E-mails, SMS, Anrufe in der WG, dass ich meine Tochter gerne mal sprechen würde und ja auch gerne mal wissen möchte wie es ihr geht, bleiben leider nach wie vor unbeantwortet. Vielleicht holt sie sich jetzt zu Weihnachten wieder ihr Geschenk bei mir ab, für mehr bin ich anscheinend nicht brauchbar. Nun würde mich aber einmal interessieren, wie es aussieht mit dem Unterhalt. Lebt ein Kind über 18 zuhause, und bricht aus eigenem Verschulden die Ausbildung ab, kann ja, so weit ich das weiß, der Unterhalt eingestellt werden, bis sie wieder eine Ausbildung/Schule besucht. Wie ist dies jedoch in meinem Fall, da sie ja in einer Einrichtung des Jugendamtes und somit zum größten Teil auf Staatskosten lebt?
Mich ärgert es einfach nur, dass es weder meine Tochter, noch das Jugendamt für nötig hält, mich über den Grund des Ausbildungsendes zu benachrichtigen. Ich soll einfach nur bezahlen, aber habe keinerlei Rechte auf eine Info?
Ich betone nochmals, ich bin kein Rabenvater, im Gegenteil, ich bemühe mich immer wieder um Kontakt zu ihr. Aber meine Ex hat sie anscheinend in den letzten Jahren derart manipuliert, dass meine Tochter keinerlei Interesse an ihrem Vater hat, außer Geld und Geschenke bei mir abzuholen. Und das ist auch typisch meine Ex, die sich auch um 50 cent bis zum geht nicht mehr mit mir streiten würde.


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der Unterhalt braucht in der Tat nicht gezahlt zu werden, wenn Deine Tochter die Ausbildung abbricht. Insgesamt wäre es vielleicht nicht verkehrt, wenn du die ganze Sache einem Anwalt übergibst. Jugendämter sind keineswegs neutral, sondern dienen allein den Interessen des Kindes ! Die Berechnungen, die dort aufgestellt werden, sind regelmäßig zum nachteil eines Vaters unrichtig. Das ist ungefähr so, als würde man auf einen wilden Brief von einem Anwalt sofort ja und Amen sagen, ohne es zu prüfen. Daher würde ich mich nicht auf irgendwelche vorgelegten Berechnungen verlassen, sondern die Sache von einem Anwalt überprüfen lassen ! Das kostet zwar auch Geld, aber möglicherweise macht es sich auf längere Sicht bezahlt.



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"justice"

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