Unterhalt für 18-jährige - Unterhalt verweigern bis eine eigene Wohnung vorhanden ist?

28. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)
Unterhalt für 18-jährige - Unterhalt verweigern bis eine eigene Wohnung vorhanden ist?

Hallo ihr Lieben,
hat sich ja einiges verändert, seit ich das letzte Mal hier war - hoffe, zumindest die meisten kompetenten User sind noch da :-)

Doch zu meinem "Problem":

Kind, 18 Jahre ist von zu Hause abgehauen, wollte zurück, wurde aber von der Mutter verweigert.
Eltern geschieden.
Kind wohnt zwar derzeit bei Freund, ist aber noch bei der Mutter gemeldet.
Vater will Kind erst dann Unterhalt zahlen, wenn Kind eigene Wohnung vorweisen kann; Mutter kann vermutlich keinen Unterhalt zahlen
Kind will erst Job und dann Wohnung suchen, weil ein Job in Nürnberg nix bringt, wenn eine Wohnung in Köln vorhanden ist.

Nun meine Fragen:

1. Kann der Vater den Unterhalt verweigern bis eine eigene Wohnung vorhanden ist?
2. Kann das Einkommen des Lebensgefährten der Mutter mit angerechnet werden, wenn es um den Unterhalt geht (eheähnliche Gemeinschaft seit 7 oder 8 Jahren)?
Es kommen mit Sicherheit weitere Fragen auf, aber derzeit sind das erst mal meine einzigen :-)

Liebe Grüße und danke schon mal

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"Am Ende wird alles gut und ist es nicht gut, ist es nicht das Ende."

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Teasy,

auch mal wieder im Lande?:)
Ich hoffe nur, dass dir unsere Kompetenz ausreicht....

@Reike,

ich vermute mal: NIX. Wie sonst wär das Mädel so flexibel?:)

1. Der Vater kann nicht nur bis zum Vorhandensein der eigenen Wohnung nicht zahlen, sondern damit warten, bis auch ein Ausbildungsplatz vorliegt.
Titel gibts keinen?
Sonst wär das anders...

2. Privilegierung weg, somit auch die erhöhte Erwerbsobliegenheit und die oft verbundene Kürzung des SB`s.

Grüßle - Schwesterchen


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#3
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

Nee, die macht noch gar nichts, weil sie im Moment nicht einmal weiß, was sie tun SOLL!
Ich glaube, ich muss doch weiter ausholen, aber jetzt erst mal mit meiner Großen zum Zahnarzt...

Irgendwelche Unterstützung (und sei es erst mal auf Staatskosten) muss ihr aber doch "zustehen", oder? Kann ja nicht sein, dass ihr Freund und seine Eltern, die sie gerade mal seit ca. 4 Wochen kennen sie "durchfüttern müssen...

Meld mich später noch mal mit ganz genauen Infos :-)

Liebe Grüße und schon mal danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Zur Zeit hat sie, zumindest nach dem Familienrecht keinen Anspruch auf Unterhalt.

Hier ein Urteil bezüglich eines Schülers:

Kindesunterhalt: Auch ein Minderjähriger kann zu einer Teilerwerbstätigkeit verpflichtet sein
Rechtsberatung zum Familienrecht - Rechtsanwalt Norbert Bierbach - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
Einen minderjährigen Schüler kann in Zeiten, in denen er nicht zur Schule geht und keine Ausbildung absolviert, grundsätzlich eine Erwerbsobliegenheit treffen. Ihm ist dann eine Teilerwerbstätigkeit zuzumuten, um damit seinen Unterhalt zumindest teilweise zu decken.
Das musste sich eine 16-jährige sagen lassen, die nach ihrem Schulabschluss im Februar auf den Beginn ihres Ausbildungsverhältnisses im August wartete. Zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in diesem Zeitraum war sie nicht bereit. Ihr unterhaltspflichtiger Vater wollte daher seine monatliche Unterhaltszahlung kürzen.
Hierzu sei er nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock auch berechtigt. Nach Ansicht der Richter habe sich in dem betreffenden Zeitraum die Bedürftigkeit der Tochter verändert. Sie habe zwar keine Einkünfte. Sie müsse sich aber so behandeln lassen, als hätte sie Einkünfte erzielt. Der Grund hierfür sei, dass sie ihre Erwerbsobliegenheit verletzt habe. Auch Minderjährige hätten die Pflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, solange sie nicht zur Schule gingen und keine Ausbildung absolvieren würden. Zumindest gelte das für eine Teilzeittätigkeit von ca. 10 Stunden pro Woche. Dem stünden auch keine schutzbedürftigen Belange des Minderjährigen entgegen. Die Richter wiesen vielmehr darauf hin, dass es für die Entwicklung der Tochter förderlich sei, wenn sie zu ihrem eigenen Lebensunterhalt beitrage (OLG Rostock, 10 WF 103/06 ).

Wenn schon Minderjährige verpflichtet sind, für ihren eigenen Unterhalt zu sorgen, dann erst recht Volljährige.

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#6
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

@Siegfried1
Und mich interessiert Dein Kommentar nicht, da er nicht wirklich zur Problemlösung beiträgt.

@die anderen :-)
Also, das Mädel ist jetzt so weit, sich umzumelden und direkt morgen geht sie mit ihrem Freund auf Jobsuche (ohne mein Zutun)

Dass der LG nichts mit dem Unterhalt zu tun hat, hatte ich noch irgendwo aus früheren Diskussionen im Hinterkopf...

Also, wie gesagt; scheinbar hat es sich erst mal erledigt, offensichtlich bekommt sie ihren Hintern (fast) ganz alleine hoch und ich werde mich erst mal hüten mich da weiter einzumischen *g

Danke erst mal und falls doch noch was kommt, meld ich mich wieder :-)

LG Teasy

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"Am Ende wird alles gut und ist es nicht gut, ist es nicht das Ende."

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#7
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Teasy hi,
darf nicht daran denken, dass wir nächstes Jahr auch soweit sind und von einem volljährigen ?Mann? sprechen.
Ich verfolge diese Fragen hier im Forum schon lange und stelle fest, dass man erst mal abwarten muss.

Wir würden am liebsten jetzt schon handeln, uns liegen die Nerven am Grund, und ich weiß schon, wie wir uns fühlen werden.........ok, ich will nicht jammern.

So ein kaputtes Kind ist nicht aus meinem Lager entsprungen.
Bei der Frage, ob der LG mit herangezogen werden kann bin ich mir nicht sicher, dazu würde ich mich noch mal schlau machen.
Wir tun es!

Alles Gute, dir ( euch) und eine PM kann ich dir nicht schicken, selber schuld :devil:


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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LG Anny"

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