Die Tochter hat im Oktober 2008 sich mit meinem Einverständnis von der Schule beurlauben lassen, da sie soziale Ängste hatte. Wir haben eine Therapie bei der DRV beantragt, die in der ersten Instanz abgelehnt wurde. Nach dem Widerspruch bekam sie dann die Zusage für eine stationäre Therapie in einer Einrichtung für Essstörungen. Da sich das alles lange hingezogen hat, habe ich sie immer wieder aufgefordert, sich bei der Schule zu melden bzw. sich einen Mini-Job zu suchen, damit sie nicht nur bei ihrem arbeitslosen Freund ist. Nach monatelangem "Erinnern" schrieb sie dann 1 Bewerbung, gab sie Wochen später ab und kümmerte sich dann nicht mehr weiter darum. Ich unterstütze diese Phase ohne Schule, ohne Verpflichtung, weil ich ihr Zeit zum Stabilisieren geben wollte, quasi als Auszeit. Sie war in dieser Zeit oft bei ihrem Freund, der mit seiner Familie eine Tür weiter wohnt. Die Auszeit nutzte sie leider nicht für sich, sondern dafür, mit ihrem Freund und ihrer Clique Zeit zu verbringen, sich die Nächte um die Ohren zu schlagen. Obwohl ich vollzeit berufstätig bin, hat sie mich in keiner Weise im Haushalt unterstützt. Irgendwann habe ich ihr dann gesagt, dass sie ihre Wäsche bitte selber waschen soll, da ich nicht ihre Haushälterin bin. Das läuft seitdem auch relativ gut. Je nachdem, wo es gerade das "bessere" Essen gibt, isst sie mal bei mir und ihrer Schwester oder bei den Eltern ihres Freundes.
Nach der Therapie, die m.E. mit 8 Wochen viel zu kurz war (sie wollte nicht verlängern, damit sie Silvester zuhause ist!), will sie nun unbedingt ausziehen (und zu ihrem Freund in die Wohnung seiner Eltern ziehen). Mich kann sie, wie sie sagt, überhaupt nicht mehr leiden, sie könne mich nicht ab und meine Art fände sie auch doof. Bei uns zuhause wäre alles ungemütlich und sie würde sich nicht wohlfühlen, sie wolle lieber bei ihrem Freund sein.
Sie hat sich erst 2 Wochen, nachdem sie schon aus der Therapie wieder da war, arbeitslos gemeldet und will nun, dass ich Unterhalt für sie zahle, weil sie keine Lust mehr hat, mit mir zusammen zu wohnen.
Ich verdiene zwar, habe aber noch eine Tochter und bekomme keinen Unterhalt vom Vater. Hinzu kommt, dass ich hohe Fixkosten habe (Nebenkostennachzahlung, die ich in Raten abstottere, neue Waschmaschine (Raten), Auto (Raten), Spritkosten, Rückzahlung Bafög, Rückzahlung Kredit, Versicherungen.Mir bleiben nach Abzug der Kosten noch ca. 500 €. Wenn ich ihr jetzt auch noch Barunterhalt zahlen muss, dann kann ich meine Rechnungen nicht mehr bezahlen und gerate immer mehr in die Schuldenspirale. Es ist einfach sehr knapp finanziell und ich habe Angst, dass ich dann überhaupt nicht mehr hinkomme mit meiner anderen Tochter.
Im Moment scheint es ihr nur ums Geld zu gehen und darum, ihren Willen durchzusetzen. Sie bekommt Taschengeld und ich bezahle alle Ausgaben, die so anfallen (Klamotten, Medikamente, besondere Wünsche).
Wie ist die Rechtslage?
Danke im voraus und Kompliment dafür, den langen Text bis zum Schluß gelesen zu haben :-)
Misericordia
Unterhalt für 18-jährige arbeitslose Tochter?
11. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 11. Januar 2010 | 13:53
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt für 18-jährige arbeitslose Tochter?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2010 | 14:37
Von
Status: Master (4939 Beiträge, 783x hilfreich)
Lange Rede, kurzer Sinn: da sie sich weder in schulischer noch beruflicher Ausbildung befindet hat sie keinen Unterhaltsanspruch dir gegenüber. Wenn einer bestünde, dann sowieso gegen BEIDE Elternteile.
Du kannst ihr das Kindergeld zur Verfügung stellen und dann lass sie mit wehenden Fahnen zu ihrem Freund ziehen. Dessen Eltern werden sich freuen...
-----------------
"gruß azrael"
#2
Antwort vom 11. Januar 2010 | 15:04
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1264x hilfreich)
Hallo,
quote:
Du kannst ihr das Kindergeld zur Verfügung stellen und dann lass sie mit wehenden Fahnen zu ihrem Freund ziehen.
Aber bitte darauf achten, dass die Tochter auch ausbildungssuchend gemeldet ist. Nicht es da Rückforderungen seitens der Kindergeldkasse gibt.
LG Nero
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#3
Antwort vom 11. Januar 2010 | 15:39
Von
Status: Master (4939 Beiträge, 783x hilfreich)
quote:
Aber bitte darauf achten, dass die Tochter auch ausbildungssuchend gemeldet ist.
Ist sie aber anscheinend.
quote:
Sie hat sich erst 2 Wochen, nachdem sie schon aus der Therapie wieder da war, arbeitslos gemeldet
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"gruß azrael"
#4
Antwort vom 11. Januar 2010 | 20:37
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1264x hilfreich)
Siehste asrael,
das kommt davon, wenn man den Text nur überfliegt. Hätte ich mir die Zeit genommen...
LG Nero
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