Unterhalt für 18 jährigen sohn

15. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mary28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für 18 jährigen sohn

hallöle,

ich selbst habe das problem nicht sondern mein freund. er und seine exfrau haben einen nun volljährigen sohn, er lebt bei ihr. sie hat auch einen neuen mann.
er befindet sich zur zeit in einer ausbildung(meisterausblidung)und hat demzufolge weniger einkommen als noch vor einigen monaten.
FRAGE:

wie kann er in erfahrung bringen was seine exfrau zu leisten hat?

wer klärt den sohn darüber auf, dass er sich um den unterhalt jetzt selbst kümmern muss?

ist damit zu rechnen dass er weniger zahlen muss und wie lange muss er eigentlich zahlen?

eine interessierte frisch verliebte




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo frisch verliebte Mary,:)

Unterhaltspflichtig sind Eltern bis Ende Erstausbildung.

Wobei ich denke, dass die Meisterschule noch als Erstausbildung gilt.
Allerdings muss Sohnemann dafür Meisterbafög beantragen, das, wie Kindergeld, voll auf seinen Bedarf angerechnet wird.
Bedarf ist das zusammengerechntete Einkommen beider Elternteile.

Wenn kein Titel besteht, muss Sohnemann auf seine Eltern zukommen und seine Bedürftigkeit nachweisen.
Um einen Anspruch ermitteln zu können, ist natürlich die Höhe des Einkommens der Mutter wichtig zu wissen.

Wenn ein Titel besteht, muss der abgeändert werden.

Schau mal hier:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 16.04.2008 08:47:29

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

Ich vermute hier mal, dass der Freund von Mary sich in der Meisterausbildung befindet und damit weniger Einkommen als vor ein paar Monaten hat.

Denn:

Die Meisterprüfung darf nicht ohne Berufserfahrung abgelegt werden. Nach § 49 HWO ist zur Meisterprüfung zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung im Handwerk, eine andere Abschlussprüfung oder gleichwertige Berufserfahrung nachweisen kann sowie eine nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung 3-jährige Berufserfahrung hat.

Und das dürfte beim gerade 18 gewordenen Sohnemann schlecht der Fall sein... ;)

-----------------
"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 16.04.2008 09:39:45

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#4
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

Der Vater macht die Meisterprüfung, nicht der Sohn. Was der Sohn macht, steht nirgendwo geschrieben.

-----------------
"gruß azrael"

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#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Uuups Azrael,:)

dann hab ich das falsch verstanden...

Dann wäre erstmal wichtig zu wissen, ob Sohnemann noch privilegiert ist, bevor weitere Überlegungen angestellt werden.

Aber Azrael,

wo wir grad bei der Meisterprüfung sind:
Die Berufserfahrung ist nicht mehr zwingend notwendig. Es kann also durchaus ein *schneller* 18-Jähriger einen Meisterkurs angehen.

http://www.handwerkskammer-freiburg.de/html/seiten/text;zulassung-zur-meisterpruefung;192,de.html

Grüßle





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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#7
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)

wer klärt den sohn darüber auf, dass er sich um den unterhalt jetzt selbst kümmern muss?

Das kann jeder machen,der sich dazu berufen fühlt.Also z.B. auch DU...
Wenn er es nicht glaubt,kann er ja einen Experten fragen.



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#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

Aaah, gut zu wissen, danke.

Denke dennoch, dass es hier nicht der Fall ist.



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"gruß azrael"

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#9
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Ok Azrael,

ich schlage vor, wir warten ab, bis die TE sich wieder meldet. Ich nehme aber auch an, dass der Vater die Meisterprüfung angeht.

Wär natürlich mit einer Unterhaltspflicht an einen privilegierten Volljährigen ganz schön mutig...

Hey Einsiedler,

wo warst du denn so lange?:):)

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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