Hallo,
habe ein bald 18 jähriges Kind, ich weiß, dass ich ab diesem Zeitpunkt meinem Kind genauso wie der Vater auch Barunterhaltsverpflichtet bin. Was wird bei der Unterhaltsberechnung abgezogen, gehe auch arbeiten, habe noch zwei weitere Kinder (aus einer anderen Beziehung), wovon eines Schwerbehindert ist (Ausweis mit 100 %). Habe dadurch ja eine Steuerermäßigung. Kann mir jemand sagen, ob mein Ex dann einen Vorteil hat, da ich eine Steuerermäßigung durch mein anderes Kind habe? Durch die Steuerermaßigung habe ich ja ein höheres Netto bzw. bekomme beim Einkommenssteuerjahresausgleich durch eine Vorsorgepauschale mehr raus.
Danke
Unterhalt für 18 jähriges Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo,
quote:
habe noch zwei weitere Kinder (aus einer anderen Beziehung)
Für die du Unterhalt erhältst?
Minderjährig?
quote:
Kann mir jemand sagen, ob mein Ex dann einen Vorteil hat, da ich eine Steuerermäßigung durch mein anderes Kind habe?
Warum sollte dein Ex Vorteile genießen? Unterhaltsberechtigt ist das volljährige Kind, nicht er.
quote:
Habe dadurch ja eine Steuerermäßigung.
M.E. wird das als Einkommen gerechnet. Zur Bereinigung kannst du aber die Mehraufwendungen geltend machen.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Für meine anderen Kinder (minderjährig) bekomme ich keinen Unterhalt, da ich mit dem Vater der beiden zusammen wohne.
Ich glaube das mein Ex deshalb einen Vorteil hätte, weil: mein Nettoeinkommen ja auch betrachtet wird und wenn ich durch die Schwerbehinderung meines Sohnes mehr Netto habe, er dadurch, da ja unsere beider Einkommen zusammengerechnet werden, er weniger zahlen muss und ich ggf. mehr.
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Hallo,
hast du meine Antwort nicht gelesen?:(
Mehraufwendungen wirken einkommensmindernd.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Danke, doch natürlich habe ich deine Antwort gelesen. Aber ich bekomme ja einen Steuervorteil, der ist ja nicht einkommensmindernd und wenn ich denn das richtig sehe, einen Pauschalbetrag der mir bei der Einkommenssteuer abgezogen wird.
Ich habe mittlerweilen mit einem Anwalt telefoniert, der meinte, wenn ich möchte, dass die Angelegenheit meines Sohnes separiert betrachtet wird, dann müsste ich vor Gericht gehen, da so alles als Familieneinkommen betrachtet wird.
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quote:
einen Pauschalbetrag der mir bei der Einkommenssteuer abgezogen wird.
Nicht bei der Einkommenssteuer, sondern beim zu versteuerndem Einkommen.
Kleiner Unterschied.
quote:
wenn ich möchte, dass die Angelegenheit meines Sohnes separiert betrachtet wird, dann müsste ich vor Gericht gehen, da so alles als Familieneinkommen betrachtet wird.
Das Jugendamt berechnet kostenlos. DU müsstest nicht vor Gericht ziehen, die Berechnung veranlassen muss das bald volljährige Kind.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Das ist alles sehr verwirrend für mich, welches Einkommen wird denn nun zur Berechnung herangezogen, mein Netto, minus Arbeitnehmerpauschbetrag, minus Erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten und minus Zinszahlungen? oder mein auf der Steuererklärung ausgewiesenes zu versteuerndes Einkommen? Da ist nämlich ein gewaltiger Unterschied. Schon mal danke für die erneute Hilfe.
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Hallo,
herangezogen wird dein bereinigtes Einkommen.
Guckst du hier und suchst das für dich zuständige OLG aus.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
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