Unterhalt für 19-jährige

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
xluckystar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt für 19-jährige

Hallo,
der Vater meiner 19-jährigen Tochter hat mir heute mitgeteilt, dass er jetzt ds komplette Kindergeld vom Unterhalt abziehen darf, weil meine Tochter volljährig ist.
Sie geht noch zur Schule, macht dieses Jahr Abi und wird voraussichtlich danach eine Ausbildung an einer Heilpraktikterschule anfangen.
Weiß jemand, ob diese Auskunft richtig ist? Für mich würde das heißen, dass ich wieder einmal bestraft werde, dafür das ich meine Tochter alleine durchfüttere.
An Erhöhung durfte ich meinen Ex immer erinnern aber auf den "Zug" ist er natürlich sofort aufgesprungen.
Ich bin voll berufstätig und bekomme oder bekam nie Unterhalt, das war auch bei der Scheidung mein Wunsch.

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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo xluckystar,

** Ich bin voll berufstätig ... **

leistest du denn auch einen Teil Barunterhalt an eure Tochter?

Denn ab Volljährigkeit sind BEIDE Elternteile barunterhaltspflichtig, der Unterhaltsanspruch des Kindes wird dann anteilig nach den Einkommen der Eltern aufgeteilt (wobei du deinen Anteil nach vorhergehender Berechnung auch in Naturalform, also Kost und Logis, *bestreiten* kannst, so lange die Tochter bei dir wohnt)

Sollte der KV alleine für den Unterhalt eurer Tochter aufkommen, so kann er das ganze Kindergeld in Abzug bringen.

Für mehr Informationen schau mal <a href="http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php">hier</a>

Grüße

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#3
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12316.03.2009 17:03:04
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Dromedar,

warum????? Ich versuche seid einiger Zeit das Unterhaltsrecht zu verstehen (Änderung ab d. 01.01.2009 fand ich sehr verwirrend und ungerecht den Kindern gegenüber.)

Warum ist das richtig, dass der KV das gesamte Kindergeld benutzen kann, um sein Unterhalt zu mindern?

Verstehe mich jetzt bitte nicht falsch. Ich versuche es nur zu verstehen.



Grüße Jojo

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#5
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest-12316.03.2009 17:03:04
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Dromedar,

deine Erklärung ist nachvollziehbar. Bis auf einem Punkt, warum darf der Barunterhaltspflichtige das gesamte Kindergeld abziehen?

Warum wird es nicht beide Teilen der Eltern gesplittet?


Gruß Jojo

-- Editiert von Jojo1970 am 07.01.2009 22:10

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#7
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12316.03.2009 17:03:04
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke, jetzt wars klarer.



Gruß Jojo



Ps.: Ich habe nur leichte Schwierigkeiten, wenn das Kind noch bei der Mutter wohnt und sein Bedarf im Prinzip ja nichts geändert hat. Aber es gilt denn trotzdem?

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#9
 Von 
guest-12316.03.2009 17:03:04
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Dromedar,


ich habe mal unter d. Link von Haselstrauch geschaut. Mit der Volljährigkeit wird er auch so dementsprechend dann anerkannt, auch wenn sich durch ABI und so weiter sein Umstand im Prinzip nicht geändert hat.

Wie da steht, muss auch mit ordentl. Einbußen gerechnet werden.

So richtig verstanden?

Gruß Jojo

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#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Jojo,

ne, der Bedarf eines Volljährigen sinkt nicht, dafür aber fällt die Betreuung dessen weg und die Mutter muss ihrer Pflicht wie der Vater nachkommen, nämlich cash.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#11
 Von 
guest-12316.03.2009 17:03:04
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Loddar,

es liegt an der Betreuung, deshalb? Ich verstehe dich jetzt so, daß man nun mehr Stunden arbeiten kann? Und, weil man ihn nicht mehr rund um die Uhr betreuen muss?


Grüße Jojo

-- Editiert von Jojo1970 am 07.01.2009 22:30

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#12
 Von 
xluckystar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Gesetze zu verstehen habe ich mir schon lange abgewöhnt. Ich finde es trotz allem absolut ungerecht.
Meine Tochter ist nie sitzengeblieben, hat also keine Schulzeit verschleudert, sondern macht ganz normal nach 13 Schuljahren Abi, sie ißt, trinkt und schläft in der von mir unterhaltenen Wohnung, ich zahle also alle ihre Unkosten (einschl. des Sprits den sie mit meinem Auto verfährt:-). Ich möchte mich am Unterhalt meiner Tochter mit Sicherheit nicht bereichern (habe ich auch nicht nötig) kann aber einfach nicht einsehen, warum nicht mindestens bis zum Abschluß der Schulausbildung das Kindergeld gesplittet wird.
Den erhöhten Unterhalt der letzten Änderung habe ich im übrigen auf einem separaten Sparbuch für meine Tochter gespart.
xluckystar

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#13
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

So ist das @Jojo!

Betreuung fällt weg, dafür auch Barunterhaltspflicht für die Mutter.
Und schon stimmt der Bedarf wieder.:)

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#14
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo xluckystar,

hast du Haselstrauchs Link denn nicht gelesen?

quote:
Für mich würde das heißen, dass ich wieder einmal bestraft werde, dafür das ich meine Tochter alleine durchfüttere.


Was passiert mit dem KU des Vaters?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#15
 Von 
guest-12316.03.2009 17:03:04
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Loddar,

alles verstanden! Ich hatte nur wie xluckystar so meine Bedenken wegen der Schulzeit. Wie ich gelesen habe, müsste ja jetzt xluckystar das ersparte für ihre Tochter um den Bedarf zu decken einsetzen.

Warum? Ist das denn nicht noch immer eine Ungleichheit gegenüber Kinder aus verheirateten Elternhäuser. Wurde das nicht abgeschafft?


Gruß Jojo

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#16
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

So ganz schlau werd ich aus deinen Fragen jetzt nicht @Jojo...:(

Eigentlich ganz einfach: Papa verdient Geld, Mama verdient Geld.
Aus dem zusammengerechnet ergibt sich der Bedarf. Davon wird das volle KG abgezogen und der Rest einkommensabhängig aufgequotelt.
Mama kann ihren Anteil natural gewähren.

Wo siehst du eine Ungleichheit zu *intakten* Elternhäusern?

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#17
 Von 
xluckystar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Loddar,
Es ärgert mich einfach maßlos, dass jetzt weniger Unterhalt für meine erwachsene, schulpflichtige Tochter gezahlt werden darf, obwohl sich an ihrem finanziellen Status nichts geändert hat. Es ist immer noch so, dass sie Geld kostet - inzwischen fallen selbstverständlich auch diverse Zuzahlungen im Bereich Krankenkasse an weil auch da nur das Alter zählt nicht aber die Tatsache, dass auch erwachsene Kinder noch schulpflichtig sind, das interessiert leider weder die Gesetzgebung noch den Vater.
Alles was an Mehrkosten angefallen ist in 16 Jahren wurde vom Vater und seiner Frau immer als Luxus und nicht nötig abgetan, sogar ihre Fete zum 18. Geburtstag - ich habe alles allein bezahlt.
na ja, so ist es eben: Ich zahle gerne für meine Tochter, weil ich stolz auf sie bin und sie sehr liebe.
Vielen Dank für vielen Antworten, so weiß ich wenigstens, worauf ich mich einstellen muss.

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#18
 Von 
guest-12316.03.2009 17:03:04
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Loddar,

ich werde aus dieser Gesetzgebung nicht ganz schlau. Mama verdient Geld, bekommt aber nicht anteilig KG. Papa verdient Geld, kann alles geltend machen.
Das bekomme ich nicht hin. Nur dann, wenn das Kind selbst für sich aufkommen muss. Wenn es aber noch zur Schule geht, wie soll es das tun?

Zur Ungleichheit: in dem Link von Haselstauch stand drinn, um den Bedarf zu decken muss der Bedarfsberechigte sein Erspartes einsetzen, oder so in etwa.
Und weil das Kind in einer "int. Beziehung" so weiter leben kann wie bisher und das andere muss für sein Unterhalt selbst sorgen; Erspartes einsetzen und Mama muss ihm Rg. schreiben und Harzt 4 spielen.:(

Gruß Jojo


-- Editiert von Jojo1970 am 07.01.2009 23:03

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#19
 Von 
guest-12331.01.2009 12:23:24
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo xluckystar,
wie ist denn die Beziehung Deiner Tochter zu ihrem Vater?
Gruß
Patti

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#20
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo xluckystar,

natürlich hat sich am finanziellen Status eurer Tochter nix geändert. Wem erzählst du das? Ich bin selbst Elternteil zweier Volljähriger und habe durchaus Ahnung, was da abgeht.:)
Nur, ab Volljährigkeit fällt einfach deine Betreuung weg und du bist mit zu Barunterhalt verpflichtet.

Nein Jojo,

nicht Papa kann alles geltend machen und Mama nix, sondern das KG wird vom Bedarf abgezogen.
Ja, dass Kinder in *intakten* Familien unbedarfter aufwachsen, da hast du recht.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#21
 Von 
xluckystar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Patti,
das Verhältnis meiner Tochter zu ihrem Vater ist eigentlich ganz gut, ich verstehe mich auch immer noch ganz gut mit ihm.
Wenn es allerdings um Geld geht, hört auch da die Freundschaft auf.
Nur ein Beispiel: Für die Fete ihres 18. Geburtstages hatte Papa das gemietete Gartengemeinschaftshaus in seiner Anlage bezahlt (50,- €), das Geld hat er ihr von seinem Zuschuß zur Führerscheinprüfung wieder abgezogen, den größten Teil des Führerscheins habe im übrigen auch ich finanziert, schließlich zahlt Papa ja Unterhalt.
Gruß
luckystar

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#22
 Von 
guest-12316.03.2009 17:03:04
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Loddar,

für mich ist das einfach nur schwer zu verstehen, wenn die Kinder noch zur Schule gehen und aufgrund des Alters plötzlich finanziell schlechter gestellt werden. Wir können alle nichts dafür. Aber es sind dann 87 Euro weniger für die Haushaltskasse. Finde ich persönlich ungerecht.

Hallo lyckystar,

schade, daß es so ist, aber was will man machen.


Gruß Jojo

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Das Kind ist keineswegs schlechter gestellt. Es erhält jetzt nur seinen Lebensunterhalt von Vater (wie bisher) und! Mutter (die nun nicht mehr betreuen muss).

Irgendwie zäumt ihr das Pferd von hinten aus. Eigentlich müssen Mutter und Vater das Kind betreuen und finanziell versorgen, bis es volljährig ist. Bei getrennten Eltern übernimmt der, bei dem das Kind überwiegend lebt, die Betreuung, der andere die finanzielle Versorgung. Diese Phase endet mit Volljährigkeit.

Das Kind ist finanziell nun für sich selbst verantwortlich und braucht keine Betreuung mehr. Da die wenigsten Kids aber mit 18 allein ihren Lebensunterhalt bestreiten können, sondern sich in Schule und Ausbildung befinden, sind die Eltern weiter für die finanziellen Belange zuständig, Einkommen des Kindes (z. B. Kindergeld, Ausbildungsvergütung, Bafög) wird aber angerechnet.

Übrigens wird auch bei minderjährigen Kindern die Hälfte der Ausbildungsvergütung berücksichtigt und mindert den Bedarf zugunsten des barunterhaltspflichtigen Elternteils.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12316.03.2009 17:03:04
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Mikkian,


heißt es nun, dass dem KV nicht das gesamte KG angerechnet wird, wenn das Kind noch die Schule besucht? (Keine Ausbildung oder Studium, sondern nur Schule.)


Gruß Jojo

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Jojo, das Kindergeld ist Einkommen des Kindes!

Wie schon mehrfach erklärt ergibt sich der Bedarf des Kindes aus dem zusammen gerechneten Einkommen der Eltern (vor dem 18. Lebensjahr wurde nur nur das Einkommen des Vaters zugrunde gelegt). Von diesem Bedarf wird das Kindergeld abgezogen. Der Restbetrag wird von Mutter und Vater im Verhältnis ihrer Einkommen gezahlt. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat dann die Möglichkeit, seinen Anteil in Kost und Logis zu geben.

Entscheidend ist die Volljährigkeit und der damit verbundene Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit. Nicht, ob das Kind zur Schule geht, studiert oder eine Ausbildung macht.

Ich empfehle die DT und deren Leitlinien als Lektüre, da steht das alles drin... :)

Grüße

-- Editiert von mikkian am 08.01.2009 11:20

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12316.03.2009 17:03:04
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Mikkian,

soweit habe ich es ja verstanden. Ich persönl. empfinde es als Ungerechtigkeit, dass ein Kind mit 18 Jahren, wenn noch die allgem. Schule besucht, benachteiligt wird; um genau 87 Euro.

Aber das Problem stellt sich ja nicht mehr wirklich, da das Abi nach 12 Jahren geschafft werden muss. Ab da, Ausbildung und Studium schiebe ich kein Problem, denn das haben sie sich selbst ausgesucht und können sich steigern oder nicht. Da sehe ich es ja ein, wenn man dann auf Eigenverantwortung pocht.
Nur mit dem Abi haben doch noch die Eltern alles daran getan (ab der 5. Klasse), also würde ich sagen, beide haften dafür. (geht nicht, weiß ich!)


Gruß Jojo.



-- Editiert von Jojo1970 am 08.01.2009 11:35

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#27
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Jojo,

ich schlage vor, nachdem jetzt auf drei Seiten erfolglos versucht wurde, dir zu erklären, dass ab Volljährigkeit BEIDE Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet sind, du bleibst deinem Glauben treu, dass eine Benachteiligung besteht.:(

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12316.03.2009 17:03:04
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Loddar,


ich habe es ja verstanden. Nur summa summarum fehlen die 87 Euro in der Haushaltskasse oder nicht? Wenn alles doch beim alten bleibt, dann verstehe ich luckystar nicht, dass sie ihre Frage gestellt hat.

Was passiert zwischen 17 und 18 mit dem Kind, was ist da anders, außer seiner Volljährigkeit, in der Schulzeit?

Lass uns nicht streiten. Es ist ja nur ein persönliches Empfinden.


Grüße Jojo.


0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Ich will nicht streiten @Jojo,

aber deine Resistenz ist wirklich beeindruckend.:(

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12316.03.2009 17:03:04
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Loddar, deine auch ;)

0x Hilfreiche Antwort

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