Hallo,
Ich habe eine Frage zum Unterhalt gegenüber meinen volljährigen Sohn.
Ich habe bis zum jetzigen Zeitpunkt immer Unterhalt für meinen Sohn bezahlt.
Er beendet jetzt die 12.Klasse und wird 19 Jahre alt.Er beginnt im September eine Lehre und hat eigenes Einkommen.Er wohnt weiterhin bei seiner Mutter.
Zur Höhe des Unterhaltes gab es einen Titel vom zuständigen Familiengericht.Nach einer Neuberechnung würde dieser Titel geändert durch das Jugendamt.Der Jugendamtstitel trat anstelle des Titels des Gerichtes.So steht es auf der Änderungsurkunde des Jugendamtes.
Ich habe meine Ex und meinen Sohn Anfang 2017 schriftlich informiert das ich im August 2017 das letzte Mal werde Unterhalt zahlen und ich die Herausgabe der vollstreckbaren Urkunde des Jugendamtes fordere.Gleichzeitig habe ich mitgeteilt das ich eine Neuberechnung eines rituellen Unterhalts fordere sollte er noch bedürftig sein.Die Unterhaltsvorausetzung ändert sich ja im hohen Maß. Erstens verdient er dann eigenes Geld.Hinzu kommt das ich alleinerziehend mit 2 minderjährigen Kindern bin die nun an die erste Stelle meiner Unterhaltspflicht allein treten.
Ich habe die vollstreckbare Urkund mittlerweile bekommen.
Habe ich damit alles richtig gemacht,oder muss ich zum Anwalt um alles abzuschliessen.Das Jugendamt und das Familiengericht habe ich über meine Schritte informiert und auch mitgeteilt das mir die vollstreckbare Urkunde ausgehändigt wurde.
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten.
Im voraus Danke.
Unterhalt für 19 jährigen Sohn
Hallo Baudolino,
alles richtig gemacht, RA brauchst du nicht.
Wurde ab 18 das volle Kindergeld berücksichtigt?
War die Mutter mit "im Boot" ?
lg
edy
Zitat :Ich habe die vollstreckbare Urkund mittlerweile bekommen.
Das ist der zentrale Punkt. Damit sind dem Titel die Zähne gezogen. Schön, dass dies so reibungslos verlaufen ist.
Jetzt muss man sich einigen und das hoffentlich im Guten. Ansonsten müsste dein Sohn einen erneuten Schlagabtausch vor Gericht anzetteln. Das sollte man nach Möglichkeit vermeiden.
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Ganz vielen Dank für die Antwort.
Ich habe seit dem 18. Geburtstag den Unterhalt so wie gehabt weitergezahlt.
Er hat ja kein Einkommen und lebt bei Ihr.Ich wollte da einfach ohne Stress das weiterzahlen ,so wie es eben war.
Habe meiner Ex natürlich mitgeteilt, das dies ein Entgegenkommen meinerseits ist.Ansonsten wäre ja Ihr Einkommen mit zur Berechnung genommen wurden. Das stimmt doch ,oder?Wäre das volle Kindergeld berücksichtigt worden,wäre das doch für mich doch vorteilhaft gewesen?
Ja natürlich war meine Ex mit im Boot.
Mein Anschreiben damals ging an Sie und an meinen Sohn.
Die Antwort darauf kam sogar von Ihr
Mit freundlichen Grüssen
Zitat:ch habe seit dem 18. Geburtstag den Unterhalt so wie gehabt weitergezahlt.
Er hat ja kein Einkommen und lebt bei Ihr.Ich wollte da einfach ohne Stress das weiterzahlen ,so wie es eben war.
Habe meiner Ex natürlich mitgeteilt, das dies ein Entgegenkommen meinerseits ist.Ansonsten wäre ja Ihr Einkommen mit zur Berechnung genommen wurden. Das stimmt doch ,oder?Wäre das volle Kindergeld berücksichtigt worden,wäre das doch für mich doch vorteilhaft gewesen?
Ja. Sie haben dann wohl seit dem 18. Geburtstag zu viel bezahlt.
Hallo drkabo,
Ja das war mir klar das ich da zu viel bezahlt habe. Ich sah mich einfach in der Pflicht meinen Sohn der kein Einkommen hat weiter in dem mir möglichen Rahmen zu unterstützen. Da er aber ab September eigenes Einkommen hat , war mir wichtig die Unterhaltszahlung ab September zu beenden.Und sollte er noch bedürftig sein trotz Einkommen, dann kann er ja wieder an mich herantreten.Ich habe aber die vollstreckbare Urkunde erhalten.Das war mir ganz wichtig.
Und jetzt?
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