Unterhalt für 2. völlig andere Ausbildung???

23. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
donkoeln
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für 2. völlig andere Ausbildung???

Hallo,
ich bin Neu hier und möchte alle Leser herzlich grüßen.
Ich habe folgendes Problem:

Meine Tochter ist 23 jahre alt.
Den Kindesunterhalt habe ich bis zu ihrem 10. Lebensjahr monatlich gezahlt. Als sie 10 Jahre alt war, haben ihre Mutter und ich uns darauf geeinigt, dass ich den Unterhalt für meine Tochter bis zu ihrem 18. Lebensjahr in einer Summe bezahle. Meine Ex-Frau hat das hoch gerechnet, mir eine Summe genannt und ich habe meine gesamten Ersparnisse vom Konto geholt und diese Summe bezahlt.
Dann habe ich nichts mehr gehört. Kontakt bestand nicht.
Kontakt wurde von mir zu meiner Tochter gesucht, als sie 18 Jahre alt wurde. Das wurde von ihrer Seite aus geblockt. Über 4 Jahre lang habe ich versucht den Kontakt zu bekommen, jedoch ohne Erfolg. Freie Entscheidung meiner Tochter, sehe ich auch so.
Jetzt passiert folgendes:
Ich sollte einen Bafög-Antrag ausfüllen, wegen eines Studiums meiner Tochter. Habe ich brav gemacht und abgesendet. Per SMS sendet mir meine Tochter, dass der Bafög-Antrag abgelehnt wurde, weil ich zu viel verdiene (bin Beamter), jetzt hat sie Angst, das Studium abbrechen zu müssen, weil sie neben dem Studium nicht arbeiten gehen kann, das wäre zu viel. Sie müsse sich auf das Studium konzentrieren.
Gesprächsangebote meinerseit diesbezüglich werden weiter ignoriert.
Jetzt hat sie beim Bafögamt einen Antrag auf Vorausleistung gestellt und die haben sich auch gleich bei mir gemeldet. errechneter Unterhalt: 530 Euro

Werdegang meiner Tochter:

- Realschulabschluss
- Lehre zur Rechtsanwaltsgehilfin
- Abitur auf dem Abendgymnasium nachgeholt (Sie hat in dieser Zeit in der Anwaltskanzlei gearbeitet, jedoch unter dieser 7.450 Euro Regelung und
deshalb durchgängig Kindergeld erhalten vom Staat)
- ab 10/2009 Studium der Germanistik und Geschichte auf Lehramt (Sie möchte nun Lehrerin werden).
Zwischen den Ausbildungen/Schule gab es kaum Lücken.

Da kein Kontakt bestand, hatte ich keine Ahnung was oder wo sie was gemacht hat. Eine Absprache mit mir gab es zu keiner Zeit.

Die Kindesmutter ist neu verheiratet mit einem Firmenbesitzer, hat aber natürlich kein eigenes Einkommen. Ihr Mann bleibt natürlich aussen vor.

Meine Frage nun:

Bin ich überhaupt noch zu Unterhaltszahlungen an meine Tochter heranzuziehen? Es ist doch ihre 2. Ausbildung und diese steht in keinem inhaltlichem Zusammenhang mit der 1. Ausbildung?

Wäre für Hilfe sehr dankbar. Eine hohe Unterhaltsforderung würde mich jetzt ziemlich in Bedrängnis bringen. Freiwillig würde ich ja gerne irgendwie helfen, im Rahmen meiner Möglichkeiten, aber so....wenn alle Gesprächsversuche geblockt werden...
Übrigens meinte meine Tochter, dass ich wohl unterhaltsverpflichtet wäre, natürlich per SMS....

Beste Grüsse

Donkoeln


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Jetzt hat sie beim Bafögamt einen Antrag auf Vorausleistung gestellt und die haben sich auch gleich bei mir gemeldet.


War richtig, dass deine Tochter das so gemacht hat. Du erklärst denen jetzt, dass du Unterhalt verweigerst. Und zwar aus dem Grund, weil du nicht mehr unterhaltspflichtig bist. Eine Ausbildung und basta.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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