Unterhalt für 2023 laut Düsseldorfer Tabelle für 2 Kinder

30. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
eric81
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
Unterhalt für 2023 laut Düsseldorfer Tabelle für 2 Kinder

Guten Abend,

wie viel Unterhalt muss laut Düsseldorfer Tabelle 2023 an die 2 Kinder im Alter von 12 und 15 Jahren gezahlt werden, wenn der Vater 2300€ netto (ohne Einkommensbereinigung) Lohn raus bekommt. Der Bedarfskontrollbetrag hat sich ja auch auf 1.650€ erhöht.

Ein gutes Jahr 2023 wünsche ich euch

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 71x hilfreich)

Bei einem dynamischen Titel über 105% des Mindestunterhalts ist der sich 2023 daraus ergebende Zahlbetrag geschuldet (Höhe siehe auch Düsseldorfer Tabelle). Zahlungsrückstände können ansonsten vollstreckt werden. Und zwar auch dann, wenn durch die höheren Zahlbeträge der Bedarfskontrollbetrag oder sogar der notwendige Selbstbehalt unterschritten wird. Abhilfe schafft nur eine rechtzeitige Abänderung des Titels, die zunächst einvernehmlich versucht werden sollte/könnte. Sollte ein gerichtlicher Antrag zur Abänderung gestellt werden, bin ich gespannt, wie entschieden wird.

Vermutlich werden 2023 Tausende Unterhaltspflichtige mit Titel unter die Bedarfskontrollbeträge oder den Selbstbehalt rutschen. Es könnte eine Flut von Abänderungsanträgen auf die Familiengerichte zukommen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eric81
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, so ist das in Deutschland:( Kindergeld wird erhöht zusammen mit dem Zahlbetrag. Der Lohn für den Vater steigt nicht. Es kommt mit der Düsseldorfer Tabelle 2023 zu noch mehr kosten für ein Vater, der für Kinder unterhalt zahlen muss. Wo sind die Entlastungen für 2023? Ich zahle ja auch gerne mehr, aber dann muss der Arbeitgeber auch mehr zahlen. Das, was hier in Deutschland abgeht, das ist echt eine *******erei

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2939 Beiträge, 956x hilfreich)

Eventuell hast du die Antwort nicht verstanden. Man kann dieses Jahr beim Unterhalt als Pflichtiger tatsächlich etwas erreichen, insbesondere bei 105% und zwei Kindern in der dritten Altersstufe. Wer aber nur jammert, der kann lange darauf warten, dass der Gläubiger ihm ein solches Angebot unterbreitet. Da muss man schon mal selbst aktiv werden und die entsprechenden Schritte veranlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48389 Beiträge, 17072x hilfreich)

Das OLG Düsseldorf hat es nach meiner Auffassung versäumt, die Einkommensstufen anzupassen. Dadurch entsteht eine erhebliche Schieflage in der Düsseldorfer Tabelle.

Obwohl die Düsseldorfer Tabelle eigentlich auf zwei Unterhaltberechtigte ausgelegt ist, kann der Bedarfskontrollbetrag sogar in Stufe 2 bei nur einem unterhaltberechtigtem Kind unterschritten werden.

Die Festsetzungen von Unterhaltshöhen sollten einen angemessenen Ausgleich zwischen der Leistungsfähigkeit des Zahlers und der Bedürftigkeit des Empfängers darstellen.

Auch in intakten Familien müssen letztlich alle sparen, wenn die Gehaltserhöhungen mit der Inflation nicht mithalten. Dass die Eltern die durch die zusätzliche Inflation auftretenden Belastungen alleine tragen und hinsichtlich der Ausgaben für die Kinder nicht sparen ist letztlich lebensfremd.

Wer ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.950€ hat, gehört eigentlich in die Stufe 2. Wenn derjenige Unterhalt für ein Kind im Alter von 6-11 Jahren zahlen muss, dann wären das 403€. Damit blieben ihm nur 1.547€.

Da der Zahler damit unterhalb des Bedarfskontrollbetrages liegt, hat er nach Anmerkung 6 Anspruch darauf, eine Stufe niedriger eingestuft zu werden. Wie schräg ist eigentlich ein Tabellenaufbau, bei dem die Herabstufung in bestimmten Einkommensbereichen unvermeidbar ist?

Natürlich führt das dazu, dass der Zahlbetrag des Unterhalts sich von 368,50€ nur auf 377€ erhöht. Es ist aber doch in dieser Einkommensklasse Realität, dass genau das auch in intakten Familien passieren würde.

Durch die Erhöhung des Kindergeldes stehen dem Kind in 2023 insgesamt 627€ im Vergleich zu 587,50€ in 2022 zur Verfügung. Das ist immer noch eine Steigerung von 6,7%. Was wäre an so einer Regelung ungerecht unter der Annahme, dass das Gehalt des Unterhaltszahler lediglich der aktuellen allgemeinen Tarifentwicklung folgt?

Selbst wenn der Unterhaltszahler eine Gehaltserhöhung in Höhe der Inflation erhalten würde, also aktuell 10%, dann wird es dennoch ungerecht. Jemand, der z.B. in 2022 in Tabellenstufe 7 ist, rutscht durch so eine Gehaltserhöhung in die Stufe 8.

Damit würde sich der Unterhaltsanspruch (Zahlbetrag) eines Kindes im Alter von 6-11 Jahren von 509,50€ auf 598€ erhöhen, also um 17,4%. Ist das fair? Ich meine nein.

Möglicherweise wird die Korrektur der Tabellenstufen für 2024 nachgeholt. Weil dann (hoffentlich) die Inflationsrate wieder deutlich niedriger ausfällt führt das dann faktisch zu einer Senkung des Unterhalts. Dann ist das Geschreie groß. Die massive Erhöhung der Unterhaltsbeträge von 2022 nach 2023 wäre die ideale Situation gewesen um auch die Tabellenbeträge anzupassen.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48389 Beiträge, 17072x hilfreich)

Zitat (von eric81):
wie viel Unterhalt muss laut Düsseldorfer Tabelle 2023 an die 2 Kinder im Alter von 12 und 15 Jahren gezahlt werden, wenn der Vater 2300€ netto (ohne Einkommensbereinigung) Lohn raus bekommt. Der Bedarfskontrollbetrag hat sich ja auch auf 1.650€ erhöht.


Nach Anmerkung 6 der Düsseldorfer Tabelle rutsch derjenige in die Stufe 1. Der neue Zahlbetrag wäre dann 926€. Dadurch verbliebe ihm 1.374€, was haarscharf oberhalb des notwendige Eigenbedarfs wäre, der bei 1.370€ liegt. Da das Nettoeinkommen von 2.300€ nicht bereinigt ist, dürfte es nach der Bereinigung zu einem Mangelfall kommen

Sollte es einen Titel geben, muss der jedoch abgeändert werden, da es andernfalls bei einem Unterhalt von 986€ bleibt.

Ergänzend zu meiner vorherigen Antwort:
Wie schräg ist eigentlich eine Tabelle, bei der es selbst bei einem Standardfall (2 Unterhaltsberechtigte) noch in Stufe 2 zu einem Mangelfall kommen kann?

Zitat (von eric81):
Das, was hier in Deutschland abgeht, das ist echt eine *******erei


Die Kritik halte ich für völlig berechtigt.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1327 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von eric81):
Ja, so ist das in Deutschland:( Kindergeld wird erhöht zusammen mit dem Zahlbetrag. Der Lohn für den Vater steigt nicht.


Das eine hat mit dem anderen rein gar nix zu tun.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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