Unterhalt für Auslandsstudium

18. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Carlotta123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt für Auslandsstudium

Hallo liebe Leute,
ich schreibe im Auftrag eines Bekannten:

Er ist Pensionär und die 18jährige uneheliche Tochter macht jetzt ihr Abitur. Anschließend geht sie im August als Au-pair in die USA.
Nach einem Jahr Au-pair möchte sie dort studieren, da es den ausgewählten Studiengang hier nicht gibt.
Muss er weiterhin, auch während der Au-pair-Zeit, Unterhalt zahlen, auch wenn sie im Ausland studiert?[size=16px][/size]
Danke schon mal für Eure Antworten !!

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-- Editiert Carlotta123 am 18.04.2013 15:15

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Carlotta123,

Ab 18 müssen beide Elternteile für den Bar-Unterhalt sorgen.

Unterhaltsanspruch besteht nur wenn das Kind in Schule/Ausbildung ist.(dazu zählt Au-pair nicht.)

Sollte es nur um ca. 3 Monate gehen könnte die U-Pflicht weiterbestehen.( Au-pair Vorteil kann aber angerechnet werden)

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

quote:
Nach einem Jahr Au-pair möchte sie dort studieren,


Demnach wird sich wohl ein ganzes Jahr als Au-pair betätigen.

LG nero

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#3
 Von 
Carlotta123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

ja, habe ich doch geschrieben

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#4
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ab dem 18ten Geburtstag sollte der Unterhalt neu berechnet werden. Wenn nicht ein Titel vorhanden ist, kann der Vater den Unterhalt einstellen und die Tochter muss sich darum kümmern.
Wie meine Vorschreiber bin ich auch der Meinung, dass während der Au-pair-Zeit kein Unterhalt geschuldet wird.
Allerdings denke ich, dass während des Studiums dann wieder eine Unterhaltspflicht besteht.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Au-pair Zeit ist keine Studienzeit, damit ist die Anfrage etwas widersprüchlich. Also, während dieser Zeit besteht kein Unterhaltsanspruch. Hinterher schon, gegenüber beiden Eltern. Allerdings sind da die Beträge ja festgezurrt. Wovon will die Tochter denn den Studienbeitrag bezahlen? So je nach Universität zwischen 10.000$ und 20.000$ im Jahr?

wirdwerden

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#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Nach einem Jahr Au-pair möchte sie dort studieren, da es den ausgewählten Studiengang hier nicht gibt.


Wenn es den Studiengang hier nicht gibt, dann gibt es anschließend auch keine Anstellung in diesem, scheinbar arg exotischen Kleinstbereich, für den keinerlei Bedarf besteht.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Richtig! Zumal man ich Deutschland inzwischen so ziemlich alles studieren kann bis "Makramee für Fortgeschrittene." Aber, darauf kommt es doch gar nicht an. Jeder kann seinen Studiengang auswählen, auch wenn er noch so idiotisch ist. Da haben die Eltern kein Mitspracherecht. Nur, sie müssen die zusätzlichen Studiengebühren nicht zahlen. Womit dann eine automatische Regulierung statt findet.

wirdwerden

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#8
 Von 
melaniesch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin selber momentan im Web auf der suche nach ein paar Antworten auf meine Auslansstudiumfragen vielleicht kann dier dieser Blog auch helfen. Die DAAD hatte mich auf den gebracht http://www.mawista.com/blog/50-meistgestellten-fragen-zum-auslandsstudium/

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#9
 Von 
naci
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo melaniesch,

an den Blog habe ich den passenden Artikel gefunden und hier ist er http://www.mawista.com/blog/auslandssemester-usa/ .

Ich glaube dieser Artikel wird Ihnen helfen.

Gruss

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