Hallo erstmal!
Mein Mann ist seit Mai 2003 geschieden. Seit September 2003 sind wir verheiratet. Die Geschiedene hat eine Überprüfung des nachehelichen Unterhalts beantragt. Da mein Mann jetzt in Steuerklasse 3 ist, ergibt sich ein höheres Nettoeinkommen. Dieses beträgt laut Anwalt der Ex-Frau, 2825,41€. Laut Anwalt, ich zitiere: "Keinesfalls ist hier doch eine Berechnung der Steuerklasse 1 zu folgen, was zu einem monatlichen Nettoeinkommen von lediglich 2359,30€ führen würde. Meine Frage: Von welchen Verdienst wird der Ehegattenunterhalt jetzt wirklich berechnet?
Mit besten Dank im voraus
Mariella
Unterhalt für Ex-Frau - Von welchem Verdienst?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Vom EK nach StKl. I, der Voteil aus der Heirat wird nicht an die Ex weitergegeben, da gibts auch ein BGH Urteil.
Stimmt, nach Steuerklasse I oder IV. Stk III käme nur bei KU in Betracht.
Hier ein Link zum Urteil des BVerfG in zwei Verfahren vom 7. Oktober 2003 – 1 BvR 246/93
– und – 1 BvR 2298/94
–
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20031007_1bvr024693
In Kurzfassung steht dort:
Steuerliche Vorteile (die Wahl von III und V), die in Konkretisierung des Schutzauftrags des Art.
6 Abs. 1 GG gesetzlich allein der bestehenden Ehe eingeräumt sind,
dürfen ihr durch die Gerichte nicht wieder entzogen und an die
geschiedene Ehe weitergegeben werden.
Der Anwalt der Ex scheint es zu versuchen, wird damit aber scheitern.
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Hierzu habe ich dann doch noch eine Nachfrage. Ich bin wieder verheiratet (meine Frau ist schwanger ) und ich habe zwei Kinder aus der vorherigen Ehe.
Wenn ich jetzt in die LSt.-Klasse III wechseln würde, partizipieren ab Geburt alle drei Kinder von der Klassenwahl. Die Ex-Frau bekommt für ihren Unterhalt nichts angerechnet?
Das ist richtig. Allerdings muss der Unterhalt nach der Geburt des dritten Kindes neu berechnet werden für die ersten beiden Kinder.
Vermindert sich dann der Unterhalt für die beiden ersten Kinder? Nach meinem Dafürhalten müsste das so sein, da das vorhandene Einkommen ja (unter Berücksichtigung der Altersstufen) auf drei Kinder verteilt wird. Richtig?
Es kann sein, dass sich der Unterhalt für die ersten beiden Kinder verringert, wenn Du nicht ausreichend leistungsfähig bist.
Und jetzt?
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