Unterhalt für Ex-Frau nach kurzer Ehedauer, einem Kind, Scheidung Jahre her

26. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Huhu84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Ex-Frau nach kurzer Ehedauer, einem Kind, Scheidung Jahre her

Hallo zusammen,

ich habe mich, bevor ich hier um eure Meinung/Hilfe erfrage, bereits vorab versucht mich im Internet zu informieren. Mein Fall ist aber wohl spezieller. Ich habe mich bei meiner Rechtschutzversicherung (leider zu Familienrecht nur eine telefonische Meinung möglich) auch bereits erkundigt. Da sagte man mir das nach soviel Zeit dazwischen (dazu komme ich später) es nicht mehr dazu kommen wird. Trotzdem bin ich noch immer sehr verunsichert zumal es bereits vor einem Jahr eine Forderung gab (s.u.). Aus dem Grund bitte ich hier um eure Meinung. Ich möchte mich bereits vorab bei allen bedanken welche sich meinem Anliegen widmen.

Es gibt aktuell keine Forderung, allerdings gab es vor 1 Jahr eine Forderung bzw. Prüfung von der Stadtverwaltung (meine Ex-Frau war/ist wieder arbeitslos) welche sich erstmal erledigt hat da das gemeinsame Kind zu dieser Zeit durch das Jugendamt vollstationär untergebracht war und nicht zuhause bei der Ex-Frau lebte. Nun habe ich die Befürchtung, falls das gemeinsame Kind wieder bei der Ex-Frau in Zukunft leben könnte, das wieder eine Prüfung / Forderung auf mich zukommen könnte.

Ich versuche die ganzen Informationen zu den Umständen nun so gut es geht in Stichpunkten bzw. kurzen Sätzen zu halten.

* Ehe war von kurzer Dauer (Ehe begann 2007 und endete genau nach 2 Jahren 2009), die Scheidung wurde 2010 ausgesprochen - ist also bereits 11 Jahre her.
* unser gemeinsames Kind ist 2007 geboren worden
* Grund der Scheidung, welche meine Ex-Frau wollte, war mündlich das ich zuviel arbeite und zu wenig zu Hause bin (8 Stunden Arbeit + 1 Stunde Hin- und 1 Stunde Rückfahrt von der Arbeit)
* ich habe, bis auf Kindesunterhalt, nie Ehegattenunterhalt zahlen müssen
* während der Trennung hat sich meine Ex-Frau bereits einem neuen Partner zugewandt mit welchem sie ein paar Jahre zusammen war.
* während der Trennung, noch vor der Scheidung, wurde meine Ex-Frau von ihrem neuen Partner schwanger
* ich musste, da das Kind von ihrem neuen Partner noch vor der Scheidung geboren wurde, die Vaterschaft aberkennen lassen bzw. war vorerst der offizielle Vater von einem Kind was nicht von mir war.
* meine Ex-Frau wollte ihren neuen Partner heiraten (was nicht passiert ist) und unser gemeinsames Kind durch ihn adoptieren lassen (was nicht passiert ist) - belegbar durch Screenshots ihrer Nachricht
* ich habe mich Aufgrund des Adoptionswunsches von meinem Kind distanziert und den Kontakt (auf ihren Wunsch) hin abgebrochen.
* die Beziehung meiner Ex-Frau zu diesem Partner endete nach wenigen Jahren (ich schätze 3-4 Jahre) und seitdem hat sie immer wieder neue Partner mit welchen sie mal mehr oder weniger lange zusammen ist - belegbar durch Screenshots von sozialen Netzwerken
* von ihrem Ex-Partner, von welchem sie ein Kind hat, habe ich erfahren das meine Ex-Frau Teile des Unterhalts an irgendwelche "Typen" überwiesen hat und sie immer wieder finanzielle Probleme hatte - belegbar durch Screenshots der Nachricht.
* ob meine Ex-Frau vor-während-nach der Ehe gearbeitet hat kann ich nicht mehr so genau sagen. M.W. nach hat sie Ausbildung/en abgebrochen und mit Unterbrechungen immer wieder Sozialleistungen bezogen. Ihren aktuellen Status kenne ich nicht. Da ich vor einem Jahr von der Stadtverwaltung angeschrieben wurde, gehe ich davon aus das meine Ex-Frau wieder Sozialleistungen bezieht.
* zwischen 2012 und heute wurde das gemeinsame Kind immer wieder für längere Zeit durch das Jugendamt betreut (Pflegefamilie, vollstationäre Betreuung). Grund war eine Kindswohlgefährdung bei/durch die Ex-Frau.
* das gemeinsame Kind hat Bindungsstörungen und ein Entwicklungsdefizit (ich vermute durch die ganzen Dinge die passiert sind)
* ich habe zu Beginn der Ehe mein Fachabitur nachgeholt und habe und habe mich dann während der Ehe inkl. nach der offiziellen Scheidung, mich in einer Ausbildung befunden.
* Mein erstes "richtiges" Gehalt nach der Ausbildung belief sich auf unter 2000€ Brutto im Monat.
* ich habe mich Aufgrund des zeitlichen Ablaufs darauf eingestellt keinen Ehegattenunterhalt mehr zahlen zu müssen weshalb ich Jahre später wieder geheiratet habe, einen Kredit aufgenommen habe und mich beruflich und damit auch finanziell weiterentwickelt habe

Primär geht es für mich um die Frage ob meine Ex-Frau oder eine Behörde nachehelichen Unterhalt (es geht nicht um den Kindesunterhalt) fordern und zugesprochen werden kann. Sekundär um die Befristung und die Höhe aufgrund der speziellen Lebensumstände bzw. dem großen Unterschied zwischen der Ehezeit und den Jahren nach der Scheidung.

Viele Grüße
M

-- Editiert von Huhu84 am 26.06.2021 11:47

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38321 Beiträge, 13977x hilfreich)

Keine Ahnung, was diese ganze Auflistung soll. Wir haben kein Verschulden mehr, weder aufgrund Verhaltens während der Ehe oder danach.

Die Sozialbehörden werden immer nachfragen und überprüfen, ob ein möglicher Unterhaltsanspruch besteht, einfach, weil der Steuerzahler (also wir alle) nur dann eintreten muss, wenn niemand anderes verpflichtet ist. Und das tun sie jetzt.

Da die mögliche Kette zur Zahlung von Exenunterhalt schon seit Jahren unterbrochen ist, besteht kein Anspruch der Ex bzw. der Sozialbehörde. Das würde ich (möglichst ohne Dreck zu schmeissen) sachlich mitteilen. Und das wars dann.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31893 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Huhu84):
ob meine Ex-Frau oder eine Behörde nachehelichen Unterhalt (es geht nicht um den Kindesunterhalt) fordern und zugesprochen werden kann.
Fordern kann man vieles.
Ich meine: Der Zug ist längst abgefahren.

Die Behörde Stadtverwaltung hat sich auch erledigt. WAS wollte die vor 1 Jahr von dir wissen?
Zitat (von Huhu84):
Nun habe ich die Befürchtung...
Falls das tatsächlich eintritt, frag doch dann hier wieder nach.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Huhu84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Behörde wollte Auskunft weil meine Ex-Frau Hilfe zum Lebensunterhalt erhält / erhalten hat (kenne den derzeitigen Status nicht). SGB12.

Parag. 1569 ff - ich gehöre zu den Verwandten welche , sofern ich Leistungsfähig bin, Unterhalt gewähren müssen.

Darüber hinaus bin ich nach Parag. 117 SGB12 auskunftspflichtig.


Ich habe für den damalig genannten Zeitraum nicht zahlen müssen, laut Behörde, weil das Kind nicht von der Ex-Frau derzeit betreut wird. Ich verstehe es so das diese dann , sollte das Kind wieder bei ihr wohnen, den entsprechenden Betreuungsunterhalt verlangen wollen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38321 Beiträge, 13977x hilfreich)

Die Leistungsfähigkeit ist ein Kriterium der Beurteilung. Eine weitere ist der Anspruch. Und der besteht hier nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31893 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Huhu84):
sollte das Kind wieder bei ihr wohnen, den entsprechenden Betreuungsunterhalt verlangen wollen
Falls also die Behörde (Sozialamt wegen SGB XII) nochmal schreibt--- und was von dir verlangt, kannst du hier nachfragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Huhu84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Falls also die Behörde (Sozialamt wegen SGB XII) nochmal schreibt--- und was von dir verlangt, kannst du hier nachfragen.


Danke - ich habe meine Frage/n aber hier gestellt um in solch einem Fall vorbereitet zu sein bzw. allgemein die Chancen für deren Erfolg zu erfahren aus eurer Sicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38321 Beiträge, 13977x hilfreich)

HuHu, war meine Antwort nicht klar genug?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Huhu84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
HuHu, war meine Antwort nicht klar genug?


Vielen Dank wirdwerden, deine Antwort war klar genug.

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