Unterhalt für Ex-Freundin - er verlangt Betreuungsunterhalt zurück!

1. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
MiaJasmin
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt für Ex-Freundin - er verlangt Betreuungsunterhalt zurück!

Habe mal eine Frage...
Meine Freundin hat mir ihrem Exfreund ein Kind (2J). Er soll jetzt ab 01.04 und rückwirkend bis 01.01.05 im Monat 400 Euro Unterhalt für die Mutter bezahlen (für 1 Jahr). Er zahlt auch noch 192 Euro für das Kind. Jetzt möchte er das meine Freundin ihm die 400 Euro jeden Monat zurückgibt, da sie ja keinen Unterhalt von ihm wollte. Ihre Eltern sollen für Sie bezahlen. Allerdings bekommt Sie das Geld von Sozialamt um den Betrag gekürzt. Der Unterhalt wurde auch nicht von meiner Freundin veranlasst sondern direkt vom Amt. Er beteiligt sich sonst an keinen Kosten (mal Schuhe o.ä.). Kann er das verlangen? Der Vater trät solche Sachen immer auf dem Rücken des Kindes aus. Wie soll Sie sich jetzt verhalten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
un_er_gruendlich
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 8x hilfreich)

Die 400 Euro an deine Freundin sind mit Sicherheit der Betreuungsunterhalt bei unehelichen Kindern (steht der Mutter zu, bis das das Kind 3 Jahre alt ist).

Da sich der Vater geweigert hat, diesen zu zahlen, ist sie wohl zum Sozialamt gegangen, damit sie Geld zum Leben hat.

Da aber das Sozialamt erkannt hat, dass der Exfreund aufgrund des Kindes unterhaltspflichtig ist, fordert es das Geld an der richtigen Stelle zurück.

Deine Freundin sollte auf keinen Fall ihre 400 Euro an den Ex zurückgeben, denn:
Betreuungsunterhalt für Muttern und
Kindesunterhalt sind 2. verschiedene Paar Schuhe.

Und abgesehen davon wird sie mit Sicherheit die 400 Euro nicht vom Sozialamt erstattet bekommen, dh. im Grunde ist sie dann die Dumme!

Wenn es ihm nicht passt, oder zuviel erscheint, dann sollte er sich einen Beratungsschein holen und zu einem Anwalt gehen und durchrechnen lassen, ob ihm sein Selbstbehalt bleibt.

Konnte ich dir helfen?

Grüsse
un_er_gruendlich

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