Unterhalt für Ex des unehelichen Kindes

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
kirscheM
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Ex des unehelichen Kindes

Hallo Leute! Ich brauche dringend eure Hilfe. Mein Freund zahlt nun seit 1.5 Jahren Unterhalt für seine Ex-Freundin und die Tochter.
Im Februar kommt die kleine in den Kindergarten und die Ex macht eine Umschulung. Hat sie trotz Beginn des 3. Lebensjahres weiterhin Anspruch auf Unterhalt (neues Gesetz)? Wenn ja unter welchen Umständen und was kann man dagegen tun?

Bitte um Antwort, danke!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Das neue Gesetz ist in der Planung,derzeit muß er nur 3 Jahre Unterhalt für die Mutter zahlen.

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#2
 Von 
kirscheM
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Info!
Könnte das Gesetz auch rückwirkend gelten gemacht werden? Und was ist bitte, wenn sich die Großeltern bereit erklären das Kind zu betreuen, während die Mutter arbeiten ist.

Wäre das ein Argument?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Rückwirkend kann das nicht gemacht werden. Es kann aber sein, dass ab Inkrafttreten des Gesetzes wieder Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden können. Details sind noch unklar.

Die Unterhaltspflicht endet jedoch auch jetzt nicht mit Beginn des 3. Lebensjahres, sondern mit dessen Vollendung, also 3 Jahre nach der Geburt des Kindes.

Die Mutter wird auch nach dem neuen Recht nur Unterhalt bekommen, wenn sie bedürftig ist. Ihre Einkünfte werden von einem eventuellen Unterhaltsanspruch abgezogen.

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#4
 Von 
excalibur
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Das Problem hatte ich auch mal.
Meine Kinder sind zur Betreuung auch mehr bei meinen Eltern als bei meiner Ex.
Damals zahlte ich noch an das Jugendamt, weils günstiger ist.
Den Jugendamtknilch drauf angesprochen meinte der das sowas familiäre Hilfeleistung ist die zu keinerlei Abzügen berechtigt, selbst wenn die Kids über 50% der Zeit dort verbringen.

Als ich mir diesbezüglich dann Exe vorknöpfte drohte sie natürlich sofort "Dann hör ich halt auf zu arbeiten".
Wäre ein Schuss nach hinten gewesen, also Schwamm drüber.

Gruss
Excalibur

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#5
 Von 
kirscheM
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Rückmeldungen! Das beruhigt ein wenig.

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#6
 Von 
kirscheM
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Freund und ich wohnen aufgrund der o.g. Sachlage beide noch zuhause (mit 28 und 30) und haben enorme Fahrtkosten um zur Arbeit zu kommen. Haben wir Anspruch auf eine Wohnung und werden die Mietkosten mit eingerechnet oder ist das völlig egal?
Die Ex hat ja Auto, wohnung etc.

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#8
 Von 
kirscheM
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich glücklicherweise nicht um die Ex-Frau sondern um die Ex-Freundin, die Unterhalt für sich und das Kind bezieht...

Die Unterhaltsansprüche müssen doch zumindest sinkenm, da sie doch arbeiten kann oder? Er zahlt momentan für Mutter und Kind €950 im Monat.

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#9
 Von 
kirscheM
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich glücklicherweise nicht um die Ex-Frau sondern um die Ex-Freundin, die Unterhalt für sich und das Kind bezieht...

Die Unterhaltsansprüche müssen doch zumindest sinkenm, da sie doch arbeiten kann oder? Er zahlt momentan für Mutter und Kind €950 im Monat.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kirscheM
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für eure hilfe!

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