Unterhalt für Ex von der ich schon seit 20 Jahre geschieden bin ?

8. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
perlator
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Ex von der ich schon seit 20 Jahre geschieden bin ?

Hallo,
ich denke ich bin hier richtig.

Meine Kinder sind bei meiner Ex aufgewachsen.
Ich habe für die Kinder Unterhalt bezahlt bis sie eigenes Einkommen hatten.
Alle sind inzwischen berufstätig.
Vor kurzem hat mich mein älterster Sohn das Erstemal nach einigen Jahren angerufen und meinte wir müßten einen Unterhalt für seine Mutter aushandeln.
Er erzählte mir dass sie inzwischen sehr erkrankt sei, nicht mehr arbeiten könnte, schon seit langem Krankengeld bekäme, was nun auslafen soll und eine Berentung vom Sozialgericht abgeschmettert wurde.
Jetzt will er dass jeder monatlich 200 Euro an sie überweist was zusammen 600 Euro für sie wäre.
Er meinte er wolle das innerhalb der Familie regeln ohne dass seine Mutter zum Sozialamt müßte weil die das Geld aufgrund Hartz 4 sowieso wieder von uns holen würden.
Ich muß dazu sagen dass ich inzwischen wieder verheiratet bin und meine Frau fast ausgeflippt ist als ich ihr das erzählte.

Stimmt das was mein Sohn da erzählt ? dass ich nach 20 Jahren Scheidung ihr immer noch unterhaltsplichtig bin ? Müßten nicht meine Kinder alleine den Unterhalt tragen weil sie doch mit ihr in gerader Linie verwandt sind und nicht ich ?

Schonmal im Vorraus danke für die Antworten.

Viele Grüsse
Volker

-- Editiert von perlator am 08.11.2004 10:52:43

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo gesetzlich gebeutelter ;)

Es ist tatsächlich so, dass du grundsätzlich verpflichtet bist Unterhalt an deine Exfrau zu zahlen (für mich auch als Frau reine Schikane, denn die Verantwortung für die Kinder ist ok aber eine Beziehung sollte mit allen Konzequenzen enden. Spätestens sollte die Verantwortung enden, wenn die Kinder erwachsen sind.).

Es ist unrelevant das schon solange getrennt bist. Dein Eigenbehalt wäre 1.000 Euro. An das Geld können sie schonmal nicht gehen.

+++++++++++

Unterhaltspflichtig nach dem BSHG sind Verwandte 1. Grades, also


Ehegatten untereinander,

Getrennt lebende Ehegatten,

Geschiedene Ehegatten (entsprechendes Urteil vom Familiengericht muss vorliegen),

Eltern gegenüber ihren Kindern und umgekehrt,

Der Vater eines nichtehelich geborenen Kindes gegenüber der Mutter des Kindes (max. 3 Jahre).

http://www.hivlife.de/f2/front_content.php?lang=4&idcat=476&idart=1922

++++++++++++++

Es gibt allerdings Möglichkeiten aus der Verpflichtung rauszukommen und das würde ich notfalls auch gerichtlich versuchen, denn ich persönlich bin der Meinung, dass man höchstens, wenn überhaupt, in der Zeit der Kinderbetreuung Unterhaltspflichtig sein sollte.

Am Besten gehst du zu einem Anwalt. Zu prüfen wäre, wie lange die Ehezeit war. Wenn ihr nur kuze Zeit verheiratet wart, dann kannst du recht einfach aus der Zahlungsverpflichtung rauskommen. Außerdem ist kein Kinderbetreuungsunterhalt mehr von Nöten, da die Kinder erwachsen sind.

Ich kann dir nur empfehlen zum Anwalt zu gehen und dein Glück zu versuchen, da ich davon ausgehe das ihr keinen Ehevertrag habt.

Auf die Regelung deines Sohnes, wir machen das mal ohne die Behörde, würde ich mich absolut nicht einlassen, denn auch deine Kinder müssen einsehen, dass du nicht ein Leben lang für eine Exbeziehung verantwortlich bist. Ich kann die Wut deiner jetzigen Frau sehr gut verstehen.

Die Verantwortung für die Kinder gilt ein Lebenlang .... aber mit Sicherheit nicht für die Exbeziehung. Das ist meiner Meinung nach ein großes Manko in der heutigen Rechtssprechung.

Viel Glück
sabi70

-- Editiert von sabi70 am 08.11.2004 11:43:05

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#2
 Von 
perlator
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo sabi70.
Also wir waren ziemlich genau 10 Jahre verheiratet.
Ehevertrag hatten wir keinen.
Ich verdiene netto 2000 Euro.
Meine Kinder verdienen, wie ich aufgrund ihrer beruflichen Positionen und der Firmen wo sie arbeiten, vermutlich wesentlich mehr wie ich.

Wird denn da nicht irgend wie unterschieden wer dann vorrangig unterhaltspflichtig ist ?
Erst die Kinder und dann der Ex ?
Ich habe mit ihrer Mutter schon seit 20 Jahre nichts mehr zu tun gehabt.

Ja und wer sagt denn ob das überhaupt stimmt dass sie nicht mehr arbeiten kann ?

Wenn die Rente vom Sozialgericht abgelehnt wurde, wurde doch eben festgestellt dass sie eben noch arbeiten kann, sonst hätte sie doch die Rente bekommen.

Dann kann doch nicht das Sozialamt einfach kommen und sagen wir zahlen für sie und holens bei Ex und den Kindern wieder, vielleicht hat sie nur einfach keine Lust zu arbeiten.

Gruss
Volker

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1100x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Hi,

also ich denke das Geld für den Anwalt ist hier bestens investiert. Und ich schließe mich Kanalmeister an... sag uns bitte umbedingt was der Anwalt meint.

Also ich gehe davon aus das die Kinder primär Unterhaltspflichtig sind, deshalb wollen sie es auch nicht offizielle regeln ;) sondern versuchen dich mit reinzuziehen.

Gruß
sabi70

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
perlator
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Kanalmeister für die Antwort.

Mir ist eines sowieso unklar.
Ab nächstes Jahr gibt es doch das Arbeitslosengeld 2.
Dann muß sie sich doch arbeitslos melden oder nicht ?
Was für Funktionen hat dann noch das Sozialamt ?
Kann sie dann überhaupt Sozialhilfe beantragen ?
Wenn sie arbeitslos ist, ist doch der Staat für sie zuständig und nicht ich oder die Kinder.
Wird das Geld für das Arbeitslosengeld 2 etwa auch von dem Ex oder den Kindern zurückgeholt ?

Sie müßte jetzt um die 50 sein, Arbeit kriegen wahrscheinlich fast unmöglich, heißt das dann etwa dass ich für sie bis sie die Altersrente mit 63 bekommt zahlen muß ?
Das wären dann noch um die 13 Jahre, das kann doch nicht sein !!

Mir schwirrt total der Kopf !!

-- Editiert von perlator am 08.11.2004 13:55:54

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 638x hilfreich)

Entschwirre deinen Kopf wieder!
Das war ein Schuss vor den Bug, aber er ging ins Wasser.

Deine Ex-Frau hat gearbeitet, wenn sie keine Arbeit mehr hat, bekommt sie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe. Berentet ist sie ja nicht, also laufen diese Leistungen weiter.
Sollte sie zum Sozialamt gehen (müssen), sind natürlich zuerst die Kinder unterhaltspflichtig.

Aber wie ich das sehe, wollen die Kinder das vermeiden, weil sie dann ihr Einkommen und ihr Vermögen offenlegen müssten. Erst dann könntest du herangezogen werden.
Solange du vom Sozialamt keine Anfrage bekommst wegen deines Einkommens, brauchst du dir gar keine grauen Haare wachsen zu lassen.

Bei Hartz IV im nächsten Jahr wird nur ein titulierter Unterhalt angerechnet, da lassen die dich sowieso außen vor. Da müssen ja nicht einmal mehr Eltern für ihre Kinder bezahlen, wenn die schon eine Ausbildung haben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
perlator
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke alida, sabi70.
Dann werde ich das den erwachsenen Kindern mal sagen, dass sie zuerst zahlen müssen wenn ihre Mutter zum Sozialamt geht.

Wenn das anderst wäre, würde das mein gesammtes Rechtsempfinden über den Haufen werfen.
Denn die Kinder sind auf jeden fall leistungsfähig.
Haben inzwischen eigene Häuser und meine Frau und ich konnten uns nie sowas leisten weil ich so viel Unterhalt jeden Monat für die Kinder zahlen mußte.

Jahrelang mußte ich auch für meine Exfrau Unterhalt zahlen.

Ich halte Euch hier auf dem laufenden wie das weiter geht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1100x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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