Unterhalt für Exfrau??????

25. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Foersi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Exfrau??????

Hallo es geht um folgenden Sachverhalt:

Ich war mit meiner ex von 2011 bis 2016 verheiratet. Allerdings leben wir schon seit Juli 2013 getrennt. Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen (2 und 4). Die große lebt bei mir, die kleine bei der Mama. Ich betreu die kleine zu circa 1/3. Während der Ehe haben wir von meinem Bafög gelebt und Ihrem Ausbildungsgehalt. Bei der Scheidung habe ich auf den Versorgungsausgleich verzichtet, da es um einen minimalen Betrag ging und mir die einvernehmliche Scheidung wichtiger war. So jetzt der ist Zustand.

Ich bin bald fertig mit meinem Studium und werde circa 3200€ netto verdienen +- 100€. Meine ex lebt inzwischen von ALG II beginnt ab September jedoch auch ein Studium. Leider habe ich kein großes Vertrauen dass Sie dieses abschließt oder Tatsächlich die nächsten Jahre mal arbeiten sollte. Nun meine Frage bin ich meiner Ex zu Unterhalt verpflichtet oder kann es später passieren das ich es nochmal werden sollte. Für die kleine bin ich es selbstredend und auch sehr gerne aber für meiner Ex eher ungern :) ! Das Arbeitsamt hat sich jetzt allerdings bei ihr gemeldet und meinte ich müsste Ihr Unterhalt zahlen.

Für jede Hilfe bin ich überaus Dankbar.


-- Editier von Foersi am 25.06.2016 11:48




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Hi,

grundsätzlich besteht die Unterhaltspflicht mindestens bis das zweite Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Es gilt allerdings auch der Grundsatz der Eigenverantwortung, der durch das Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung womöglich nicht beachtet wird.

Außerdem ist sie auch dem vierjährigen Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet (erhöhte Erwerbsobliegenheit).

Es wird also vermutlich auf eine gerichtliche Würdigung der Gesamtumstände hinauslaufen, sodass mit den wenigen Informationen keine auch noch so vage Einschätzung nötig ist.

Berry

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#2
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 62x hilfreich)

Die kleine Tochter ist 2 Jahre alt, schon allein aus diesem Grund bist du deiner Exfrau zu Unterhalt verpflichtet, weil sie nicht in dem Ausmaß neben dem Studium arbeiten können wird, wie es ihr ohne Kind möglich wäre.

Ansonsten kann ich dazu nichts sagen mangels Kenntnissen.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

Wenn sie studiert, steht sie dem Arbeitsmarkt doch sowieso nicht zur Verfügung. Was also hat sie eigentlich mit dem Amt zu tun?

Übrigrns ist sie gegenüber dem ersten Kind verpflichtet, Unterhalt zu leisten. Da sie bereits eine Ausbildung hat, gibt es für sie keinen Anspruch, stattdessen studieren zu dürfen.

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#4
 Von 
Foersi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die Antworten. Ich hab mich unklar ausgedrückt! Während ihres Studiums ist das kein Thema da sie Bafög ect. bekommt. Wenn ich fertig mit dem Studium bin wird die kleine gerade 3 Jahre alt. Mir geht es eigentlich eher um die "Zukunft" :-D also sollte sie ihr Studium abbrechen oder nach ihrem Studium keinen Job(oder deutlich schlechter bezahlt) finden und Arbeitslos werden. Also auf gut deutsch: ist es möglich das sie 4-5 Jahre nach der Scheidung kommt und für SICH unterhalt fordert. Gibt es eine Frist ab der ich in keinem Fall mehr für SIE unterhalt zahlen muss oder muss ich jetzt mein leben lang damit rechnen sollte sie arbeitslos werden :-O?

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18993 Beiträge, 10247x hilfreich)

Zitat:
Also auf gut deutsch: ist es möglich das sie 4-5 Jahre nach der Scheidung kommt und für SICH unterhalt fordert.

Fordern darf man immer. Die Frage ist, ob die Forderung dann auch berechtigt ist ...
Wahrscheinlich nicht, denn die UNterhaltskette ist gerissen, wenn während des Studiums kein Unterhaltsanspruch bestehen sollte.
http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Unterhaltskette-d248353.html

Die Frage, die sich mit stellt, ist allerdings folgende: Was mach Sie so sicher, dass Ihre Exfrau während ihres jetzt neu beginnenden Studiums keine Unterhaltsansprüche für sich selbst geltend macht (zusätzlich zum Bafög)?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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