Unterhalt für Exfrau die in Saus und Braus lebt?

18. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
ipi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Exfrau die in Saus und Braus lebt?

hallo zusammen,
Mein Bruder hat sich vor 4 Jahren von sener Exfrau getrennt Exfrau ist mit Sohn damals 17 Jahre aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen, mein Bruder zahlte das Haus alleine weiter und bis zur Scheidung Unterhalt für Ex und Sohn. Für seinen Sohn zahlt er immer noch.vor knapp 2 Jahren sind sie dann geschieden worden,Unterhalt für die Ex wurde bei der Scheidung nicht zugesprochen weil mein Bruder Kindesunterhalt das Haus aus dem er mitlerweile ausgezogen war (es stand dann leer) und Miete für die neue Wohnung.Mein Bruder wollte dann das Haus Verkaufen, Ex stellte sich quer weil sie das Haus wollte. Mein Bruder sagte gut zahl mir meinen Anteil aus dann kannst du es haben. Siehe da es lief alles Glatt mein Bruder bekam 35,000€ und alles war geklärt. die Ex hat einen Job bei der Post wo sie eine Woche Arbeitet und eine Woche frei hat Verdient darum nur etwa 800€. In der ganzen Zeit hat sie Prozesskostenbeihilfe bekommen. So jetzt komm ich zum eigentlichen Punkt. Jetzt fast 2 Jahre nach der Scheidung will sie wieder Unterhalt mit der Begründung mein Bruder hat ja jetzt wieder mehr weil er ja jetzt nur noch Miete bezahlt und nicht mehr das Haus. Sie dagegen hat sich in der zwischenzeit ein neues Auto und eine komplett neue Wohnungseinrichtung gekauft. Wo liegt die bedürftigkeitsgrenze Für sie. Wie kann es sein das jemand der in Saus und Braus lebt Unterhalt verlangen kann. Wie kann jemand Prozesskostenbeihilfe kriegen der 35,000€ hat. Das Geld hat sie nicht bei der Bank aufgenommen. Woher sie das hat weiss keiner.
Ist sie nicht verplichtet sich eine Arbeit zu suchen wo sie täglich Arbeitet oder mehr verdient. sie hat mehr auslagen wie angebliche Einnahmen. bei 800,€ Einkommen ein Haus mit 750€ abzahlen und dann noch leben und das ja nicht erst seid Gestern die muss doch andere Einnahmequellen haben. Was kann mein Bruder da machen.
Danke für jede Antwort!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ipi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ps. Muss mein Bruder seiner Ex noch Unterhalt Zahlen und wo liegt die Bedürftigskeitsgrenze?

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#2
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Da es keine kurze Ehedauer ist, gibt es keine pauschale zeitliche Begrenzung für die Unterhaltsdauer. Änderungen können sich ergeben bei einer neuen eheähnlichen Beziehung.

Grundsätzlich ist die Ex aber verpflichtet, sich eine Vollzeitstelle zu suchen. Das wären dann so 1.400 Euro im Monat.

Was verstehst Du unter Bedürftigkeitsgrenze?

Beim nachehelichen Unterhalt geht es um den Ausgleich der Differenz zwischen den Einkommen.

:)

http://www.finanztip.de/recht/familie/familienrecht-ehegattenunterhalt.htm

;)

-- Editiert von armesocke am 18.06.2006 16:29:03

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#3
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Das 'Kind' ist jetzt 21 Jahre alt. Ich denke, die Dame kann locker Vollzeit arbeiten gehen. Und wenn ich den neuen Gesetzentwurf zum Thema Unterhalt richtig interpretiert habe, fällt dieser Ausgleich zwischen den Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen weg. Sobald Frau selbst für ihren Unterhalt sorgen kann, ist der Ex-mann aus der Pflicht, auch, wenn damit eine Verschlechterung ihres bisherigen Lebensstandarts eintreten sollte. Find ich übrigens richtig, diese neue Regelung - persönliche Meinung.

-----------------
"Was Du nicht willst das Dir getan, das tu auch keinem anderen an!"

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#4
 Von 
ipi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das sehe ich auch so.Sie scheint ja auch eine Menge Kohle zu besitzen,wo auch immer sie es her hat. Interessiert einem Richter denn nicht wovon sie sich das alles leisten kann und sogar auf Vaterstaat Prozesse füren kann.
Mit Bedarfsgrennze meine ich, wie bedarf es an Unterhalt wenn ich mal locker 35,000€ ausbezahlen kann und will denoch Unterhalt.

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