Unterhalt für Exfrau reduzieren?

22. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tommy71
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Exfrau reduzieren?

Hallo, ich bin neu hier und bitte um ein paar Meinungen zu
meinem Problem.
Ich bin seit Juli 2006 Geschieden.Zuvor lebte ich 3 Jahre getrennt. Die Ehe dauerte bis zur Scheidung 11 Jahre. Ich habe eine Tochter (11 1/2 Jahre) die bei Ihrer Mutter lebt.
Ich verdiene im Monat incl. Kindergeld/Urlaub und Weihnachtsgeld ca 1700€ Netto. Davon bekommt meine Ex für sich und Kind 850€. Meine Ex ist 47 Jahre. Hat bis auf ihre Ausbildung nie gearbeitet. Auch nach der Trennung bemüht sie sich nicht um Arbeit. Da sie Eltern hat die Ihr finanziell unter die Arme greifen kommt sie auch so gut über die Runden.
Davon weiß aber das Arbeitsamt/Sozialamt natürlich nichts.
Nun meine Fragen: Wie stehen meine Chancen das ds ich den Unterhalt für die Ex senken kann? Es kann doch nicht sein daß ich, obwohl sie halbtags arbeiten könnte, für sie ewig zahlen muß!
2. Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Die Lohnauszahlung wurde vor einiger Zeit vom 15. auf den 1. den kommenden Monats verlegt. Dadurch hatte ich natürlich finazielle Einbußen.Kann ich die Unterhaltszahlung auch auf den 1. legen? Also um 2 Wochen verschieben?

Für ein paar Meinungen wäre ich sehr dankbar.

Grüße

Thomas




7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo Thomas

Für eine etw. Berechnung fehlen natürlich noch einige Eckdaten.
Welches OLG ist denn zuständig?
Du schreibst was von Arbeits-/Sozialamt. Ist sie dort gemeldet und erhält von dort Leistungen?
Bestehen denn ehebedingte Schulden/Kredite?
Entfernung zum Arbeitsort fehlt auch. Hast du noch Ausgaben die das Einkommen mindern (Gewerkschaft, Rentenbeitrag)?
Ist KU/EU gerichtlich tituliert?
Je nach OLG kann deine Ex schon jetzt Teilzeit arbeiten gehen. Spätestens ab 12 Jahren des Kindes, auch Halbtags. Macht sie es nicht, kann ihr fiktives Einkommen angerechnet werden.
Titulierter KU/EU wird immer zum Monatsanfang fällig.
Nur noch eins, zieht man von deinem Netto den SB ab, liegst du jetzt schon darunter.

Stell mal noch ein paar Fakten ein, dann kann dir sicher besser geholfen werden.

Grüßle dream

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#3
 Von 
Tommy71
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Ich werde versuchen es genauer zu beschreiben.
Der Unterhalt wurde nicht gerichtlich festgelegt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und und außergerichtlich geeinigt.Das einzige was gerichtlich entschieden worden ist, ist die VErteilung der Rente und der Zusatzversorgugskasse.
Sie wird später 167€ Rente und 47€ ZV bekommen. Das Kindergeld wird weiterhin auf mein Konto überwiesen. Gemeinsame Schulden usw. gibt es nicht. Ich habe keinen Anwalt gehabt. Die Scheidung wurde von meiner Ex bzw. Ihrem Anwalt eingereicht. Der Unterhalt wurde auf 930€ Fesgelegt. Zum damaligem Zeitpunkt bis zum meinem Selbstherhlalt ´von 890€ waren das 850€ die ich ihr auf Anweisung Ihres Anwalts freiwillig überweise. Da sie offozeill damit natürlich nicht auskommt bezieht sie
Wohngeld und Arbeislosengeld.
Zu Zeiten der Ehe wollte ich sehr wohl das sie, nachdsem das Kind 3 Jahre war, wieder einer Nebentätigkeit nachgeht. Das wollte Sie nicht das Sie Ihrer Meinung nach nicht genug Zeit für Kind und Hund hätte.
Die Scheidung lief beim Landesgerricht Giessen.
Ich selber Arbeite seit 20 Jahren im öffentlichen Dienst. Und brauche zur Arbeit nur 2Km. Da meine Ex im selben Ort wohnt sehe ich meine Tochter mind.2mal die Woche wobei SIe an Wochenenden auch bei mir schläft. Meine Ex hat seit einem halben Jahr einen neuen Freund. Zusammenziehen wollen sie noch nicht. ICh selber lebe seit 3 Jahren in einer festen Beziehung.

grüße

Thomas

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#4
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo Thomas

Dröseln wir es eben mal etwas auf.
Du hast also keinen Titel über den KU/EU. Bestens!
Das Kindergeld zählt nicht als Einkommen.
Muss hier also noch mit 154 Euro abgezogen werden. Allerdings steht das Kindergeld auch nur demjenigen zu, bei dem das Kind wohnt.
Dein OLG ist also Frankfurt.
Einkommen 1700 - 154 = 1546 - 77 (5% berufsbed. Aufwendungen)= 1469
Unterhalt laut DDT bei 6-11 Jahren 265 Euro da du nur für 2 unterhaltspflichtig bist gehts 1 Stufe rauf. Macht KU von 282 Euro (Zahlbetrag 257 / 282 - 25 anteilig Kindergeld)
1469 - 282 = 1187 - 170 (1/7 Erwerbstätigenbonus) = 1017 - 890 (SB) = 127 Euro wären noch für EU verfügbar.
Ist >noch< ein ganz klarer Mangelfall.
Unsere Spezialisten werden dir hier sicher noch genauere Auskunft geben können.

Grüßle dream

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#5
 Von 
Tommy71
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die genaue Auskunft.
Lohnt es sich also in meinem Fall den Unterhalt per Anwalt neu zu berechnen.
Ich werde auf jeden Fall zur Sicherheit.den Unterhalt nochmal hier im Forum von einem Anwalt ausrechnen lassen. Wie ist das mir der Bezahlung? WIeviel ist in der Regel solch eine Auskunft wert?

Was ist denn mit dem Unterhalt zum 15. des Monats? Kann ich Ihr den in Zukunft 2 Wochen später zum 1. des Folgemonats überweisen? So wie es in mir selbst auch überwiesen wird?

Grüße,

Thomas

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#6
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Unterhalt wird im Voraus bezahlt. Genauso wie Miete.
Du musst also zum Monatsanfang für den laufenden Monat bezahlen.
Warte mal ab was die Experten hier noch so meinen.
Für mich jedenfalls sieht es nach Neuberechnung aus. Zumal kein Titel besteht.

Grüßle dream

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#7
 Von 
Tommy71
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe zu meinem Fall nochmal ein paar Fragen.
Von meinem Netto Gehalt gehen noch 40€ Vermägenswirksame Leistung ab. Darf ich das behalten oder muß das in die Unterhaltsberechnung mit rein?
Ist es sicher daß Erwerbsbonus und 5% Arbeitsaufwand angerechnet werden?

Kann ich die obengenannte Beispielrechnung
für mich verbindlich anwenden? Nach dieser
Rechnung würde ich ja sehr viel besser stehen. Es gibt außer meinem Gehalt keine anderen Streitigkeiten oder Verbindlichkeiten.
Aber wie gesagt. Meine Ex ist nicht Arbeitswillig( Hat es ja auch nicht nötig)
und außer Ihrer Ausbildungszeit nie gearbeitet. Außerdem ist Sie mit 47 Jahren nicht mehr so leicht vermittelbar. Obwohl ich denke das es genug 400€ Jobs gibt wo sie Chancen hätte.

Ist es warhscheinlich das die Richter den Unterhalt so auslegen wie oben beschrieben oder sogar der Ex weniger Unterhalt zurechnen? Es soll doch bald ein neues Gesetz kommen wo es etwas gerechter für den arbeitenden EX Partner werden soll. Also lieber warten mit der Neuberechnung vor Gericht?

Danke für Antworten,

Gruß

Tommy

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