Unterhalt für Exfreundin welche Kind erwartet

20. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
AlexNaO
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Exfreundin welche Kind erwartet

Hallo,

ich wollte hier mal niederschreiben, wie sich mein Fall momentan abspielt und möchte hiermit Rat einholen.

Meine Exfreundin und ich erwarten zusammen ein Kind. Sie hatte mich aus der gemeinsamen Wohnung geworfen und sich von mir getrennt. Sie ging davon aus, dass ich ihr fremdgegangen sei. (Keine Ahnung ob das von Bedeutung ist).

Da meine Exfreundin nicht gut auf mich zu sprechen ist, möchte sie mir zukünftig vorschreiben, wie und wann ich mein Kind nach der Geburt sehen darf und was ich für sie bezahlen müsste.

Zu ihr sollte ich sagen, dass sie aus dem Ausland stammt (Europa), in Deutschland lebt, keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, Selbstständig ist und gewillt ist mich finanziell ausbluten zu lassen.

Ich selbst bin momentan noch Technikerschüler. Beziehe Bafög ohne Zusatzeinkommen sowie über keine weiteren finanziellen Mittel. Desweiteren bin ich 27 Jahre alt und hätte Interesse nach dem Techniker ein Studium dran zu hängen.

Jetzt wollte ich folgende Fragen geklärt haben beziehungsweise sehen, was auf mich zukommen könnte.

Steht nur dem Kind Unterhalt zu oder auch der Mutter? Wenn ich auch für die Mutter zahlen müsste, wie lange wäre ich verpflichtet zu bezahlen und in welcher Höhe würde sich das bemerkbar machen?

Kann mir meine Exfreundin, wenn sie in Deutschland das Kind auf die Welt bringt, mir den Kontakt zum Kind verbieten?

Kann meine Exfreundin, wenn sie während der Schwangerschaft ins EU-Ausland geht, mir alle Rechte als Vater nehmen?

Ich würde mich über eine Antwort freuen und bedanke mich schonmal im vorraus.

Gruß AlexNaO



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

quote:
Steht nur dem Kind Unterhalt zu oder auch der Mutter? Wenn ich auch für die Mutter zahlen müsste, wie lange wäre ich verpflichtet zu bezahlen und in welcher Höhe würde sich das bemerkbar machen?


Beiden steht Unterhalt zu. Voraussetzung ist aber, dass der Vater auch Unterhalt zahlen kann. Liegt Ihr Einkommen unter 1000,-€, kann aufgrund des Selbstbehalts kein Unterhalt gezahlt werden und es laufen auch keine Schulden auf.

quote:
Desweiteren bin ich 27 Jahre alt und hätte Interesse nach dem Techniker ein Studium dran zu hängen.

Der Unterhalt geht vor, die eigenen Bildungsinteressen sind nachrangig. Erstmal muß der Unterhalt gesichert werden nach Abschluss Ihrer Ausbildung.

quote:
Kann mir meine Exfreundin, wenn sie in Deutschland das Kind auf die Welt bringt, mir den Kontakt zum Kind verbieten?

Sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Da ist ein Verbot des Umgangs kaum möglich. Zumindest müßten Gründe vorliegen, die eine Kindeswohlgefährdung befürchten lassen. Da sehe ich hier keine.



-- Editiert altona01 am 21.11.2013 00:20

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AlexNaO
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Das wichtigste für mich ist ja eben auch der Kontakt nach außen.

Wie sieht es damit aus, wenn Sie vor der Geburt zurück ins Ausland ziehen würde? Wie würde sich das auf meine Fragen auswirken?

Danke nochmal für die schnelle Antwort.

Gruß AlexNaO

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#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
kleine Korrektur von Altona, das gemeinsame Sorgerecht für unverheiratete Väter gibt es nicht automatisch, sondern muss beantragt werden, Umgangsrecht hat man aber unabhängig vom Sorgerecht.
Vor der Geburt kann sie gehen wohin sie will (heißt sie bestimmt letztendlich wo das Kind geboren wird), hinterher auch, die Frage wäre dann nur der Verbleib des Kindes. Unterhalt erhält das Kind nach Düsseldorfer Tabelle, die Mutter bekommt Betreuungsunterhalt.
Gruß
Andreas

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#4
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ amako

quote:

Vor der Geburt kann sie gehen wohin sie will (heißt sie bestimmt letztendlich wo das Kind geboren wird), hinterher auch, die Frage wäre dann nur der Verbleib des Kindes. Unterhalt erhält das Kind nach Düsseldorfer Tabelle


Ach? Gilt die Düsseldorfer Tabelle auch in Palermo, Istanbul oder Reykjavik?


Gruß,
capitano


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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
nein natürlich nicht, das gilt natürlich für den Fall, dass Unterhalt nach deutschem Recht geschuldet wird. Bleibt für den KV zu hoffen, dass die Freundin keine Skandinavierin ist, da zahlt man erheblich mehr Unterhalt.
Gruß
Andreas

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