Unterhalt für Frau und Kind aus Kurzehe?

20. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Vendor
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Frau und Kind aus Kurzehe?

Hallo,
ich habe ein sehr komplexes Problem, resultierend aus einer ebensolchen Ehe. Zunächst schreibe ich euch die Fakten, anschließend stelle ich die Fragen.

- nach exakt genau einem Jahr Ehe beantragt meine Frau Trennung und Unterhalt für sich und Kind (schon recht überraschend nach unserem ersten Streit - es gab niemals Gewalt in irgendeiner Form)

- mein Kind ist nunmehr 10 Monate alt (dürfte aber gar nicht da sein, da meine Frau angeblich keine Kinder bekommen konnte - so jedenfalls hat es ihr der Frauenarzt gesagt, und sie hat mir das ebenso zugetragen, dies nur nebenbei)

- ich möchte für mein Kind aufkommen

- ich will nicht für meine Frau aufkommen

- wir haben weder vor, während, nach der Ehe zusammengelebt, wir leben 280 km entfernt

- ich habe meine Wohnung, sie hat ihre Wohnung, das Kind lebt bei ihr, für ihre Ausgaben ist sie und sind Ihre Eltern aufgekommen

- sie wollte nach ihrer abgeschlossenen Umschulung (unterbroxhen durch die Schwangerschaft) zu mir ziehen. Die Umschulung wurde nicht abgeschlossen und vor drei Monaten wollte sie auch nicht mehr mit mir zusammenziehen.

- für das Kind habe ich jedes WE Nahrung, Windeln, Klamotten gekauft, jedesmal ca. 70 Euro.

- sie hat incl. Kindergeld, Erziehungsgeld und A-hilfe ca. 550 Euro, davon muß sie auch Miete und Nebenkosten (ca. 300 Euro) zahlen.

- ich habe 1000 Euro A-hilfe, noch einen Monat (zzgl. ca. 350 Euro Nebeneinkünfte aus meinem Gewerbe)...

- dann nur noch 600 Euro für meine dann bestehende Ich-AG, zzgl. ca. 350 Euro Nebeneinkünfte aus meinem Gewerbe, das ich auch weiterführen möchte.

--------

- muß ich für meine Frau aufkommen? Für das Kind zahle ich, keine Frage (wieviel?)

- wie stehen meine Chancen, dass ich das Baby bekomme?

Vielen Dank für Eure Mühe

Grüße aus Hessen

Vendor

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

"mein Kind ist nunmehr 10 Monate alt (dürfte aber gar nicht da sein, da meine Frau angeblich keine Kinder bekommen konnte - so jedenfalls hat es ihr der Frauenarzt gesagt, und sie hat mir das ebenso zugetragen, dies nur nebenbei"

Auf solche Aussagen sollte man(n) sich nie verlassen,ich kenne eine ähnliche Geschichte...

Wenn sich an deiner Einkommenssituation nichts ändert,wird es ja wohl allenfalls für den KU reichen,derzeit 199 Euro Minimum!
Im Prinzip bist du auch für dieMutter unterhaltspflichtig,mindestens bis zum 3.Geburtstag des Kindes.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi Kanalmeister...
was geschieht, wenn Frau im Kindesalter ab 3 Jahren wieder zu 100% arbeitet ?
Wie wird das angerechnet , wenn man verheiratet war ?

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#7
 Von 
Vendor
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Kanalmeister,

-----------------------------------
...das kind für immer haben...
-----------------------------------

- der Kollege "schnee-einsiedel" spricht vom KU für den ich aufkommen muß UND AUCH WILL.

- wenn sich nun an meiner Einkommenssituation nichts ändert ( was ich aber nicht hoffen will ), kann ich meiner Noch-Ehefrau auch keinen Unterhalt zahlen, richtig?!

Wer zahlt dies dann ersatzweise? Ist es das Sozialamt?...und muß ich, falls das so ist, diese Leistungen zurückzahlen ans SA?

Gruß Vendor

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#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Vendor,

sorry, daß ich jetzt antworte.

Von Deinem Einkommen von 950,00 EUR ab nächstem Monat kannst Du noch die Pflichtbeiträge zur Sozial- und Rentenversicherung, die Du bei der Ich-AG ja abführen mußt, abziehen.

Deinem Kind stünde nach DT ein Mindestunterhalt in Höhe von 192,00 EUR (199,00 abzgl. 7,00 EUR Kindergeldanrechnung) zu. Den kannst Du schon gar nicht zahlen, da Dir 840,00 EUR als Selbstbehalt verbleiben müssen.

Für Trennungsunterhalt, denn von dem reden wir hier, bleibt kein Geld.

Deine Frau kann nun zum Jugendamt zur Unterhaltsvorschuss-Stelle gehen und dort UV beantragen. Dieser beträgt derzeit 122,00 EUR monatlich. Das JA wird auf Dich zurückkommen, Deine Einkommensbelege sichten und feststellen, daß Du nicht leistungsfähig bist. Inwieweit der Unterhaltsvorschuss dann für Dich als Schulden aufläuft, bleibt zu klären.

Weiter kann Deine Frau dann Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Hierbei wird ihr das Kindergeld und die Arbeitslosenhilfe angerechnet. Das Erziehungsgeld bleibt außen vor, findet also keine Anrechnung. Sofern auch das Kind Sozialhilfe bekommt, erhält sie den Unterhaltsvorschuss nicht direkt vom JA, sondern über die Sozialhilfe mit. Das Sozialamt rechnet dann "intern" mit der Unterhaltsvorschuss-Stelle.

So, das dazu. Noch Fragen?

-- Editiert von runa am 20.10.2004 21:40:07

-- Editiert von runa am 20.10.2004 21:41:41

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#10
 Von 
Vendor
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Runa,

vielen Dank für diese Auskunft.

- ich habe ein wichtiges Detail vegessen, denn auch ich habe 460 Euro Miete zu zahlen + laufende Kosten von 90 Euro

Nun meine noch offenen Fragen:

- muß ich die Leistungen des SA an meine Frau zurückzahlen, wenn ich selbst nicht leistungsfähig bin? d.h. baut sich hier ein Schuldenbeg für mich auf?

gruß und danke

Vendor

-----------------
"viel Glück allen Ratsuchenden"

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#11
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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