Hallo,
kurze Frage-
wie ist das eigentlich wenn ich mit meiner Freundin jetzt 4 Jahre zusammenlebe und zusammen wohne. Das einzige was sie damals mitgebracht hgat war das BEtt und ein Schrank.
Wenn wir uns trennen sollten - hat sie Anspruch auf UNterhalt oder Ähnliches ?
Vielen Dank
Unterhalt für Freundin
11. Juni 2004
Thema abonnieren
Frage vom 11. Juni 2004 | 09:13
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt für Freundin
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#1
Antwort vom 11. Juni 2004 | 11:06
Von
Status: Lehrling (1162 Beiträge, 18x hilfreich)
Hallo Dragonic,
Nein,hat sie Nicht,könnte bei einer Trennung
dann Ihr Bett und Ihren Schrank wieder mitnehmen,Es sei Denn Ihr habt ein Kind!!
LG
#2
Antwort vom 11. Juni 2004 | 11:52
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
d.h. wirklich, das nur der Trauschein mich zu Unterhalt verpflichten würde? Auch wenn wir in einer eheähnl. Gemeinschaft wohnen?
Tschuldigung aber ich will nur ganz sicher gehen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Juni 2004 | 13:30
Von
Status: Schüler (336 Beiträge, 9x hilfreich)
Genau das heißt es.
#4
Antwort vom 11. Juni 2004 | 19:53
Von
Status: Praktikant (517 Beiträge, 149x hilfreich)
Schau auch mal da rein:
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http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/gemeinschaft/index.html
-- Editiert von stern0190 am 11.06.2004 19:58:37
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