Unterhalt für Freundin

11. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dragonic
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt für Freundin

Hallo,

kurze Frage-

wie ist das eigentlich wenn ich mit meiner Freundin jetzt 4 Jahre zusammenlebe und zusammen wohne. Das einzige was sie damals mitgebracht hgat war das BEtt und ein Schrank.

Wenn wir uns trennen sollten - hat sie Anspruch auf UNterhalt oder Ähnliches ?

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo Dragonic,
Nein,hat sie Nicht,könnte bei einer Trennung
dann Ihr Bett und Ihren Schrank wieder mitnehmen,Es sei Denn Ihr habt ein Kind!!

LG

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#2
 Von 
Dragonic
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

d.h. wirklich, das nur der Trauschein mich zu Unterhalt verpflichten würde? Auch wenn wir in einer eheähnl. Gemeinschaft wohnen?

Tschuldigung aber ich will nur ganz sicher gehen.

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#3
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Genau das heißt es.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Schau auch mal da rein:

familenrecht-ratgeber.de

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/gemeinschaft/index.html

-- Editiert von stern0190 am 11.06.2004 19:58:37

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