Unterhalt für Freundin und Kind

1. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Winston
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Freundin und Kind

Hallo,

folgende Situation:

Ich habe mit meiner minderjährigen Freundin(17) ein gemeinsames Kind (9 Monate). Meine Freundin lebt zur Zeit noch bei Ihrer Mutter, die wiederum neu verheiratet ist. Der Vater meiner Freundin wurde vor kurzem Arbeitslos und kann seinen Unterhalt nicht mehr zahlen. Jetzt versucht die Mutter meiner Freundin, gegen Ihren Willen, den Unterhalt für meine Freundin per Anwalt einzuklagen. Im Brief vom Anwalt steht, das ich meiner Freundin gegenüber Unterhaltsverpflichtet wäre und 730 € monatlich an Sie zahlen müsste, weil das der Monatsbedarf wäre. Darüberhinaus noch die 199 € fürs Kind.

Meine Fragen: Stimmt es das ich Unterhaltsverpflichtet gegenüber meiner Freundin bin ?

Könnten meine Eltern zu Unterhaltszahlungen an meine Freundin verpflichtet werden?

Falls ja - ich verdiene zur Zeit ca. 900 € netto. Wie kann ich mich dagegen wehren, da ich mir keinen Anwalt leisten kann?

Könnte meine Freundin diesen Anwalt stoppen, obwohl sie noch nicht volljährig ist?

Winston :)

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Bei einem Einkommen von 900,- Euro bist du ja kaum in der Lage die 199,-Euro für das Kind zu bezahlen(Selbstbehalt 840,-).
Ist dies deiner Schwiegermutter nicht bekannt?
Deine Eltern könnten theoretisch auch zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden,es ist wohl aber eher selten,daß ein Gericht so entscheidet.

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#2
 Von 
123guest
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

Wer hat denn das Sorgerecht für das Kind? Die Mutter der Kindesmutter oder diese selbst? Oder das Jugendamt?

Da die Kindesmutter noch minderjährig ist, wären doch die Eltern vorrangig unterhaltspflichtig. Und wie soll sich denn ein Bedarf von 730,00 EUR für die Kindesmutter zusammensetzen? Deren Bedarf müßte sich doch nach der Düsseldorfer Tabelle berechnen, oder sehe ich hier was falsch?

Zudem sind für das Kind doch wohl nur 192,00 EUR zu zahlen.

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#3
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

"Da die Kindesmutter noch minderjährig ist, wären doch die Eltern vorrangig unterhaltspflichtig."

Logischerweise nein.
Denn die junge Mutter wird nunr schwer Schule, Ausbildung oder Job machen können,
und das kann dann nicht in erster Linie zu Lasten der Eltern der jungen Mutter gehen.
Schon richtig, dass hier der junge Vater (also der Fragesteller) herangezogen wird.

Da die junge Mutter noch nicht volljährig ist, ist es geboten, dass die ihre Mutter sich der Unterhaltssache annimmt.

Sicherlich wird die Einkommenssituation des Fragestellers zu berücksichtigen sein; so dass u.U. doch die Eltern der jungen Mutter weiterhin partiell unterhaltspflichtig sein werden. Aber die Einkommenssituation des jungen Vaters kann sich ja auch noch positiv änder (Beendung der Ausbildung....)

Grüße,
nachgefragt

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#4
 Von 
Winston
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Frischling,

wie sich der Bedarf von 730€ zusammensetzt wird nicht erläutert. Da die Mutter meiner Freundin in 2. Ehe verheiratet ist und selbst nicht arbeitet, verfügt Sie nur über das Einkommen Ihres Ehegatten und der sieht es anscheinend nicht ein die Kinder seiner Frau (2) zu versorgen. Die Mutter bezieht Kindergeld und bislang Unterhalt von Ihrem Ex-Mann, soweit mir bekannt ist.

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#5
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Winston

"und der sieht es anscheinend nicht ein die Kinder seiner Frau (2) zu versorgen. Die Mutter bezieht Kindergeld und bislang Unterhalt von Ihrem Ex-Mann, soweit mir bekannt ist. "

Der Unterhalt, den die Mutter Deiner Freundin bezieht, ist der Kindesunterhalt für die Kinder.

Es ist grundsätzlich nachvollziehbar, dass ein Unterhaltszahler seine Zahlungen in Frage stellt, wenn ein junger Mann ein Kind mit der unterhaltsberechtigten Tochter hat.
Wer ein Kind in die Welt setzt, sollte vorher auch prüfen, ob es für das Kind und die Mutter sorgen kann.
Oder meinst Du ernsthaft, die Eltern Deiner Freundin sollen für Euch und Euer Kind zahlen?
Wieso fragst Du dann nicht Deine Eltern, ob sie auch ein bisschen zahlen?

Grüße,
nachgefragt

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#6
 Von 
123guest
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

"Logischerweise nein.
Denn die junge Mutter wird nunr schwer Schule, Ausbildung oder Job machen können,"

Darf ich fragen, was daran logisch ist? Wieso kann sie nichts machen?

Merkwürdig ist doch, daß dieses Begehren nach Betreuungsunterhalt vom jungen Vater nun erst nach Ausbleiben des Unterhalts durch den Vater der Kindesmutter geltend gemacht wird. 9 Monate lang gings wahrscheinlich ja auch anders und da war es offenbar überhaupt nicht logisch, daß der junge Vater zahlen soll.

Sorry, aber Ihrer Argumentation, lieber nachgefragt, kann ich nicht ganz folgen.

Selbst wenn die KM nicht zur Schule geht, Ausbildung macht o.ä., berechnet sich der Unterhalt der Kindesmutter für mein Dafürhalten immer noch nach der Düsseldorfer Tabelle für ein 17-jähriges Kind.

Und wenn das Kind (jetzt Kindesmutter) vorher einen Unterhalt in Höhe von 730,00 EUR von ihrem leiblichen Vater bekommen haben soll, dürfte dieser weit jenseits der 200 % gezahlt haben und somit Schwerverdiener gewesen sein, was sich in seinem Arbeitslosengeld sicher niederschlagen wird und somit eine Unterhaltsverpflichtung seinerseits nicht aufhebt. Oder? Der Betreuungsunterhalt richtet sich doch immer noch nach dem Bedarf der Mutter, und dieser sich wiederum nach ihrer Lebensstellung vor!!! der Kinderbetreuung.

Damit dürfte sich -unabhängig vom Einkommen des jetzigen jungen Vaters- das "Verlangen von 730,00 EUR Betreuungsutnerhalt jenseits des guten Geschmacks befinden.

-- Editiert von MaPa am 01.11.2004 12:37:35

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

MaPa,
der Unterhalt einer ledigen Mutter errechnet sich anders, als der einer Minderjährigen ohne Kind. Bei ledigen Müttern wird der TATSÄCHLICHE Bedarf errechnet. Und dieser wird in diesem Falle bei 730 EU liegen. Oder auch nicht - Anwälte fordern erst einmal viel!!
Womit wir auch beim Thema wären: Der Anwalt hat erstmal ohne Berücksichtigung der finanziellen Lage des Vaters gefordertt. Das durchaus üblich. Jetzt liegt es an dem leiblichen Vater, hier eine Gegenrechnung aufzustellen.
Ob er einen Selbstbehalt von 840 EU hat, wissen wir nicht. Könnte auch sein, dass er noch mietfrei bei den Eltern lebt usw....

PS: Grundsätzlich ist der Vater des Kindes jetzt vorangig unterhaltsverpflichtet. Erst, wenn dieser (teilweise) leistungsunfähig ist, können die Eltern weiterhin zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden.

@Winston, was arbeitest du? U.U. könnte man auch verlangen, dass du einen anderen Job, bzw. einen Nebenjob in Kauf nehmen musst, um entsprechend Unterhalt leisten zu können. Wie alt bist du? Hast du eine eigene Wohnung?

PPS: REIN THEORETISCH können auch deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet werden. Kommt - wie immer - auf die Umstände an.

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#8
 Von 
Winston
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo MaPa,

vielen Dank für deine Kommentare. Ich erzähl besser mal von Anfang an, damit das jeder verstehen kann.

Ich bin 21 Jahre alt. Meine Freundin 17. Unser Kind 9 Monate.

Meine Freundin gaukelte mir vor die Pille zu nehmen, hegte allerdings im Gegensatz zu mir einen Kinderwunsch. So kam es das sie schwanger wurde. Zuerst war ich etwas sauer, wollte aber auf keinen Fall das sie abtreibt oder ähnliches. So entschlossen wir uns das ganze durchzuziehen. Wenige Tage nach bekannt werden dieser Schwangerschaft wurde meine 15 jährige Schwester ebenfalls von Ihrem Freund schwanger. Auch die wollten nicht abtreiben. Meine Eltern mussten zwar schlucken aber beschlossen uns mit aller Kraft zu unterstützen.

Die Eltern meiner Freundin reagierten stocksauer und ich bekam dort Hausverbot.

Meiner Schwester sollte es besser ergehen, da meine Eltern ja bereit waren für sie zu sorgen und auch die Eltern des Freundes nicht sauer waren.

Meine Freundin geriet zu Hause unter großen Druck und wollte auch den Realschulabschluß schaffen, was auch gelang.

In der Zeit der Schwangerschaft, konnten wir uns dann nur ausserhalb Ihrer Wohnung treffen. Das Verhältnis wurde sehr stark beschädigt durch dauernde Nervereien Ihrer Eltern (Mutter mit neuem Mann).

Nun kamen die Kinder zur Welt und waren gesund und munter. Unser Kind kam am 15.2. und meine Schwester bekam ihr Kind am 30.03.

Die Nervereien wurden dann so schlimm, daß ich mich von meiner Freundin trennte. Ich geriet völlig aus der Bahn und brach meine Lehre ab und tauchte erst mal unter. Später nahmen mich meine Eltern auf und seit der Zeit haben sie mich versorgt. Einkommen hatte ich leider keins und so mussten sie mich durchfüttern. Sie halfen mir bei der Suche nach Arbeit und so konnte ich nach einem Praktikum eine neue Anstellung finden. Hier bin ich jetzt seit einem Monat fest angestellt und mein neuer Arbeitgeber gibt mir die Möglichkeit nächstes Jahr eine Ausbildung zu beginnen. So lange soll ich erst einmal arbeiten, damit ich mir etwas aufbauen könne.

Mit meiner Freundin habe ich mich schon lange wieder versöhnt und wir treffen uns bei meinen Eltern die uns jeden Sonntag die Möglichkeit geben unser "kleines Familienleben" zu führen. Zu Hause hat sie den größten Stress. Ihre Mutter kümmert sich nur um das Baby, wenn Ihr Mann nicht da ist. Nachts muss sie die kleine alleine verpflegen und das Baby darf auch nicht schreien, weil sonst Ihr Mann eventuell gestört wird. Tagsüber besucht sie eine Schule und hat dort auch noch gute Noten. Nachmittags, während der Hausaufgaben muss sie unser Kind alleine versorgen. Das Geld für meine Tochter wird komplett von der Mutter einbehalten.

Im Januar wird sie 18. Dann will sie sofort ausziehen um mit mir zusammenzuziehen.
Zusammen werden wir es wohl schaffen.
Ich bin also bereit für meine Freundin und unser Kind zu sorgen, wenn sie nicht mehr bei Ihren Eltern lebt. Da diese aber jeden Abend in einer anderen Kneipe anzutreffen sind und auf Grund Ihres Promillegehaltes sich nicht um das Baby kümmern können, sehe ich es nicht ein, den weiteren Alkoholkonsum dieser Menschen auch noch zu bezahlen. Nachdem meine Freundin nun eine Nacht bei mir und meinen Eltern schlafen durfte und Ihr Ex Mann den Job verlor, ging man sofort zum Anwalt.

Meine Mutter kümmert sich den ganzen Tag um das Baby meiner Schwester und mein Vater arbeitet was das Zeug hält. (Selbstständig). Aber die kommen jetzt für 3 Kinder und 1 Enkel auf und sind finanziell bis aufs äusserste strapaziert.

Ich arbeite im Einzelhandel und hab keine Möglichkeit einen Nebenjob anzunehmen. Ausserdem habe ich noch Schulden und bin mittlerweile restlos verzweifelt, da ich nicht noch in ein finanzielles Abenteuer mit einem Anwalt geraten möchte. Meinen Eltern bezahle ich 300 Euro für die Wohnung inklusive aller Nebenleistungen, wie Heizung, waschen, kochen, bügeln.

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#9
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Da du im Januar mit deiner Freundin zusammenziehen willst,wäre mein Rat:
Vergiss die ganze Sache mit dem Anwalt!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Da stimme ich dem Einsiedler zu. Ausserdem kannst du a) nicht von den Eltern deiner Freundin verlangen, dass sie sich um euer Baby kümmern, b) behalten sie zwar das Geld ein, bezahlen wohl aber auch den Lebensunterhalt des Säuglings oder? Notfalls kann deine Freundin auch jetzt schon zu dir ziehen. Ein Gespräch beim Jugendamt kann euch da mit Sicherheit weiterhelfen.

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#11
 Von 
123guest
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

Und außerdem würde ich dem Anwalt zur vorläufigen Abwendung gerichtlicher Schritte Deine Verdienstbescheinigungen übersenden, damit er sieht, daß Du nicht in der Lage bist, 730,00 EUR an Deine Freundin zu zahlen.

PS an Teufelin:
Du hast Recht. Der Unterhaltsbedarf beträgt tatsächlich erst einmal 730,00 EUR. Aber die kann er ja gar nicht zahlen. Macht man denn da gar keine Abschläge (Kosten die man ja hat, wenn man eine Wohnung unterhalten muß)?

LG

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#12
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@MaPa,
doch natürlich aber der gegnerische Anwalt fordert natürlich erst einmal das, was ihr zustehen würde, sofern der Vater leistungsfähig ist. Ist er dies nicht, muss ER ( der Unterhaltspflichtige ) dies nachweisen. Daraufhin entscheidet der Richter, ob ggf. eine Kürzung des Selbstbehaltes in Frage kommt usw....

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