Unterhalt für Großeltern?

6. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Eva Maria
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 81x hilfreich)
Unterhalt für Großeltern?

Ich benötige dringend Hilfe auf die Frage, ob ich als Enkeltochter für meine pflegebedürftige Großmutter, die ins Heim muß, aufkommen muß. Meine Großmutter hat kein Vermögen und nur eine kleine Rente. Die drei Töchter haben nicht genügend Geld, um auch noch für das Pflegeheim aufzukommen. Meine Frage: Kann sich das Sozialamt nun an mich wenden?

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-500
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 198x hilfreich)

--- editiert vom Admin

184x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eva Maria
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 81x hilfreich)

Meine Großmutter hat sehr wenig Rente und ich denke, dass Sie mit Alzheimer in die Pflegestufe 3 kommt. "Leider" bin ich selbständig und mein Mann und ich haben auch etwas Erspartes, was ich aber eigentlich für meine Vorsorge zurückgelegt habe, damit mein Kind mal nicht für mich aufkommen muß.

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"Eva Maria"

78x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Nein, Du musst nicht für Deine Großmutter aufkommen. § 1601 BGB sagt, dass Verwandte in gerader Linie gegenüber unterhaltspflichtig sind. Das bezieht sich auf Eltern und Kinder.
Wenn überhaupt, sind die Kinder verpflichtet, sich an den Pflegekosten zu beteiligen.An die Altersvorsorge gegen die Ämter auch nicht ran. Es wurde schon versucht und ging auch durch die Presse, dass ein Sozialamt versucht hat, dass eine Tochter eines Pflegebedürftigen ihr Haus verkaufen müsse, um die Pflegekosten zu decken. Das haben die Gerichte aber bis zur letzten Instanz abgewiesen. Die Richter haben damals argumentiert, dass die Altersvorsorge nicht angetastet werden darf.
Ich denke, das Sozialamt wird auf jeden Fall versuchen, von den Kindern irgendwie an Geld zu kommen, selbst wenn sie wenig verdienen. Es gibt ja jetzt den Abgleich mit den Finanzämtern und ggf. mit den Sparkassen. D.h., wenn irgendwo Geld auf Sparbücher liegt, wird das Sozialamt das erfahren. Zwar nicht wieviel, aber das was da ist, auf jeden Fall. Die genauen Kontostände dürfen Banken und Finanzämter nicht herausgeben.

7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cliff
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich kann Dir erzählen wie es bei uns war. Als meine Großmutter in ein Pflegeheim kam wurden zunächst einmal alle ihre Ersparnisse einbezogen (Sparbücher). Danach wurde Ihre monatliche Witwenpension und das Geld das sie (monatlich) für die Pflegestufe bekommen hat mittels Dauerauftrag monatlich an das Pflegeheim überwiesen. Abzüglich einem prozentiellen Taschengeld das ihr monatlich zustand und auf ihrem Konto blieb. Darüber konnte sie verfügen bzw, nachdem ich zum Sachwalter bestellt wurde verwendete ich das Geld für Dinge die sie benötigte und ich ihr besorgt hatte. (Medikamente, Körperpflege usw.) Da meine Mutter schon gestorben war und sonst keine Kinder oder Geschwister mehr da waren zahlte der Staat den Restbetrag. Als Enkel muß man nichts bezahlen. Als meine Großmutter letzten Winter mit 100 Jahren gestorben ist bekam ich eine Abrechnung wieviel der Restbetrag ausgemacht hat. Wäre etwas zu vererben gewesen, hätte sich der Staat dann das Geld wieder zurückgeholt. Da aber nichts zu erben war (die Ersparnisse gingen ja gleich ans Pflegeheim) hatte ich auch nichts zu bezahlen. Du wirst also nicht zur Kasse gebeten. Allerdings kann ich in Deinem Fall nicht garantieren ob der Staat den Restbetrag bezahlt, da es noch drei Töchter gibt. Außerdem gilt was ich erzählt habe für Österreich, ob in Deutschland die gleichen Regeln gelten kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cliff
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Es gibt aber auch § 94 Abs 1 Satz 3 SGB XII . welches folgendes besagt.

Der Unterhaltsanspruch ist ausgeschlossen wenn die unterhaltspflichtige Person mit der leistungsberechtigten Person vom zweiten Grad verwandt ist.

(was wiederum bedeuted das Enkel nicht herangezogen werden)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eva Maria
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 81x hilfreich)

Danke für Eure Hilfe. Ich hoffe, dass dem Staat nicht noch etwas einfällt, um aus seiner Verpflichtung zu kommen. Erst bekommt jemand drei Kinder, zieht sie nach dem Krieg als geschiedene Frau alleine groß, geht dann auch noch arbeiten und wenn er dann im Alter wegen geringer Rente auf Hilfe von unserem "Sozialstaat" angewiesen ist, versucht der sich zu drücken. Naja, mal sehen, wie das weitergeht.

-----------------
"Eva Maria"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sunny249
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 123x hilfreich)

Zitat: *....und wenn er dann im Alter wegen geringer Rente auf Hilfe von unserem Sozialstaat angewiesen ist, versucht der sich zu drücken.*

Bitte? Eltern ziehen jahrelang ihre Kinder groß, verzichten auf alles, arbeiten sich oftmals den Buckel krumm, um diesen einen guten Start zu ermöglichen, nehmen das Kindergeld und bei Trennung gerne den Unterhalt ihrer Eltern an - fallen aber aus allen Wolken, wenn sie dann im umgekehrten Fall selbst fianziell herangezogen werden, wenn es im Alter der Eltern notwendig ist....

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eva Maria
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 81x hilfreich)

Durchaus richtig und akzeptiert. Aber die drei Töchter gehem auch arbeiten, zahlen für die "Alten" (hier nur positiv gemeint) laut Generationenvertrag in die Rente ein (aus der sie selber nicht mehr viel zu erwarten haben). Was, bitte schön, soll denn noch alles von den Kindern bezahlt werden?

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"Eva Maria"

1x Hilfreiche Antwort

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