Unterhalt für KM keine eheähnliche Gemeinschaft?

23. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
sensei001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)
Unterhalt für KM keine eheähnliche Gemeinschaft?

Habe mich hier schon umgeschaut und keine Antwort gefunden.
Mein Sohn zahlt Kindesunterhalt (241€ im Monat)für ein uneheliches Kind.
Nun macht die Kindsmutter Druck und will beim Jugendamt Unterhalt für sich geltend machen.
Sie haben ein Jahr Tür an Tür gelebt, jeder hatte seinen eigenen Haushalt und Wohnung.
Als die KM schwanger wurde, ist sie in einen anderen Ort gezogen. Sie haben sich gegenseitig besucht.
Im Februar dieses Jahres haben sie sich endgültig getrennt.
Er hat im Juli einen Faterschaftstest im Jugendamt gemacht. Die Berechnung des Kindsunterhaltes ist durch, er muss nur noch zur Beurkundung.
Nun meine Frage: Kann man von ihm Unterhalt für dir Kindsmutter verlangen, obwohl sie nie eine eheähnliche Gemeinschaft geführt haben?


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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.08.2012 11:10:17
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo sensei001,

die Kindsmutter hat einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt für die ersten 3 Lebensjahre des Kindes.

LG

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-- Editiert am 23.09.2010 16:04

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ja: § 1615l BGB , Absatz 2: "Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sensei001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke euch, kann ich aber nicht verstehen, kann das nicht von Fall zu Fall anders entschieden werden, hat man dagegen kein Rechtsmittel?
Der Unterhalt für das Kind wurde doch schon so berechnet, das ihm nur noch die 900,-€ Eigenbedarf bleiben, oder muss das alles neu berechnet und auf gesplittet werden?



Anmerkung: :zoff:
Man bin ich sauer auf die KM.
Erst sagt sie „kann nicht Schwanger werden habe Verwachsungen in der Gebärmutter" lässt sich operieren gleich ein Treffer obwohl der Arzt sagt muss noch verheilen, ha ha ha . Wird mit ihren drogenverseuchten Körper schwanger und bekommt zu guter Letzt eine Frühchen- behindertes Kind und gibt erst nach einem Jahr den Vater an.




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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Man bin ich sauer auf die KM.
Wird mit ihren drogenverseuchten Körper schwanger und bekommt zu guter Letzt eine Frühchen- behindertes Kind und gibt erst nach einem Jahr den Vater an.


Aber stören tut dich doch dann eher, dass die Kindesmutter jetzt von ihrem Recht Gebrauch macht und Unterhalt für sich und ihr Kind fordert.

quote:
kann ich aber nicht verstehen, kann das nicht von Fall zu Fall anders entschieden werden, hat man dagegen kein Rechtsmittel?


Was kannst du denn daran nicht verstehen? Dein Sohn hat ein Kind mit einer Frau gezeugt. Und deshalb ist er unterhaltspflichtig. Er unterliegt sogar der erhöhten Erwerbsobliegenheit, d.h. er muss JEDE mögliche Arbeit annehmen, um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen. Tut er das nicht, kann er sogar strafrechtlich belangt werden.

Das ist die Gesetzeslage. Und die ist ziemlich eindeutig meine ich.

Und um noch auf deine etwas gewöhnungsbedürftige Ausdrucksweise zu sprechen zu kommen: dieses "Frühchen- behinderte Kind" der "drogenverseuchten" Mutter ist nicht nur ein Lebewesen, dem wir mir allem Respekt zu begegnen haben, sondern auch zufällig dein Enkel. Nur falls das irgendwie in Vergessenheit geraten sein sollte ...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sensei001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Enkel, nein ist mir nicht entgangen...........
Er ist ja bereit und zahlt für das Kind, aber ihr noch zur Belohnung etwas in den Rachen schmeißen ne danke nach dem hier geschilderten Werdegang.

entschuldigt meine Ausdrucksweise, ist aber leider die Tatsache und ich finde es Verantwortungslos von der KM was sie damit dem Kind angetan hat )-;


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sensei001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi,
habe gerade gelesen dass das Jugendamt nicht für Betreuungsunterhalt zuständig ist, wer kann für die KM Unterhalt einfordern?


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo sensei001,

Du verstehst nicht das der Vater des Kindes nun auch noch für die Mutter
aufkommen soll?

Wenn man ein kleines Kind hat ( hier unter 3 Jahre) dann kann man nicht
Vollzeit arbeiten.
Bei Teilzeitarbeit: würdest du, in der Zeit in der die Mutter arbeitet, die
Betreuung des Kindes übernehmen?

Wer sollte denn deiner Meinung nach für den Unterhalt der Mutter auf kommen ?

lg
edy



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"Mein Motto:
irgend wie geht's schon.."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)


Hallo

quote:
Hi,
habe gerade gelesen dass das Jugendamt nicht für Betreuungsunterhalt zuständig ist, wer kann für die KM Unterhalt einfordern?



Sie selbst, oder ein Anwalt,oder wenn sie Geld vom Amt beantragt wird sich
das Amt darum kümmern ( und sie kann dagegen gar nichts tun).

lg
edy


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"Mein Motto:
irgend wie geht's schon.."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sensei001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Wer sollte denn deiner Meinung nach für den Unterhalt der Mutter auf kommen ?

ihm bleiben doch nur noch 900€wie soll er seinen Unterhalt bestreiten, dann ist er der zum Amt gehen muss........also zahlt doch dann immer noch der Steuerzahler

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Der Unterhalt für das Kind wurde doch schon so berechnet, das ihm nur noch die 900,-€ Eigenbedarf bleiben,


Da wird kaum noch BU rausspringen. Du machst dir unnötig Sorgen um die Kohle deines Sohnes.

quote:
lässt sich operieren gleich ein Treffer obwohl der Arzt sagt muss noch verheilen, ha ha ha .


Dein Sohn.... war mit von der Partie oder hat er sich entschieden gewehrt???

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
........also zahlt doch dann immer noch der Steuerzahler


Jo ... letzten Endes zahlt der Steuerzahler.

Aber jetzt mal das Ganze im Klartext. Dein Sohnemann ist seinem Kind UND der Kindesmutter gegenüber unterhaltspflichtig. Und zahlen wird er bis zur Leistungsgrenze.

Für den restlichen Bedarf dürfte dann die Allgemeinheit aufkommen. So isses halt nun mal. Und damit ist deine Frage nach dem Unterhalt abschließend beantwortet. Und das solltest du erst mal so akzeptieren. Punkt!

Nur ist damit noch nicht alles gesagt. Wie mir scheint, akzeptierst du dein Enkelkind ... wenn auch mit ziemlichen Bauchschmerzen. Gut, kann ich verstehen, dass dies nicht dein "Wunschenkelkind" ist. Trotzdem ist es dein Enkelkind. Nochmals Punkt!

Und nun kommen wir zur Kindesmutter. Die gefällt dir schon gar nicht. Kann ich auch verstehen. Wenn das Mädel drogenabhängig ist, dann ist das schon eine bittere Pille. Aber sie ist und bleibt die Kindesmutter. Und deshalb würde ich dir anraten, die ablehnende Haltung aufzugeben. Dein Sohnemann hat sich eben mit einem solchen Problemfall eingelassen ... und nun isses halt mal passiert!

Weißt du, dein Fall hat doch nicht nur eine finanzielle Dimension. Der hat vor allem auch eine menschliche! Das ist dein Enkel. Und den gibt es nicht im Einzelpack, sondern nur im Verbund mit der Kindesmutter. Ob dir das nun passt oder nicht. Du wirst diese Frau akzeptieren müssen, oder du wirst eines Tages draußen vor der Tür stehen!

Keine leichte Sache! Da möchte ich nicht mit dir tauschen! Aber so liegen die Dinge nun mal ... und ändern kannst du sie nicht. Du solltest DEINE Rolle in diesem schmerzhaften Spiel überdenken. Welche Funktion willst du dabei einnehmen ... welche Verantwortung kannst du übernehmen ... was kannst du zum Wohlergehen DEINES Enkels beitragen ...

Letzten Endes musst du das eines Tages vor dir selbst verantworten ... keine leichte Entscheidung ... das Schicksal verlangt dir da einiges ab ...

Na, ich hoffe, ich habe dir einige Denkanstöße geben können ... es wäre schön, wenn du dich darauf einlassen könntest, die Kindesmutter mit anderen Augen zu sehen ... die hat nämlich auch eine Vergangenheit, die vermutlich nicht einfach war ... und die gilt es zu entdecken ...

-- Editiert am 23.09.2010 19:46

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sensei001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

@ all--> danke für die info´s...........
na dann werden wir mal schauen wenn vom amt post kommt

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

@Marcus2009

Du hast Dir viel Mühe beim Schreiben für die Denkanstöße gemacht.

Ich befürchte nur das sie nicht angekommen sind.

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"Liebe Grüße"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Doch, sind sie schon ... Wir haben das nämlich noch ein wenig per PM vertieft.

Und da gehört diese Diskussion ja auch hin. Schließlich hat das "geistliche Donnerwetter" der Kunstfigur Marcus2009 nichts in einem Rechtsforum verloren. Aber Spaß macht es halt trotzdem ... :grins:

Obwohl ich anerkennend anmerken muss, dass "geprellt95" es dann doch durchaus schafft, die Thematik noch viel weiter abschweifen zu lassen als es mir vergönnt war ... :)

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

@Marcus2009

quote:
Doch, sind sie schon ... Wir haben das nämlich noch ein wenig per PM vertieft.

Und da gehört diese Diskussion ja auch hin. Schließlich hat das "geistliche Donnerwetter" der Kunstfigur Marcus2009 nichts in einem Rechtsforum verloren. Aber Spaß macht es halt trotzdem ...


Na wenn denn das geistige Donnerwetter doch ein wenig bewirkt hat, so hat es sich ja gelohnt. ;)


Aber erkläre mir mal bitte die Kunstfigur. :)

Ich kann mit sowas leider nicht aufwarten, ich bin tatsächlich nicht künstlich, sondern vollkommen real.

Wer mich so nicht mag, der kriegt mich nicht. :grins:

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"Liebe Grüße"

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