Hallo,
habe das Forum durchsucht,aber leider keine Lösung für mein Problem gefunden.
Also,ich habe 2 Kinder.Eins lebt bei der von mir getrennten Kindesmutter,dafür zahle ich regelmäßig Unterhalt.
Das andere Kind lebt zusammen mit seiner Mutter bei mir (eheähnlich).Für dieses Kind wurde kein Unterhalt festgelegt.
Jetzt möchte die KM des ersten Kindes den Unterhalt durch das JA neu festlegen lassen.
Meine Frage:Kann ich für das zweite,in meinem Haushalt lebende Kind auch einen Unterhaltstitel festlegen lassen?mit der Konsequenz,daß ich demzufolge für 2 Kinder offiziell Unterhalt zahlen müßte?
Wenn ja,dann hieße dieses nämlich für die Mutter des ersten Kindes,daß sie wegen der Selbstbehaltsgrenze bei mir weniger bekommen würde als bisher.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
mfG funtom
Unterhalt für Kind in eigenem Haushalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das Kind, welches bei Dir lebt, ist Dein leibliches?
Na dann hat es selbstverständlich auch einen Unterhaltsanspruch Dir gegenüber. Da Ihr nicht verheiratet seid, würde ich schon zur Sicherheit sowieso eine Unterhaltsurkunde erstellen lassen.
Und bei dieser Gelegenheit kann dann gleich eine Neuberechnung der zu leistenden Unterhaltszahlungen vorgenommen werden.
Unterhaltsberechtigte Kinder sind gleichrangig zu behandeln, so eben auch das Kind, welches bei Dir lebt.
-----------------
"Mit freundlichen Grüßen
Runa
(Büroservice für Juristen und Ärzte)"
Danke für die schnelle Antwort.
Es sind beides meine leiblichen Kinder.
Meine Frage zielte darauf ab,daß ich mit der Kindesmutter in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe,die bei verschiedensten Behörden einer Ehe gleichgestellt wird.
Und in einer Ehe kann man doch auch keinen Unterhaltstitel erstellen lassen,oder kann man doch??
Ich werde jetzt für beide Kinder Unterhaltsberechnungen durchführen lassen und dann wahrscheinlich weniger zahlen müssen als bisher.
mfG funtom
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
43 Antworten