Unterhalt für Kind kürzen, da Besuchsaufwendungen hoch?

31. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
peppermintbelly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Kind kürzen, da Besuchsaufwendungen hoch?

Liebes Forum, ich habe eine Frage. Ich bezahle Unterhalt für mein Kind aus erster Ehe. Da ich aber in Süddeutschland wohne und das Kind in Norddeutschland, sind die Aufwendunge, um das Kind zu sehen extrem hoch. Wenn ich das Kind alle vier Wochen sehe, so muss das Benzin für ca. 1100 Kilomenter (hin und zurück) sowie für die Übernachtung bzw. zwei Übernachtungen in einer Pension sowie für Essen oder Aktivitäten (Kino/Zoo etc.) aufwenden. Muss ich dieses Geld allein aufwenden oder kann ich von meiner Ex-Frau verlangen, dass sie sich an den Kosten beteiligt. Denn so kommen jeden Monat ca. 250 bis 300 Euro zusätzlich zum Unterhalt dazu.
Über die Beantwortung von vielleicht auch betroffenen Vätern würde ich mich freuen.

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27 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

wer hat denn die Entfernung geschaffen?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#2
 Von 
peppermintbelly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Entfernung habe ich, also der Kindsvater, geschaffen, da ich in Norddeutschland keinen Job bekommen habe. Wäre ich arbeitslos geworden, so hätte meine Ex-Frau einen Riesenaufstand gemacht. So musste ich nach Süddeutschland, damit ich einen Job habe und auch weiterhin den gleichen Unterhalt bezahlen kann.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Benzin = Fahrgemeinschaften, Mitfahrzentralen
Attraktionen = gibt auch kostenlose (Parks, Spiele in Pensionszimmer).
Pensionspreise = google mal, da gab es mal einen Bericht über ein Netzwerk von Vätern, die sich gegenseitig kostenlose Schlafplätze anboten, für die Väter, die ihr Besuchsrecht wahrnehmen (da gab es dann auch oft gute Möglichkeiten zum Spielen usw - hängt ja auch vom Alter der Kinder ab).
Belastung = Finanzamt fragen, ob steuerlich absetzbar.
Flug/Bundesbahn für das Kind könnte günstiger sein (auch dazu gibt es mehrere Berichte über Kinder, die am Wochenende unterwegs sind und Profis beim Einchecken).

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#4
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
peppermintbelly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja, wenn das Kind und die Ex-Frau so hohe Ansprüche haben, ist das nicht immer so einfach mit kostenlosen Attraktionen und Übernachtungsplätzen. Originalzitat meiner Ex-Frau: "Unser Kind übernachtet so gerne in Hotels" (natürlich nur mit TV und drei oder vier Sternen).

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#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Bin jetzt total verwirrt::)

Im anderen Thread bist du die Frau, die einen unterhaltspflichtigen Vater heiratet??

Der Wegzug hat mit Neuheirat aber nix zu tun, oder?

Normalerweise wird das so gehandhabt, dass derjenige Elternteil die Umgangskosten trägt, der die Entfernung verursacht.
Den Mindest-Satz wirst KU wirst du auf jeden Fall tragen müssen.

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#7
 Von 
peppermintbelly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Um Verwirrungen vorzubeugen: Wir (m und w) schreiben gemeinsam!

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#8
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
peppermintbelly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gedacht, es gäbe schon neuere Urteile, bei denen der Unterhalt gekürzt werden konnte, denn generell gilt: Beide Elternteile sind dazu verpflichtet, dass das Umgangsrecht umgesetzt wird. Dies kann sich auch finanziell auswirken.

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#10
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Natürlich wirkt sich ein Umzug finanziell aus, aber... was kann derjenige dafür, der nicht umgezogen ist?

Derjenige Elternteil, der die Entfernung verursacht, trägt die Kosten.

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#11
 Von 
peppermintbelly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn man aber umzieht, damit man Unterhalt zahlen kann? Dann stünde man sich ja besser, wenn man arbeitslos am Ort wohnen bleibt oder ein viel geringeres Einkommen in Kauf nimmt.
Neuere Urteile sehen beide Elternteile in der Verpflichtung, egal, wer wohin umzieht, da beide für das Umgangsrecht verantwortlich sind: Also nicht nur der Vater, sondern auch die Mutter.
Kann mir jemand Urteile nennen? Die Meldung ging vor etwa einem halben Jahr durch die Presse.

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#12
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Na, vielleicht bekommen wir noch raus, dass er vom Kind Unterhalt einklagen kann, weil er so gnädig ist und es besucht?

Sorry.
Aber den Verpflichtungen dem Kind gegenüber nicht nachkommen - da wachsen mir Hörner.

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#14
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hi Haselchen,

quote:
Das, was du hier in den Raum stellst, höre ich zum ersten Mal ...


Ich auch.
Aber, vielleicht gibts noch besser informierte User, die das schon mal gehört haben.:)

Ich kenne nur die Möglichkeit, dass man versuchen sollte, Umgangskosten als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung abzusetzen.

http://www.pappa.com/recht/Umgangskosten+Steuern.htm

Grüßle



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#15
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
peppermintbelly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

An ohje!
Von Verpflichtungen nicht nachkommen kann keine Rede sein: Regelmäßig kommt das Kind mit in den Urlaub, während die Mutter es stets vorzieht, allein zu verreisen. Das Kind wird jeden Monat besucht und muss unter nichts leiden: Im Gegenteil: Es hat fast alle Freizeitparks in Deutschland gesehen, die Mutter hat immer Kindesunterhalt ohne Beanstandung erhalten. Das Jugendamt hat damals sogar geraten, dass die Mutter auf eigene Kosten einen Teil der Entfernung entgegenkommt.

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#17
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

quote:
Es hat fast alle Freizeitparks in Deutschland gesehen, die Mutter hat immer Kindesunterhalt ohne Beanstandung erhalten.


Das würde dann letztendlich bedeuten, dass das Kind künftig selbst für diese Unternehmungen aufkommen müsste...

quote:
Das Jugendamt hat damals sogar geraten, dass die Mutter auf eigene Kosten einen Teil der Entfernung entgegenkommt.


Mir erschließt sich immer noch nicht, warum sie das tun sollte.:(
Ein Kind kostet nicht weniger, wenn der unterhaltsverpflichtete Elternteil umzieht.
Soweit mir bekannt, sind Umgangskosten in der hälftigen Anrechnung des Kindergelds enthalten.

Grüßle


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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#18
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

@schwesterchen

wenn die Umgangskosten in der hälftigen Anrechnung des Kindergeldes entahlten sind.

Sollte man von Elternteilen die das Umgangsrecht bzw Umgangspflicht nicht wahr nehmen. Dann die hälfitge Anrechnung des Kindergeldes nehmen ?

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#19
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Menno Alex,

da fragst du mich aber was...:)

Keine Ahnung!:(

Grüßle

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#20
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Ja, Alex, ich finde schon, dass dann das Kindergeld nicht angerechnet werden sollte! Aber wie durch- und umsetzen????

Würde vielleicht den einen oder anderen UmgangsverweigerIn wieder in die rechte Spur bringen aber es würde dann auch wieder betreuende Elternteile geben, die von sich auch den Umgang verweigern oder erschweren, damit sie 77 € mehr in der Tasche haben... Insofern....


Grüße

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#21
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

BGH-Urteil aus 2005...XII ZR 56/02

Umgangskosten können im Mangelfall den Unterhalt mindern...


winkserchen

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#22
 Von 
peppermintbelly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für das Urteil.
Es ist ja so, dass das Umgangsrecht jeden Monat 250 bis 300 Euro ohne Kindesunterhalt betragen würde. Und dies nur für 2 Tage, die ich mein Kind sehen würde. Dies würde zu einer Einschränkung des Umgangs führen. Die Mutter des Kindes sagt, dass ich das Kind ja dann nur noch jeden zweiten Monat sehen brauche, wenn ich mir mehr nicht leisten kann. Dann fiele alles wieder auf das Kind zurück. Da kann mir niemand unterstellen, dass ich das Kind nicht sehen möchte.

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#23
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

*Von Verpflichtungen nicht nachkommen kann keine Rede sein*

Seh ich anders: die Zahlung des KU in angemessener Höhe ist eine Verpflichtung.
Das fällt ebenso auf das Kind zurück.

Ich finde die Einstellung BEIDER Elternteile etwas sehr merkwürdig: Geld oder Umgang.

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#24
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

naja Pepper...

"können" heißt es nicht "müssen" und dann lediglich in Höhe des hälftigen Kindergeldes...macht 77,- und nicht 300,-

und 300,- für einmal im Monat von Süd nach Nord halte ich für etwas übertrieben...

da gibt es sicher sparsamere Wege sein Kind zu sehen

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#25
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Genau! Zumal das Kind die Freizeitparks ja alle eh schon kennt ;)

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#26
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo und guten Abend, allerseits!

Ich möchte mal wieder meinen Senf abgeben.

Steuerrechtlich gibt es keine Möglichkeit, die Aufwendungen für den Umgang geltend zu machen.
Drück <a href="http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&sid=9aa503090ea35a7e543b430df2e902ad&nr=13231&linked=pm">mich! </a> und <a href="http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&sid=9aa503090ea35a7e543b430df2e902ad&nr=13243&pos=3&anz=49">mich! </a> auch mal, bitte.

Dein SB kann, im Mangelfall angemessen angehoben werden.

quote:
Die Mutter des Kindes sagt, dass ich das Kind ja dann nur noch jeden zweiten Monat sehen brauche, wenn ich mir mehr nicht leisten kann.


Warum sollte sich eine Mutter angehalten fühlen die große Entfernung, durch ihre Mitwirkung zu überwinden, wenn sie doch - im Gegensatz zum JA, das Wohl des Kindes eher gefährdet sieht, wenn der Papi sein Kind öfters sehen möchte?

Aktive Zuführung sieht anders aus.:(

Versuche wieder einen Job in heimatlichen Gefilden zu finden, dann kannst du die KM auch viel besser ärgern und euer Kind viiiiel öfter sehen.
Hauptsache der KU fliesst.

Liebe Grüße!


-- Editiert von ARTiger am 31.03.2008 19:52:36

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
woolfman
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
als betroffener Vater sag ich halt auch mal was dazu.
Mein Anwalt hat mir geraten, den Unterhalt fürmeinen Sohn deutlich zu kürzen (ich hab es bisher noch nicht getan,weil ich halt immer denke, dass das Geld ja eigentlich meinem Kind zusteht. Strategisch ist dies ein großer Fehler).Allerdings ist die Situation etwas anders:
Die Mutter ist von Süddeutschland nach Belgien verzogen, der Rechtstreit (demnächst vor dem OLG) in Sachen Aufenthaltsbestimmungsrecht ist noch nicht abgeschlossen, der Umgang zu meinem Kind wird mir diktiert (genauer Termin, Sa. von 12-18.00 Uhr, Sonntags von 10-14.00 UHR), wenn ich nicht zustimme, sehe ich meinen Sohn gar nicht.
Zudem habe ich einen Mahnbescheid über 14,70 Euro von der Kindsmutter erhalten, weil ich angeblich in den letzten 3 Mon.jeweils 4,90 Euro zu wenig Unterhalt bezahlt hätte. Naja- das nur ganz am Rande.

Was ich sagen will ist: da die Mutter die Entfernung geschaffen hat und mir den Umgang mit meinem Kind extrem erschwert, ich meinen Sohn also nicht mal zu einem verlängerten WE zu mir holen kann muß ich einen deutlich höheren AQufwand betreiben. Dies hat allein die Mutter zu verantworten und deshalb hätte ich die Möglichkeit der Unterhaltskürzung.

Wie gesagt, das ist die Aussage meines Anwalts, aber dennoch sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass das Kind ja Nutznieser des Unterhalts ist.
freundliche Grüße
Woolfman

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