Unterhalt für Kind ohne Sorgerecht

30. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Gordon007
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Kind ohne Sorgerecht

Seit Juli 2006 wohnt meine Tochter (15) bei mir. Ich habe allerdings kein Sorgerecht (ich war mit der Mutter nicht verheiratet). Nach dem die Mutter vor dem Amtsgericht doch noch zugestimmt hat, dass meine Tochter bei mir wohnen darf, stellt sich die Frage nach dem Unterhalt. Freiwillig überweist sie mir 177 Euro und hat auch durch ihren Anwalt nachgewiesen(???) dass sie nicht mehr zahlen kann. Doch wie mir der Anwalt mitteilte kann ich keine Unterhaltsansprüche für meine Tochter geltend machen. Auch der Versuch, dies über das Jugendamt einzuleiten schlug fehl, da es angeblich an einer Bestandschaft seitens des Jugendamtes mangelt.
Wie kann ich denn nun überprüfen lassen, ob es tatsächlich bei den 177 Euro bleiben muss?? Muss ich klagen???

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wieso kannst du keine Unterhaltsansprüche geltend machen? Und was das Jugendamt angeht, dann richte doch eine Beistandschaft für deine Tochter ein.

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"gruß azrael"

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#2
 Von 
Gordon007
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich kein Sorgerecht habe steht mir das lt. Jugendamt nicht zu. Das Jugendamt hat versucht mit dem Anwalt der Mutter kontakt aufzunehmen. Dies hat der Anwalt mit dem Hinweis auf die nicht vorhandenen Rechte abgewiesen. Das Jugendamt hat sich daraufhin zurückgezogen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Moemchen
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Gordon,
tja, leider geht das mit der Beistandschaft wirklich nicht so einfach.

An Deiner Stelle würde ich einen Anwalt beauftragen, die Unterhaltshöhe für Dich festzustellen. Ich hoffe Du bekommst wenigstens das Kindergeld??? Das steht Dir nämlich zu, weil das Kind ja nun in Deinem Haushalt lebt. Und was den Unterhalt betrifft: schau mal in der Düsseldorfer Tabelle nach... Da steht für Kinder im Alter von 12 - 17 Jahren ist ein Unterhalt in Höhe von mindestens 291 Euro zu zahlen (Abhängig vom Gehalt).


ABER: Es kommt darauf an, wieviel Geld sie verdient. Sie hat immerhin noch einen Selbstbehalt, der bei mindestens 890 Euro liegt und noch von weiteren Faktoren abhängig ist.

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