Unterhalt für Kind und Frau?

1. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Unschuldige27
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Kind und Frau?

Hallo,mein Mann und ich möchten uns nach 4 Jahren Ehe scheiden lassen. Weiss jemand in welchen Fällen der (noch) Ehemann für die (Ex) Frau zahlen muss? Wir haben ein 3 j. Kind und ich kann die nächste Zeit nicht arbeiten gehen (Probleme mit dem Kind). Voraussichtlich wird es noch über ein Jahr dauern. Wie sollen wir in dieser Zeit finanziell auskommen? Und in Welcher Höhe muss er Unterhalt für das gemeinsame Kind bezahlen? (Er bekommt Brutto 2300 Euro)

Gruss
Unschuldige

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

2300€ bei Stkl.3 wären gut 1700€ netto. Zzgl. Weihnachts- Urlaubsgeld, Steuerrückerstattung, abzgl. berufsbedingter Aufwendungen? Wären wohl für sKind 241€ zu zahlen. Selbstbehalt dir gegenüber liegt bei 1000€. Ein Besuch bei der ARGE wäre dir zu empfehlen.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Unschuldige27
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine schnelle Antwort.
Netto bleiben ihm 1890 Euro. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bekommt er auch .. ich weiss allerdings nicht wieviel da er eine neue Stelle seit 3 Monaten hat. Er muss täglich 50 km (hin und zurück) zur Arbeit fahren. Sonst haben wir keine Schulden o. ä.


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

somit fallen schon knapp 300€ an Fahrtkosten an. Altersvorsorge kann auch berücksichtigt werden.
Nach Abzug dessen und KU wird für dich nicht so viel verbleiben, dass du ohne Hilfe der ARGE davon leben kannst.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 01.05.2010 22:23

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#4
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

@Unschuldige27
Bekommt dein Mann zusammen mit dem Gehalt das Kindergeld ausgezahlt oder hat er einen Freibetrag auf der Steuerkarte, so dass er auf 1.890 € netto kommt?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kynox
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
ich denke, bei Unterhaltsfragen gibt es eine Menge Fachbüxher und Unterlagen und Tabellen, die über das Internet einzusehen sind, dennoch würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen, dass es zu keinen Reibereien bei der zwischenmenschlichen Beziehung kommt.
Dein Mann wird mit Sicherheit, als der Zahungsfähige, einen Anwalt konsultieren, sprich doch einfach mit ihm und macht es gemeinsam.

Die Tricksereien könnt Ihr Euch dann auch sparen.

schönen Gruß
K.

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"Meistens kommt es anders als man(n) denkt!"

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