Unterhalt für Kind und Mutter

26. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
1910er
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Kind und Mutter

Hallo,
ich habe einen Sohn der 7 Jahre alt ist. Ich bin von seiner Mutter nun schon 5 Jahre getrennt. Wir waren nie verheiratet. Ich zahle seit dem Unterhalt dafür, daß die Mutter nicht 100% arbeiten kann. Sie arbeitet 80% in einem Behindertenbetreuungsheim. Die sonstigen Kosten für unser Kind (Hort, Kleidung, usw.) teilen wir uns immer. Sie kassiert auch das gesamte Kindergeld. Muß ich noch weiter Unterhalt zahlen? Und vor allem ist dieser Unterhaltsanspruch, weil sie nicht 100% arbeiten kann (wg. Kingererziehung), gerechtfertigt.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ich will dir nichts falsches sagen, aber soweit ich weiß, musst du nur für das Kind zahlen - nicht für sie, da ihr nicht verheiratet wart. Dass ihr euch die Kosten für KiGa und Hort teilt, ist schon ein großes Zugeständnis.
Warum kann sie nicht 100% arbeiten gehen? Das Kind scheint doch ganztags betreut zu sein!?
Zudem gibt es eine Kindergeldverrechnung für denjenigen, der nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat - also bei dem das Kind NICHT wohnt.
Im Normalfall - verheiratet, getrennt lebend und Scheidung geplant - beträgt dies 50% des Kindergeldes - also in etwa 77Euro, die du für dich behalten darfst.
Mein Lieblingstipp an dieser Stelle:
www.finanztip.de
Musst dich einfach mal durchwurschteln...


Viel Erfolg
Grüße
Optimistin

-----------------
"Lebe deinen Traum und verträume nicht dein Leben!"

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#2
 Von 
1910er
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für deine schnelle Antwort. Mit Hort meinte ich eigentlich die Kernzeitbetreuung in der Schule. Von der 1. Stunde bis zur 5. Stunde. Deshalb kann sie nicht 100% arbeiten. Sie arbeitet jeden vormittag, außer Do., und ca. 2x im Monat am WE. Das Kindergeld ist schon mit dem Unterhalt verrechnet, aber wenn ich den Unterhalt nicht mehr zahlen muß...
Das Kind wohnt und ist bei mit im Grunde genausoviel wie bei der Mutter. Es hat auch ein eigenes Zimmer bei mir. Alles zusammengenommen haben wir ca. gleich viel Geld zur Verfügung.

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#3
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich befürchte, ich muss meinen Beitrag von eben ein wenig revidieren! :-(
Du solltest dir auf alle Fälle mal einen Termin bei einem Familienrechtler geben lassen. Hier gibt es feste Sätze für Beratungsgespräche.
Nun der Link, der mich zu dieser Antwort veranlasste.
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/gemeinschaft/content_02.html

Wie ist die elterliche Sorge bzw. das Sorgerecht allgemein bei euch geregelt? Hat sie das alleinige Sorgerecht (Normalfall) oder habt ihr gemeinsames Sorgerecht beantragt?
Hierzu auch noch ein weiterer Link:
http://www.mdr.de/mdr1-radio-thueringen/1876695.html

Vielleicht bringt dich das ja noch ein wenig weiter.
Lieben Gruß
Optimistin



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"Lebe deinen Traum und verträume nicht dein Leben!"

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#4
 Von 
1910er
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben die gemeinsame Sorge und haben keine festen Zeiten geregelt. Wir sprechen uns ganz offen miteinander ab.
Danke nochmal, Du hast mir sehr geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Du bist gegenüber der nichtehelichen Mutter nur max 3 Jahre (kindesalter) BUH pflcihtig !!! ??
es sei denn , dein Kind ist behindert und sie kann deswegen nicht arbeiten gehen !!

Für das Kind mußte uahlen...das ist ja klar

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