Unterhalt für Kind welches im Ausland geboren ist?

3. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Recht92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Kind welches im Ausland geboren ist?

Guten Abend zusammen,

ich habe mit einer Frau ein Kind bekommen welches in Polen zur Welt gekommen ist. Nun kommt das Deutsche Jugendamt auf mich zu und fordert Unterhalt von mir.

Daher meine Fragen:

1. Angenommen das Kind besitzt nur die Polnische Staatsbürgerschaft, ist es rechtens dass ich Unterhalt zahlen muss?

2. Angenommen das Kind besitzt die doppelte Staatsbürgerschaft, muss ich in diesem Falle zahlen?

Die Mutter lebt mit dem Kind in Deutschland.

Der Unterhaltstitel ist noch nicht erwirkt. Wie sieht die rechtliche Regelung aus wenn ein Kind im Ausland geboren wurde?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Viele Grüße



-- Editiert von Recht92 am 03.12.2017 21:58

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Recht92,

Es ist egal wo das KInd geboren wurde, du musst Unterhalt zahlen.

Wenn das Kind in Polen leben würde, würde der Unterhalt dem polnischen Nivaeu angepasst werden.

Wahrscheinlich musst du auch noch Betreuungsunterhalt für die Mutter zahlen.

Da wird aber noch eine Aufforderung von anderer Seite kommen.

edy

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

1. Ja
2. Ja

Egal, es ist Ihr Kind, Sie sind unterhaltspflichtig.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

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