Guten Abend zusammen,
ich habe mit einer Frau ein Kind bekommen welches in Polen zur Welt gekommen ist. Nun kommt das Deutsche Jugendamt auf mich zu und fordert Unterhalt von mir.
Daher meine Fragen:
1. Angenommen das Kind besitzt nur die Polnische Staatsbürgerschaft, ist es rechtens dass ich Unterhalt zahlen muss?
2. Angenommen das Kind besitzt die doppelte Staatsbürgerschaft, muss ich in diesem Falle zahlen?
Die Mutter lebt mit dem Kind in Deutschland.
Der Unterhaltstitel ist noch nicht erwirkt. Wie sieht die rechtliche Regelung aus wenn ein Kind im Ausland geboren wurde?
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Viele Grüße
-- Editiert von Recht92 am 03.12.2017 21:58
Unterhalt für Kind welches im Ausland geboren ist?
3. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 3. Dezember 2017 | 21:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Kind welches im Ausland geboren ist?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. Dezember 2017 | 22:56
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo Recht92,
Es ist egal wo das KInd geboren wurde, du musst Unterhalt zahlen.
Wenn das Kind in Polen leben würde, würde der Unterhalt dem polnischen Nivaeu angepasst werden.
Wahrscheinlich musst du auch noch Betreuungsunterhalt für die Mutter zahlen.
Da wird aber noch eine Aufforderung von anderer Seite kommen.
edy
#2
Antwort vom 3. Dezember 2017 | 22:57
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
1. Ja
2. Ja
Egal, es ist Ihr Kind, Sie sind unterhaltspflichtig.
Und jetzt?
Schon
267.714
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
16 Antworten
-
43 Antworten