Liebes Forum
Muss ich für meine dauerhaft im Ausland (nicht Europa) lebenden Kinder Unterhalt zahlen, wenn ich ebenfalls in demselben Land dauerhaft lebe und dort sogar schon Unterhalt zahle?
Ich bin von einem deutschen Anwalt angeschrieben worden, in dem er mich auffordert meine Einkommensverhältnisse in Deutschland anzugeben, da die Mutter, die ebenfalls in demselben Ausland lebt, ihn beauftragt hat, Unterhalt in Deutschland einzuklagen.
Ich hätte nicht gedacht dass sowas möglich ist, möchte aber euch alle fragen, da ich nun verunsichert bin. Es kann natürlich auch sein, daß die Mutter meiner Kinder den Anwalt nur Lügen erzählt hat. Ich bin übrigens aus Deutschland abgemeldet.
Vielen Dank für eure Antworten
Unterhalt für Kinder im Ausland
27. Oktober 2019
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Frage vom 27. Oktober 2019 | 11:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Kinder im Ausland
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2019 | 12:56
Von
Status: Unbeschreiblich (31943 Beiträge, 5626x hilfreich)
Meinst du deinen Wohnsitz? Bist du in D auch nicht /nicht mehr beschränkt steuerpflichtig? (beziehst keine Einkünfte in D.?)ZitatIch bin übrigens aus Deutschland abgemeldet. :
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html
#2
Antwort vom 28. Oktober 2019 | 07:39
Von
Status: Student (2778 Beiträge, 913x hilfreich)
Wenn alle 3 Beteiligten im Ausland leben, dürfte kein deutsches Gericht zuständig sein (können).
Allerdings wären sicherlich auch für die Unterhaltsprüfung nach ausländischer Rechtsnorm Einkünfte anzugeben, die du in einem anderen Land (Deutschland) erzielst. Eventuell geht es darum.
Und jetzt?
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