Unterhalt für Kuckuckskind" zurückverlangen?

16. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
heide4
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt für Kuckuckskind" zurückverlangen?

Hallo User!

In meiner letzten Ehe bekam meine EX ein Kind, welches, wie sich nach der Scheidung herausstellte nicht von mir war. Ich hatte die Vaterschaft erfolgreich angefochten, laut Beschluß von Juli 08 bin ich nicht der Vater. Da ein regelrechter Krieg herrschte, meine EX den Namen des Vaters nicht preisgab, habe ich seitdem Ruhe. Dennoch würde ich gerne den geleisteten Unterhalt zurückhaben. Das Kind lebte in unserer FAmilie, ich leistete immerhin auch nach der Trennung 2005 bis zum Beschluß weiterhin Unterhalt. Damals war das Kind bereits 5 Jahre alt.
Habe ich Chancen den geleisteten Unterhalt zurückzufordern, wenn ja von wem, wenn die Mutter den Namen des Vaters nicht rausrückt? Gibt es Verjährungsfristen für solch einen Fall?
Ich danke Euch für Eure Antworten.
LG heide4

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Ja, du hast die Möglichkeit, den Unterhalt zurückzufordern, aber ausschließlich vom Erzeuger. Mach keine Spielchen, das Geld von der Mutter oder dem Kind zurückzufordern, das würdest du immer verlieren. Die Mutter muß den Erzeuger nennen, wenn sie ihn nicht nennt, kannst du sie dazu gerichtlich zwingen. Notfalls mußt du eine Beugehaft beantragen. Die Verjährung kann natürlich erst zu laufen beginnen, wenn du den Erzeuger kennst, denn gegen wen solltest du sonst deinen Anspruch geltend machen?

-----------------
"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.808 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen