Hallo User!
In meiner letzten Ehe bekam meine EX ein Kind, welches, wie sich nach der Scheidung herausstellte nicht von mir war. Ich hatte die Vaterschaft erfolgreich angefochten, laut Beschluß von Juli 08 bin ich nicht der Vater. Da ein regelrechter Krieg herrschte, meine EX den Namen des Vaters nicht preisgab, habe ich seitdem Ruhe. Dennoch würde ich gerne den geleisteten Unterhalt zurückhaben. Das Kind lebte in unserer FAmilie, ich leistete immerhin auch nach der Trennung 2005 bis zum Beschluß weiterhin Unterhalt. Damals war das Kind bereits 5 Jahre alt.
Habe ich Chancen den geleisteten Unterhalt zurückzufordern, wenn ja von wem, wenn die Mutter den Namen des Vaters nicht rausrückt? Gibt es Verjährungsfristen für solch einen Fall?
Ich danke Euch für Eure Antworten.
LG heide4
Unterhalt für Kuckuckskind" zurückverlangen?
16. Dezember 2009
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Frage vom 16. Dezember 2009 | 22:01
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt für Kuckuckskind" zurückverlangen?
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#1
Antwort vom 17. Dezember 2009 | 23:42
Von
Status: Lehrling (1930 Beiträge, 405x hilfreich)
Ja, du hast die Möglichkeit, den Unterhalt zurückzufordern, aber ausschließlich vom Erzeuger. Mach keine Spielchen, das Geld von der Mutter oder dem Kind zurückzufordern, das würdest du immer verlieren. Die Mutter muß den Erzeuger nennen, wenn sie ihn nicht nennt, kannst du sie dazu gerichtlich zwingen. Notfalls mußt du eine Beugehaft beantragen. Die Verjährung kann natürlich erst zu laufen beginnen, wenn du den Erzeuger kennst, denn gegen wen solltest du sonst deinen Anspruch geltend machen?
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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
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