Unterhalt für Lebensgefährtin + uneheliches Kind

12. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sanivira
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Lebensgefährtin + uneheliches Kind

Hallo,

folgender Fall. Mein Lebensgefährte und ich trennen uns. Ich arbeite Teilzeit von daheim aus. Er ist mein Chef. Er will nun, dass ich kündige. Mach ich natürlich nicht. Aber mich beschäftigt nun natürlich die Frage was mir und dem Kleinen an Unterhalt zusteht falls er mich kündigt oder ich gezwungenermaßen in Elternzeit gehen würde.

Sein Verdienst: 3700 netto im Monat und Bonus 12000 im Jahr
Abzüglich gehen an seine alte Familie 1500
und Darlehen und Versicherungen 500

Wegen dem Bonus wurde bei seiner alten Familie mit 4700 netto gerechnet.

Mein Kleiner ist 1 Jahr. Ich verdiene aktuell 1300 netto. Vor der Geburt 1600 netto.

Nicht falsch verstehen. Ich will nicht kündigen und ihn auch nicht ausnehmen. Aber wenn er mir den Job kickt, will ich schon wissen was mir zusteht.

Also, habt Ihr eine Ahnung was er mir ungefähr zahlen müsste?? Wäre echt dumm von ihm mich zu kündigen, weil er doch dann aus eigener Tasche zahlen muss. Aber er will nix mehr mit mir zu tun haben.

Danke und viele Grüße

Sanivira

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Aber wenn er mir den Job kickt, will ich schon wissen was mir zusteht.


Für das Kind muss er natürlich Unterhalt zahlen. Dann gibt es vom Staat noch Arbeitslosengeld.

quote:
Also, habt Ihr eine Ahnung was er mir ungefähr zahlen müsste??



Mit dem Geld vom Arbeitsamt ist der Mindestbedarf grundsätzlich abgedeckt.

Du hast nach der Geburt direkt weiter gearbeitet, warum solltest Du nach der Trennung aufhören?

Nur mal so: Geschiedene Lebensgefährten haben leider (oder zum Glück :???: ) etwas mehr Erfahrung im Unterhaltsrecht.

Wenn Du Unterhalt willst, brauchst Du auf jeden Fall einen sehr guten Anwalt.


:spam:

-- Editiert von armesocke am 13.06.2007 20:16:32

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

@armesocke

nicht ganz korrekt Deine Angaben.

@Sanivira,

wenn er Dir kündigt, kannst Du ALG beantragen. Du kannst dann aber keine Elternzeit nehmen, da Du dem Arbeitsmarkt dann zur Verfügung stehen mußt.

Wirst Du nicht arbeiten gehen können, wegen der Kinderbetreuung, hat der Vater Dir Betreuungsunterhalt zu leisten, bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Danach mußt Du sehen, wie Du selber klar kommst.

Die Höhe des Dir zustehenden Unterhalt wird sich wohl nach Deinem jetzigen Verdienst richten.

Ist aber auch möglich, das bei Dir der Bonus nicht berücksichtigt wird, und von daher ist es schwer zu sagen, was Du für Dich zu erwarten hättest.

Aber notfalls bekommst Du dann noch ergänzend ALG 2.

0x Hilfreiche Antwort

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