Unterhalt für Lebenspartner, Schüler, Student

26. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Superhardy
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt für Lebenspartner, Schüler, Student

Hi,

kurz die Situation:

ein Vater von drei Kindern,
14 Jahre, Schüler,
19 Jahre, Berufsfachschülerin
21 Jahre, Student

ist von der Mutter geschieden und lebt nun in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (Notariell beglaubigt). Das Netto-Gehalt liegt in der D-Tabelle bei Stufe 9.
Seine Rechnung:

2850 Euro ber. Netto minus
389,00 Euro (Kind 1 - Schüler) minus
486,00 Euro (Kind 3 - Student) minus
535,00 Euro für den nicht berufstätigen Lebenspartner, bleiben aufgrund des Selbstbehaltes von 1100 Euro nur
340,00 Euro für Kind 2. Zu wenig!

Klar, der 14 jährige Schüler geht vor, aber wie ist die Rangfolge für die anderen (Lebenpartner, Student, Berufsfachschülerin)? Ist der Lebenspartner und wie hoch zu berücksichtigen? Dürfen höhere Pauschalen für das ber. Netto angesetz werden, wenn man in einer teuren Großstadt, wie Hamburg wohnt?

Übrigens, Bafög gibt's nicht!

Vielen Dank für euere Mühen.

Herzliche Grüße

Superhardy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Drei Fragen vorab:

Wohnen Kind 2 und 3 noch zuhause?
Zahlt Muttern auch Unterhalt für Kind 2 und 3?
Wer hat die Berechnung gemacht?

gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 26.10.2005 22:57:23

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#2
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Nur kurz meine Situation:

Also bei der Berechnung für meinen Sohn 18 Jahre und Schüler und in meinem HAushalt lebend:

Ich bin verheiratet und mein Ehemann arbeitslos und OHNE Einkommen, ich also auch (nach Hartz 4) für ihn Unterhaltspflichtig. Aber bei der Berechnung des Unterhaltes für meinen Sohn aus erster Ehe wurde dies in keinster Weise berücksichtigt.Mein Netto wurde voll angerechnet und mein Selbstbehalt steht nur auf dem Papier!!
Obwohl ich dazu sagen muss, warum sollte auch der KV indirekt für meinen jetzigen Mann mitaufkommen? Denn wenn mein Einkommen dann niedriger durch dies Anrechnung wäre, müsste KV fasst den gesamten Unterhalt allein aufbringen. Wir verdienen annähernd gleich.Nun sind unsere Zahlbeträge auch fasst gleich.
Natürlich wenn du für deinen Lebensgefährten einen Titel hast, könnte dies auch berücksichtigt werden. Weiß ich nicht so genau! Jedenfalls habe ich irgendwie die
"A- Karte" gezogen.
Bei allen solltes du aber auch das Einkommen der KM überprüfen lassen, denn Kindergeld(je Kind 77€) kommt auch noch zum Abzug wenn KM dies erhält.

Thessa

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Superhardy
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi azrael,

Kind 2 (Berufsfachschülerin) wohnt noch zu Hause.
Kind 3 (Student) wohnt mit erstem Wohnsitz in einer anderen Stadt. Die Mutter verfügt über kein eigenes Einkommen (besorgt ihr Lebenspartner). Die Berechnung soll ein Anwalt getätigt haben!?

Bin gespannt auf deinen und weitere Kommentare! Danke.

Superhardy

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