Unterhalt für Mutter im Pflegeheim

10. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Karen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Mutter im Pflegeheim

Inwieweit sind Kinder für ihre im Heim lebende Mutter unterhaltspflichtig? Sicherlich gibt es hier Grenzen. 93 jährige Mutter fehlen ca. 300 Euro, da Pflegestufe 1 nachträglich nicht bewillgt wurde. Inwieweit können alte Schenkungen von 10.000 DM rückgängig gemacht werden. Was ist, wenn das Geld aufgebraucht wurde (für Hausrenovierung)?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Conny.M.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau diese frage habe ich auch!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Schenkungen rückgängig ??? Hab ich noch nie gehört !!
Seit heute ist - glaube ich das neue Gesetz durch, in weit Kinder künftig für ihre Eltern unterhaltspflichtig sind. ( Soweit ich weiss, mehr als früher ) Hab aber nicht so genau hingehört.... Müsst ihr morgen mal die Zeitung lesen oder aktuelle Seiten im I-Net studieren.
Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

was für ein neues Gesetz gibt es denn da ? kannst Du was dazu sagen TEUFELCHEN, wenn Du was weißt ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

MichiSchatzi,
...... ich sagte doch, ich habe nicht genau zugehört !!!!! :-)) Weiss nur, dass Kinder künftig früher zur Kasse gebeten werden sollen, als vorher.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

Engelchen, dann hör doch das nächste Mal besser hin, wenn es um so wichtige Themen geht...zumindest wenn es um so was für Dein Michischatz auch wichtiges geht, weil's schließlich Verwandtenunterhalt (also evtl. auch gg. Mutter unehelichen Kindes) betrifft ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Michischnulli,
m.E. ging es hier lediglich um den Unterhalt, die Kinder evtl. ihren Eltern schulden, dieses Gesetz haben sie irgendwie verschärft.... aber Ok..... ich werd heute bei den Nachrichten besonders gut zuhören und mir gleich extra deinetwegen eine Zeitung kaufen ( war glatt gelogen.... ich verlass meine Burg heute nicht mehr )

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Conny.M.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm das alles beantwortet leider nicht unsere frage, vieleicht kann ja uns einer noch tips in sachen schenkungen machen, wie man zb. sie nicht zurück zahlen muß. bitte schnell es eilt bei uns , da wir evtl. auch wegen abstufung in der pflegestufe zum sozialamt müssen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

wenn eine Schenkung zurückgefordert werden könnte, dann wär es egal, was mit dem Geld gemacht wurde. Allerdings können Schenkungen, wenn sie Bedingungslos erfolgten nicht zurück gefordert werden.

Das befreit Euch allerdings nicht von der Unterhaltspflicht, sofern ihr Leistungsfähig seid.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen