Unterhalt für Mutter meines Sohnes weiter zahlen ??

24. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
go417471-71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)
Unterhalt für Mutter meines Sohnes weiter zahlen ??

Also ich hab einen Sohn der ist jetzt 2 1/2 und ich zahl auch Unterhalt für ihn und seine Mutter . Nur die Mutter hat vor 1 Monat gehairatet . Ich muss für sie aber noch 60 Euro zahlen und die frage ist ob ich die jetzt wo sie verhairatet immer noch verpflichtet bin die zu zahlen ??

Danke schon mal im voraus

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32823 Beiträge, 17248x hilfreich)

Das kann man so pauschal nicht beantworten. Die Bedürftigkeit könnte durch die Ehe weggefallen sein. Sie kann aber auch einen eher armen Mann geheiratet haben.
Ich muss für sie aber noch 60 Euro zahlen Daß Sie den Unterhalt steuerlich absetzen können, wissen Sie?

-- Editiert von muemmel am 27.06.2015 18:31

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Es scheint ja eine Entscheidung zu existieren (Gericht/außergerichtlich?). In die wäre rein zu schauen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Peter521
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

vielleicht kann dir diese Seite ja weiterhelfen:
(Werbelink editiert)

Hier werden die Einzelheiten zur Unterhaltszahlung echt gut erläutert!



-- Editiert von Moderator am 30.06.2015 17:07

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Peter,

alles hat auf dich, mit deinem Werbelink gewartet.

Forenregeln durchgelesen?

schon mal ne Abmahnung bekommen?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go417471-71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Moin .
Nein das ich die 60 Euro absetzten kann wusste ich nicht Danke schon mal dafür .

Also das heißt wenn sie einen armen geheiratet hat und der ja nicht so viel Geld hat , muss ich trotzdem für sie weiter zahlen ??
Ich dachte wenn sie jetzt in einer Ehe ist das ja quasi ihr Mann für sie mit sorgen muss und nicht mehr ich .

Müssten das das zuständige Job Center das nicht eig wissen??

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Sag mal, liest Du nicht? Schau mal meine Frage weiter oben an und beantworte die. Dann sieht man weiter.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go417471-71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja außer gerichtlich gibt es eine endscheidung also die wurde ja vom Job zenter sozusagen endschieden , was ich für sie bezahlen muss . Deswegen war ja auch meine frage ob die das wissen müssten oder nicht .

Ich werde da mal rein schauen ob da was drin steht . Danke

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Peter521
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo edy,

ich wollte hier auf alle Fälle nicht gegen Forenregeln verstoßen, wird nicht mehr vorkommen!

Gruß,

Peter

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "go417471-71",

um Ihre Frage zu klären, könnten Sie beim zuständigen Familiengericht bzw. dem zuständigen Jugendamt nachfragen.

MfG, soso55

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Weder Jugendamt noch Familiengericht sind befugt, hier zu beraten. Das kannst Du Dir also sparen. Wenn kein Titel existiert, dann greifen m.E. die gesetzlichen Regelungen, hier §§ 1586 , 1609 BGB . Danach erlischt der Unterhaltsanspruch der Ex nach einer Verheiratung. Außerdem ist klar festgelegt, dass der Ehemann (nach Befriedigung der Ansprüche möglicher Kinder) für seine Ehefrau zu sorgen hat. Es gibt Ausnahmen, aber sowas scheint hier ja nicht vorzuliegen.

Stell die Zahlungen ein, teile das dem Job-Center mit unter Verweis auf obige Bestimmungen. Und das wars.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32823 Beiträge, 17248x hilfreich)

Nein das ich die 60 Euro absetzten kann wusste ich nicht Danke schon mal dafür . Na, dann machen Sie das halt jetzt. Die Voraussetzung ist natürlich, daß für die vergangenen Jahre noch kein rechtskräftiger Steuerbescheid existiert. Und absetzbar sind nur die 60 Euro, der Kindesunterhalt hingegen nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go417471-71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

.

-- Editiert von go417471-71 am 02.07.2015 17:22

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go417471-71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja alles klar das werde ich machen . Vielen vielen dank für denn hilfreichen Rat :)

2x Hilfreiche Antwort

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