Unterhalt für Mutter und Kind - ARGE will auf einmal mehr Geld!?

25. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ricoon
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Mutter und Kind - ARGE will auf einmal mehr Geld!?

Hallo,
ich lebe seit kurzer Zeit von der Mutter meines Kindes getrennt.
Mein Sohn wird im Oktober 3 Jahre alt. Dies ist die 2te Trennung seit der Geburt meines Sohnes.
Während der ersten Trennung mußte ich ausschliesslich für meinen Sohn Kindesunterhalt zahlen und zwar in Höhe von 196 Euro. Dies hatte damals das Jugendamt errechnet. Meine Ex arbeitete während dieser Zeit gar nicht, bezog also auch vom Arbeitsamt ihr Geld. Damals redete niemand über ein Unterbringungsgeld oder dergleichen für die Mutter.
Nun ist der Fall, daß meine Ex wegen der Unterhaltszahlung nicht erst zum Jugendamt gegangen ist, da wir vereinbart hatten dies zu lassen, solange ich brav den Unterhalt zahle. Diese Zahlungen leiste ich jetzt bereits 2 Monate. Meine Ex ist nun aber zur ARGE gegangen um an ihr Geld zu kommen. Da sie zZ noch nicht wieder in Vollzeit arbeitet bin ich ihr ja zum Unterhalt verpflichtet. Allerdings hat diese Zahlungen damals die ARGE übernommen, da anhand meiner Daten nichts weiter von mir zu holen war (Selbstbehalt).
An meiner Situation hat sich bis heute nichts grundlegend geändert, ausser daß ich knapp 100 Euro mehr netto verdiene.
Wie kann es jetzt sein, daß die ARGE plötzlich knapp 100 Euro mehr sprich insgesamt 300 Euro von mir will (Kindesunterhalt + Unterbringungsgeld o.ä. wurde es benannt)?

eine weitere Frage:
Ich bin inzwischen in einer neuen Beziehung und möchte mit dieser Person in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Unter anderem hätte ich so wieder mehr Geld zur Verfügung durch Einsparungen an Miete etc. Wird die ARGE in dem Punkt hellhörig? Sprich wollen die dann mehr Geld von mir? Damit würden sie ja quasi dann auch an den Geldbeutel meiner neuen Freundin gehen...

ein weiterer Punkt der nach Klärung schreit:
Da diese neue Wohnung wohl gut 300 km von meiner bzw der Heimat meines Sohnes entfernt liegen würde wurde mir gesagt, daß meine Ex mir im Streitfall das Sorgerecht streitig machen könnte, weil ich auf diese Entfernung mich nicht angemessen um das Kind kümmern könne. Ist das so? Ich mein, ich würde mein Kind ganz sicher nicht mehr so häufig sehen können. Was im moment 2 mal die Woche war würde dann vielleicht nur noch 2 mal im Monat sein.

Das wars dann erstmal denke ich.
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen und vielen Dank schonmal im vorhinein.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Riccon,

um die Unterhaltsfragen beantworten zu können, wäre es hilfreich wenn Du Dein bereinigtes Netto-EK nennen würdest.

Zum letzten Punkt bezüglich Sorgerecht. Nein, Dein Wegzug wird nicht zum ASR für die KM führen. Durch den Wegzug ergibt sich keine Kindeswohlgefährdung. Außerdem würdest Du ja einen 14tägigen Umgang pflegen, wie von Dir geschrieben.

LG Nero

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nadja01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Bist Du mit Ihr verheiratet gewesen ?
Bis zum 3 Lebensjahr mußt Du Betreuungsgeld zahlen ,
ab dann gilt Erwerbsobliegenheit für Deine Ex, es sei denn,
es gibt keine Betr.Möglichkeit für Deinen Sohn !
Also auf gut Deutsch..." Deine Ex muss ab Oktober zusehen , das
sie arbeitet findet...
Nach meiner Meinung kann die ARGE dann auch nicht mehr von Dir dann
wat fordern ....

0x Hilfreiche Antwort

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