Hallo,
ich bin auf der Suche nach Infos, wenn "Mann" Vater von einem unehelichen Kind wird.
Meine Fragen:
1. Muß der Vater für die Mutter in den ersten 3 Jahren auch Unterhalt bezahlen + wie wir er berechnet (Mutter ist Arbeitslos + wohnt bei Ihren Eltern mietfrei)?
Vater hat ein netto Einkommen von ca. 4100 €
Laut Düsseldorfer Tabelle muß der Vater für das Kind 388.-€ bezahlen.
Aber wie wird festgelegt, ob + wieviel er für die Mutter bezahlen muß.
2. Wird für die Berechnung der Unterhaltszahlungen an Mutter + Kind, nur immer das mtl. netto Einkommen des Vaters, oder werden evtl. auch sonstiges Vermögen des Vaters wie Sparbücher,Eigentumswohnung usw. zur Berechnung herangezogen.
3. Wenn Sie das Einkommen des Vaters verändert, wird dann der Kindes + Mutterunterhalt immer wieder neu berechnet?
Vielen Dank für alle Infos + Antworten!
Chris
Unterhalt für Mutter uneheliches Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo, zur Berechnung des Unterhalts für Mutter und Kind werden nur die laufenden Einkünfte herangezogen: Zinsen, Mieteinnahmen, Gehalt aus Selbständiger oder Nichtselbständiger Arbeit. Es wird nicht das Vermögen, lediglich das Einkommen aus Vermögen herangezogen.
Wie es sich mit dem BU für Muttern in Deinem Falle verhält weiß ich nicht, normalerweise wird so eine Art "Verdienstausfall" bezahlt. Da sie ja nun nicht verdient, hat sie ja kein Ausfall, kannn aber sein, dass die Ämter was wollen!
Bist Du Dirsicher mit den 388 Euro? Das erscheint mir selbst bei Deinem Einkommen sehr hoch! Ist da eventuell noch hälftiges Kindergeld abzuziehen? Habe nicht nachgesehen, reine Vermutung.
Liebe Grüsse
Gaestin
Sofern das schon bereingtes Einkommen ist, dann heißt das Einkommensstufe 12 DT, Höherstufung um eine Stufe, da nur für 2 unterhaltspflichtig (Mutter und Kind), ergibt einen Bedarf von 408 € abzgl. hälftiges Kindergeld = 331 € zu zahlender KU.
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Und BU für Mama 6 Wochen vor und bis zu 3 Jahre nach der Geburt. Selbstbehalt liegt bei 995,00 Euro. Bedarf der Mutter richtet sich nach dem bisherigen Einkommen, liegt dann etwa in Höhe der bisher gezahlten Leistungen aus dem ALG. Die ARGE oder das AA fallen dann raus bzw. werden ihre Ansprüche überleiten (auf den Vater des Kindes).
Ach ja, und Sonderbedarf kommt sicher auch noch: Erstausstattung.
Auweia Chris, da kommt einiges auf dich zu.
ach Reike.......so sehr es ihm auch weh tun wird..........er war dabei.....;-)
Und andere trifft es härter........wesentlich härter...........
Find es schon traurig genug, das hier nicht danach gefragt wird, ob er Rechte am Kind hat.......sondern nur Kohle, Kohle, Kohle...........
Geld regiert die Welt .........
Merline, da haben wir jetzt mal großzügig drüber hinweg geschaut.
Die Frage kommt bestimmt noch, später.
Ich wünsche es dem zukünftigen Erdenbürger, das die Fragen noch kommen:-)
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