Unterhalt für Mutter uneheliches Kind

24. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Chris34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Mutter uneheliches Kind

Hallo,

ich bin auf der Suche nach Infos, wenn "Mann" Vater von einem unehelichen Kind wird.


Meine Fragen:
1. Muß der Vater für die Mutter in den ersten 3 Jahren auch Unterhalt bezahlen + wie wir er berechnet (Mutter ist Arbeitslos + wohnt bei Ihren Eltern mietfrei)?

Vater hat ein netto Einkommen von ca. 4100 €

Laut Düsseldorfer Tabelle muß der Vater für das Kind 388.-€ bezahlen.
Aber wie wird festgelegt, ob + wieviel er für die Mutter bezahlen muß.

2. Wird für die Berechnung der Unterhaltszahlungen an Mutter + Kind, nur immer das mtl. netto Einkommen des Vaters, oder werden evtl. auch sonstiges Vermögen des Vaters wie Sparbücher,Eigentumswohnung usw. zur Berechnung herangezogen.

3. Wenn Sie das Einkommen des Vaters verändert, wird dann der Kindes + Mutterunterhalt immer wieder neu berechnet?

Vielen Dank für alle Infos + Antworten!

Chris

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 89x hilfreich)

Hallo, zur Berechnung des Unterhalts für Mutter und Kind werden nur die laufenden Einkünfte herangezogen: Zinsen, Mieteinnahmen, Gehalt aus Selbständiger oder Nichtselbständiger Arbeit. Es wird nicht das Vermögen, lediglich das Einkommen aus Vermögen herangezogen.
Wie es sich mit dem BU für Muttern in Deinem Falle verhält weiß ich nicht, normalerweise wird so eine Art "Verdienstausfall" bezahlt. Da sie ja nun nicht verdient, hat sie ja kein Ausfall, kannn aber sein, dass die Ämter was wollen!
Bist Du Dirsicher mit den 388 Euro? Das erscheint mir selbst bei Deinem Einkommen sehr hoch! Ist da eventuell noch hälftiges Kindergeld abzuziehen? Habe nicht nachgesehen, reine Vermutung.
Liebe Grüsse
Gaestin

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#2
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 280x hilfreich)

Sofern das schon bereingtes Einkommen ist, dann heißt das Einkommensstufe 12 DT, Höherstufung um eine Stufe, da nur für 2 unterhaltspflichtig (Mutter und Kind), ergibt einen Bedarf von 408 € abzgl. hälftiges Kindergeld = 331 € zu zahlender KU.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#3
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Und BU für Mama 6 Wochen vor und bis zu 3 Jahre nach der Geburt. Selbstbehalt liegt bei 995,00 Euro. Bedarf der Mutter richtet sich nach dem bisherigen Einkommen, liegt dann etwa in Höhe der bisher gezahlten Leistungen aus dem ALG. Die ARGE oder das AA fallen dann raus bzw. werden ihre Ansprüche überleiten (auf den Vater des Kindes).

Ach ja, und Sonderbedarf kommt sicher auch noch: Erstausstattung.

Auweia Chris, da kommt einiges auf dich zu.

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#4
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

ach Reike.......so sehr es ihm auch weh tun wird..........er war dabei.....;-)

Und andere trifft es härter........wesentlich härter...........

Find es schon traurig genug, das hier nicht danach gefragt wird, ob er Rechte am Kind hat.......sondern nur Kohle, Kohle, Kohle...........

Geld regiert die Welt .........

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Merline, da haben wir jetzt mal großzügig drüber hinweg geschaut. ;)

Die Frage kommt bestimmt noch, später.

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#6
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Ich wünsche es dem zukünftigen Erdenbürger, das die Fragen noch kommen:-)

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