Unterhalt für (Schwieger-)Eltern / Gütertrennung

15. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
-lil-
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt für (Schwieger-)Eltern / Gütertrennung

Hallo zusammen,

Herr F.'s Vater ist schon lange arbeitslos und mittlerweile sogar unbefristet für arbeitsunfähig erklärt worden. Daher flattern bei Herrn F. ab und an Unterhaltsformulare ein.
Jetzt ist es so, dass Herr F. und seine Lebensgefährtin gerne irgendwann mal heiraten würden, jedoch wäre sie dann ja auch mit unterhaltspflichtig (wenn daran etwas nicht stimmt, korrigiert mich bitte). Gibt es irgendeinen Weg, das zu umgehen? Gilt in solchen Fällen soetwas wie Gütertrennung? Und wenn wie ist das realisierbar?

Viele Fragen und keine Ahnung, ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Vielen vielen Dank im Voraus schoneinmal!
LG
-lil-

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo -lil-,

selbst als Ehefrau wärest du den Eltern deines Partners gegenüber nicht zu Unterhalt verpflichtet, dein Einkommen bliebe bei der Berechnung außen vor.

Die Einkünfte des Ehepartners sind nur insofern interessant, dass der Ehepartner im Bedarfsfall vorrangig vor den Eltern unterhaltsberechtigt wäre.

Für mehr Informationen zum Thema Elternunterhalt schau auch mal hier

Allerdings spricht trotzdem nix gegen einen Ehevertrag. ;)

Da würde sich dann die Beratung durch einen Notar möglicherweise durchaus als lohnenswert erweisen :)


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Ich schließe mich an.

Nur leibliche Kinder sind zum Unterhalt verpflichtet, nicht jedoch deren Ehegatten. Auf den Güterstand kommt es dabei nicht an.

Auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft muss ein Ehegatte für seine Schwiegereltern keinen Unterhalt zahlen.

Es kann jedoch sein, dass der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes nach der Heirat gekürzt wird. Aber auch dafür kommt es nicht auf den Güterstand an.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-lil-
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten!

Also wenn ich euch richtig verstehe, wäre der Ehepartner nur unterhaltspflichtig ggü. den Schwiegereltern wenn das leibliche Kind den Unterhalt nicht aufbringen kann?
Gilt dies auch, wenn das leibliche Kind gerade den Selbstbehalt verdient und der Ehegatte aber mehr?
Kann es auch passieren, dass beide zahlen müssen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo -lil-,

quote:
Also wenn ich euch richtig verstehe, wäre der Ehepartner nur unterhaltspflichtig ggü. den Schwiegereltern wenn das leibliche Kind den Unterhalt nicht aufbringen kann?


Sorry, -lil-, das hast du falsch verstanden :)

Der Ehepartner ist seinen SCHWIEGEReltern gegenüber KEINESFALLS unterhaltspflichtig.

Sind die Einkünfte des leiblichen Kindes zu gering, könnte ihm aufgrund des Verdienstes des Ehegatten allenfalls der Selbstbehalt (der gegenüber den Eltern immerhin bei 1400 € liegt) gekürzt werden.

Ansonsten ist er dann eben leistungsunfähig.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-lil-
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ah okay, danke für die Aufklärung - wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)

Danke damit habt ihr mich schon ein bisschen beruhigt :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.743 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen