Hallo zusammen,
Herr F.'s Vater ist schon lange arbeitslos und mittlerweile sogar unbefristet für arbeitsunfähig erklärt worden. Daher flattern bei Herrn F. ab und an Unterhaltsformulare ein.
Jetzt ist es so, dass Herr F. und seine Lebensgefährtin gerne irgendwann mal heiraten würden, jedoch wäre sie dann ja auch mit unterhaltspflichtig (wenn daran etwas nicht stimmt, korrigiert mich bitte). Gibt es irgendeinen Weg, das zu umgehen? Gilt in solchen Fällen soetwas wie Gütertrennung? Und wenn wie ist das realisierbar?
Viele Fragen und keine Ahnung, ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Vielen vielen Dank im Voraus schoneinmal!
LG
-lil-
Unterhalt für (Schwieger-)Eltern / Gütertrennung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo -lil-,
selbst als Ehefrau wärest du den Eltern deines Partners gegenüber nicht zu Unterhalt verpflichtet, dein Einkommen bliebe bei der Berechnung außen vor.
Die Einkünfte des Ehepartners sind nur insofern interessant, dass der Ehepartner im Bedarfsfall vorrangig vor den Eltern unterhaltsberechtigt wäre.
Für mehr Informationen zum Thema Elternunterhalt schau auch mal hier
Allerdings spricht trotzdem nix gegen einen Ehevertrag.
Da würde sich dann die Beratung durch einen Notar möglicherweise durchaus als lohnenswert erweisen
Grüße
Ich schließe mich an.
Nur leibliche Kinder sind zum Unterhalt verpflichtet, nicht jedoch deren Ehegatten. Auf den Güterstand kommt es dabei nicht an.
Auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft muss ein Ehegatte für seine Schwiegereltern keinen Unterhalt zahlen.
Es kann jedoch sein, dass der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes nach der Heirat gekürzt wird. Aber auch dafür kommt es nicht auf den Güterstand an.
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Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten!
Also wenn ich euch richtig verstehe, wäre der Ehepartner nur unterhaltspflichtig ggü. den Schwiegereltern wenn das leibliche Kind den Unterhalt nicht aufbringen kann?
Gilt dies auch, wenn das leibliche Kind gerade den Selbstbehalt verdient und der Ehegatte aber mehr?
Kann es auch passieren, dass beide zahlen müssen?
Hallo -lil-,
quote:
Also wenn ich euch richtig verstehe, wäre der Ehepartner nur unterhaltspflichtig ggü. den Schwiegereltern wenn das leibliche Kind den Unterhalt nicht aufbringen kann?
Sorry, -lil-, das hast du falsch verstanden
Der Ehepartner ist seinen SCHWIEGEReltern gegenüber KEINESFALLS unterhaltspflichtig.
Sind die Einkünfte des leiblichen Kindes zu gering, könnte ihm aufgrund des Verdienstes des Ehegatten allenfalls der Selbstbehalt (der gegenüber den Eltern immerhin bei 1400 € liegt) gekürzt werden.
Ansonsten ist er dann eben leistungsunfähig.
Grüße
Ah okay, danke für die Aufklärung - wer lesen kann ist klar im Vorteil
Danke damit habt ihr mich schon ein bisschen beruhigt
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