Hallo,
Mein Mann sein Sohn hat mit 16 Abitur gemacht und möchte studieren. Er wohnt bei seiner Mutter und sie bekommt regulär Unterhalt für ihn .
Für das Studium soll Bafög beantragt werden.
Frage: Ändert sich etwas am Unterhalt oder zahlen wir trotz Bafög Unterhalt bis zur Volljährigkeit?
-- Editiert von Biba123 am 20.07.2018 10:14
-- Editiert von Biba123 am 20.07.2018 10:14
Unterhalt für Student unter 18
20. Juli 2018
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Frage vom 20. Juli 2018 | 10:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Student unter 18
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#1
Antwort vom 20. Juli 2018 | 10:19
Von
Status: Student (2778 Beiträge, 913x hilfreich)
BAföG-Leistungen, auch soweit sie als Darlehen gewährt werden, zählen als Einkommen.
Einkommen des Kindes wird regelmäßig hälftig auf den Barunterhalt angerechnet.
#2
Antwort vom 20. Juli 2018 | 10:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gilt das auch für minderjährige? Wird das in dem Fall behandelt wie ein volljähriger Student?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Juli 2018 | 11:56
Von
Status: Student (2778 Beiträge, 913x hilfreich)
Meine Antwort bezog sich auf die dargelegte Fallkonstellation, also auf einen Minderjährigen.
Bei Volljährigen erfolgt eine andere Berechnung.
Nein, ein Minderjähriger wird nicht wie ein Volljähriger behandelt.
#4
Antwort vom 20. Juli 2018 | 12:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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