Hallo,
ich habe mal eine Frage zu einem Fall im Bekanntenkreis.
Und zwar geht es um die Unterhaltspflicht für die Tochter (24).
Die Tochter hat nach der Schule ein Studium angefangen. Das erste Studienfach hat sie abgebrochen und wechselte nach einem Jahr das Studienfach. In diesem studierte sie bis zum Vordiplom. Nach dem Vordiplom hat sie sich ein halbes Jahr Auszeit genommen und reiste in der Welt herum. Anschliesend zog sie bei Ihren Eltern wieder ein und fühte sich nicht mehr in der Lage das Studium fortzuführen. Sie wird nun seit einem halben Jahr psychologisch behandelt. Leider bricht sie immer wieder die Bahndlung ab, wenn es ihre gerade "gut geht". An eine Fortsetzung des Studium ist daher momentan nicht zu denken.
Jetzt entsteht daher folgende Frage:
Können die Eltern veranlassen, dass sie auszieht (wenn die Eltern die externe Miete zahlen)?
Oder: Sind sie verpflichtet sie weiterhin zu unterstützen, wenn sie nicht ihr Studium wieder aufnimmt bzw. sich dauerhaft in Behandlung begibt?
Vielen Dank für Hilfen.
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""
Unterhalt für Tochter 24
22. August 2009
Thema abonnieren
Frage vom 22. August 2009 | 11:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Tochter 24
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#1
Antwort vom 22. August 2009 | 18:46
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo,
quote:
Können die Eltern veranlassen, dass sie auszieht (wenn die Eltern die externe Miete zahlen)?
Natürlich.
I.d.R. gilt: Unterhaltsberechtigt ist nur, wer sich in Schul-, Berufsausbildung oder Studium befindet.
Gibt es Gutachten, welche bestätigen, dass die Tochter außer Stande ist, ein Studium zu absovieren bzw. einer Ausbildung nachzugehen?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 22.08.2009 18:46
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