Unterhalt für Tochter – Einkommen reicht nicht für alle Kinder?

19. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Egon1987
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Tochter – Einkommen reicht nicht für alle Kinder?

Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich zahle aktuell Unterhalt für meine 12-jährige Tochter, die nicht bei mir lebt. Ich bin mittlerweile verheiratet und habe zwei weitere kleine Kinder (3 Jahre und 2 Monate), die bei mir im Haushalt leben.

Mein Nettoeinkommen liegt bei knapp unter 2.400 € im Monat. Davon zahle ich Miete inkl. Nebenkosten und unterhalte zwei Autos – eins davon beruflich notwendig. Meine Frau erhält aktuell 150 € Elterngeld.

Jetzt meine Frage:
Reicht mein Einkommen überhaupt aus, um den vollen Unterhalt für meine Tochter zu leisten? Oder wird der verfügbare Betrag auf alle drei Kinder aufgeteilt?

Ich habe gelesen, dass laut §1603 BGB und §1609 BGB bei mehreren gleichrangigen Kindern eine sogenannte Mangelfallberechnung erfolgt – stimmt das? Und wenn ja: Wie genau wird das berechnet?
Gibt es Erfahrungswerte, wie das Jugendamt in so einem Fall entscheidet?

Ich habe etwas Sorge, dass ich am Ende doch mehr zahlen muss, wenn ich mich dort melde – obwohl mein Einkommen durch die beiden kleinen Kinder eigentlich stark gebunden ist.

Danke im Voraus für eure Hilfe und Erfahrungen!

Viele Grüße
Egon




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18806 Beiträge, 10170x hilfreich)

Zitat (von Egon1987):
Oder wird der verfügbare Betrag auf alle drei Kinder aufgeteilt?

Ja

Zitat (von Egon1987):
Ich habe gelesen, dass laut §1603 BGB und §1609 BGB bei mehreren gleichrangigen Kindern eine sogenannte Mangelfallberechnung erfolgt – stimmt das?

Ja

Zitat (von Egon1987):
Und wenn ja: Wie genau wird das berechnet?

Es wird geschaut, wie viel Unterhalt jedem Kind zustehen würde, wenn kein Mangelfall vorläge.
Dann wird geschaut, wie viel Geld verfügbar ist.
Und dann wird der Unterhalt für jedes Kind prozentual soweit reduziert, bis der Selbstbehalt eingehalten wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 548x hilfreich)

Zitat:
Gibt es Erfahrungswerte, wie das Jugendamt in so einem Fall entscheidet?

Das Jugendamt würde ich in Sachen Unterhalt gar nicht entscheiden lassen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41800 Beiträge, 14613x hilfreich)

Das Jugendamt entscheidet doch gar nicht.

wirdwerden

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