Unterhalt fuer Tochter

2. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bjoern79
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt fuer Tochter

Hallo,

habe da ein kleines Problem.

Habe eine Tochter, für die ich Unterhalt zahle. Jedoch kann ich aus wirtschaftlichen Gründen, nicht den vollen Unterhalt zahlen. Auch verlangt das Jugenamt von mir, das ich mich um eine andere Arbeitstelle bemühe. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und soll mich um eine Stelle bemühen, welche vielleicht auf 1 Jahr befristet ist? Genauso habe ich mal eine Liste aufgestellt mit Gehalt und Kosten. Nach der Liste hätte ich noch ca. 181€ zum Leben im Monat, ohne Bewerbungskosten. Würden diese noch mit hinzukommen, hätte ich nur noch 21€ zum leben.
Selbst ein Hatz4 Empfänger hat mehr Geld zum Leben als meine Wenigkeit.



-- Editiert am 02.04.2009 08:38

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9 Antworten
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#2
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

...natürlich verlangt ja niemand deinen job erst mal zu kündigen...aber wenn du einen besser bezahlten job bekommen könntest, wäre das nicht auch für dich besser?

auf alle fälle bist du dazu verpflichtet den bedarf eures kindes mit ab zu decken.

klappt es mit dem umgang.

vielleicht hat ja deine ex auch ein interesse mehr zu arbeiten. hast du mal darüber nach gedacht ihr das kind öfter, falls möglich, ab zu nehmen, damit sie mehr arbeiten kann?

uwe

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#3
 Von 
the winner
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

erkundige dich mal über eine mangelfallberechnung so etwas kennt auch das jugendamt !!!

-- Editiert am 02.04.2009 10:32

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#4
 Von 
Bjoern79
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich darf die kleine nicht sehen, läuft schon per gericht. nebenjob darf ich nicht ausführen, anweisung vom arbeitgeber. mit neuem job und mehr geld verdienen is ja gut und schön, jedoch gibt es da einen haken. 1. selbst wenn ich 2500 netto bekommen würde hätte ich nur 900 davon, weil das ist der selbstbehalt ( kindesunterhalt und rückzahlung ans amt). 2. zu der derzeitigen wirtschaftslage is es wohl besser einen unbefristeten arbeitsvertrag zu haben als einen auf ein jahr befristet oder?

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#5
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo,
wenn du mit deinem Geld nicht klarkommst solltest du vielleicht mal deinen Lebensstil überdenken.

Was kann dein Kind dafür????? das du nicht Haushalten kannst, oder willst.

Tipps wie du dich erfolgreich vom KU drücken kannst wirst du hier nicht bekommen.

Ich sehe für dich nur zwei Möglichkeiten, mehr Arbeiten oder Kosten senken....

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#6
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo Björn!

Sieh mal nicht gleich alles so schwarz.
Wieviel verdienst Du?
Wieviel musst Du an welches Amt zurückzahlen.

Es ist nämlich nicht ganz so, dass man ausser 900,-€ nix behalten darf.

Wir bräuchten schon noch einige detailliertere Aussagen.

Vielen Dank!

LG M

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#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Björn,

quote:
1. selbst wenn ich 2500 netto bekommen würde hätte ich nur 900 davon, weil das ist der selbstbehalt ( kindesunterhalt und rückzahlung ans amt)


Na, du bist aber ein Herzchen...
Wann und wie dachtest du denn, dass sich deine Miesen zurückzahlen?

Wie viel verdienst du denn?
Wie viel zahlst du?
Und wie hoch sind deine Miesen?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 02.04.2009 12:51

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#8
 Von 
Bjoern79
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, ich verdiene im durchschnitt 1015€ netto, davon gehen 418€ Miete (warm) ab, Versicherung (Haftpflicht, Hausrat, Auto) 61€, Benzin ca. 120€, Telefon 35€, Unterhalt (derzeit) 150€, Strom 50€. Macht zum Leben 181€.
Das witzige ist, ich bewerbe mich jeden Monat und drucke dazu Bewerbungsflyer aus, welche von der Agentur für Arbeit in Seminaren beigebracht werden. Jedoch sagt das Jugendamt das sie diese Flyer nicht als Bewerbungsmaßnahme anerkennen. Selbst viele Betriebe sind erfreut über diese Flyer, weil sie sich damit die Kosten der Rücksendung sparen.
Darüber hinaus hat mir die Sachbearbeiterin gesagt, das der Selbstbehalt bei Unterhalt nicht greife und sie meinen Lohn bis zur Armutsgrenze pfänden dürften.

Die Miesen belaufen sich auf ca. 7200€

-- Editiert am 20.04.2009 16:47

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#9
 Von 
the winner
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

das stimmt nicht den selbsterhalt darf man dir nicht pfänden, lass dich nicht vom jugendamt einschüchtern, du hast ein recht auf pkh und nimm dir einen anwalt der dich berät

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