Unterhalt für Tochter in Pflege

9. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)
Unterhalt für Tochter in Pflege

Hallo zusammen,

da ich bislang immer wieder tolle Hilfe und Tipps in diesem Forum bekommen habe, wende ich mich heut emit folgendem Problem an Alle.

Der Mann meiner Schwiegermutter hat 3 Kinder, die jüngste Tochter ist schon volljährig und lebt seit Geburt an bei Pflegeeltern. Seit ihrem 2ten Lebensjahr bei ein und der gleichen Familie. Unterhalt wurde, so gut es ging, vom Kindesvater immer gezahlt. Nun ist die Tochter in Ausbildung und bekommt ca 450 € Ausbildungsvergütung. Ausserdem bekommen die Pflegeeltern das Kindergeld und Pflegegeld für das Kind. So weit ich das jetzt richtig verstanden habe bekommen die Pflegeeltern ca 500 € vom Amt, dass sich dann vom Kindesvater nun ca 380 € Unterhalt zurückholen will. Hab ich da was nicht mitbekommen ? Ich hatte unlängst selber einen Beitrag hier drinnen, da ging es um meine Stieftochter und Unterhalt und da habe ich mitgenommen, dass ein volljähriges Kind Anspruch auf 640 € Unterhalt hat, inkl Kindergeld und Ausbildungsgelder angerechnet werden. Ist das bei Inanspruchnahme von Pflegegeld anders geregelt ? Da kenne ich mich nicht aus, habe aber versprochen, entsprechenden Beitrag hier zu posten und die guten Ratschläge / Tipps dann weiter zu leiten. Ist das bei der Variante leibliche Tochter bei Pflegeeltern untergebracht grundsätzlich anders geregelt als im Normalfall Eltern / Kinder ? Ich bin mir sicher, dass sich hier selber betroffene und/oder versierte finden werden, die mich dazu aufgleisen können. Vielen Dank schon mal im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Franciska
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo HinDu,

also ich beschäftige mich auch mit dem Thema Pflegegeld. Es ist folgendermassen beim Pflegegeld,

2xAnspruch auf Barunterhalt lt. Pflegevertrag (altersabhängig), zzgl. Pflegepauschale, zzgl. Kindergeld anteilig (wenn mehr Kinder vorhanden sind, dann weniger Abzüge). Das Jugendamt schließt den Pflegevertrag mit den Pflegeeltern und dann holt sie sich den Unterhalt von den Eltern soweit möglich. Damit haben die Pflegeeltern nicht die Aufgabe auch noch um den Lebensunterhalt zu sorgen. Außerdem stellt sich die Frage, wenn er nicht regelmäßig gezahlt hat, dass es u. U. Rückforderungen für vergangene Zeiten sind.

An seiner Stelle würde ich mal ins Jugendamt gehen und mich beraten lassen. auch darauf Bezug nehmen dass der Unterhalt auf 640 Euro Anspruch festgesetzt ist. Vielleicht wurde ja was übersehen.


Gruß

Franciska

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"Mich kann nichts erschüttern..... ich habe Kinder!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Franciska, vielen Dank für die INfo, aber ich fürchte, ich habe mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Ich versuche es mal so zuschreiben wie ich es verstanden habe. Wenn in einer Familie das volljährige Kind wegen Differenzen nicht mehr zu Hause leben will oder kann, dann kann es ja ausziehen und die Eltern sind zu gleichen Teilen unterhaltsverpflichtet. Der Unterhaltsanspruch des Kindes beträgt nach derzeitiger Gesetzeslage 640 €. Von diesem Anspruch werden das Kindergeld und z.B. eigenes Geld, wie Ausbildungsvergütung abgezogen. Die Differenz die dadurch entsteht ist als Unterhaltsleistung zu zahlen. Bsp. Kind verdient in Ausbildung 450 €, bekommt das Kindergeld gezahlt plus 154 € macht in Summe 604 €. Nun ist der zu zahlende Unterhalt der Eltern jeweils 18 € Vater und 18 € Mutter, natürlich Einkommensgeteilt, so dass der Gesamtanspruch von 640 € gedeckelt ist. (450 + 154 + 18 + 18 = 640 €). So ist der Normalfall und so wird auch verfahren wenn die Eltern z.B. getrennt leben. Den Fall den ich hier habe, der stellt sich so dar. Kind wächst eigentlich seit Geburt bei Pflegeeltern auf. Diese bekommen das Kindergeld und vom Jugendamt Pflegegeld. Der Kindesvater hat dann bislang, bzw. zahlt nach wie vor an das Jugendamt den Unterhalt und zwar in voller Höhe. Nun hat das Kind aber eine Ausbildung begonnen, was aber nichts an der Höhe des Unterhaltes den der Kindesvater zahlt ausmacht. Er soll und so ist die Forderung, nach wie vor den vollen Satz zahlen. Begründung ist, dass die Unterhaltszahlung die der Kindesvater an das Amt leistet gegengerechnet wird auf die Pflegegeldzahlung des Amtes an die Pflegeeltern und somit das vom Kind eigens verdiente Geld gar nicht von der Unterhaltspflicht abgezogen werden kann. Es ist verdammt schwer das hier schirftlich darzustellen, deswegen vielleicht noch mal als Rechenbeispiel. a) Tochter noch nicht volljährig, geht zur Schule und lebt bei Pflegeeltern: Pflegeltern bekommen Kindergeld 154 € und ca 500 € Pflegegeld vom Jugendamt. Kindesvater zahlt an Jugendamt 380 € Unterhalt. b) Jetzt ist Kind in Ausbildung und verdient selber 450 €, Pflegeeltern bekommen nach wie vor Kindergeld 154 € und das volle Pflegegeld ca. 500 € und der Kindesvater soll trotzdem nach wie vor die 380 € zahlen, da stimmt doch m.E. was nicht. Das Kind verdient eigenes Geld und das wird nach deren Forderung nirgendwo berücksichtigt. Das schreit nach Ungerechtigkeit. Der Fall b trifft auf den Mann meiner Schwiegermutter zu und der hat keine Kohle sich einen Anwalt zu leisten, der ihn da ordentlich vertritt, deswegen möchte ich gerne hier ein paar brauchbare Infos sammeln und wenn da Aussicht auf Erfolg besteht, dann gehe ich auf meine Kosten mit ihm zum Anwalt, weil sonst kommt der nie raus aus der Daumenschraube. Ich hoffe ich konnte mich diesmal verständlicher machen, is aber auch schwer das Thema. Ich werde heute abend noch einmal genauere Infos einholen, dann hau ich wieder in die Tasten. Sollte dennoch jemand vorab gute Infos haben, posten, posten, posten....Danke erst mal.

0x Hilfreiche Antwort

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