Guten Abend,
folgender Sachverhalt führt mich hierher:
Kind wird 18, getrennt lebende, nicht verheiratete Eltern müssen sich fortan den Unterhalt teilen. Angestrebt wird eine gütliche Lösung, die nicht um ein paar Euro feilscht und auch nicht verpflichtet sämtliche Details offenzulegen, um auch Kosten für einen Anwalt zu sparen.
Ich lebe in Eigentums-Whg, und habe aber nach Abzug aller Kosten durch mehrere Konsumentenkredite, Hypothekenrate und die üblichen Nebenkosten höchstens noch 300 Euro übrig, wenn überhaupt.
Arbeite 30 Stunden pro Woche.
Jetzt frage ich mich, wie denn der Selbstbehalt von 900 Euro eingehalten werden soll, wenn ich doch soviel weniger selbst behalten kann. Ich möchte eine faire Lösung und auch den Unterhalt nicht kürzen, habe aber doch Bedenken, wie genau ich das dem Kindesvater gegenüber ausrechnen kann.
Grundsätzlich kann man mich wohl auf 40 Stunden hochrechnen? Zusätzlich mache ich ein paar Überstunden, die aber mal mehr mal weniger viele sind.
Wie soll ich so genau mein Einkommen kalkulieren?
Darüberhinaus habe ich eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die mir eigentlich nicht mehr als 30 Stunden Arbeit möglich macht. Um meine Kosten irgendwie zu decken und auch den Unterhalt zahlen zu können, werde ich aber fortan Überstunden machen müssen, so das davon auszugehen ist das sowieso mein Gehalt auf 40 Stunden hochgerechnet wird?
Was kann ich davon abziehen um mein Einkommen zu bereinigen?
Ich hoffe das waren jetzt nicht zuviele Fragen, und aber auch das ich durch Eure Antwort Klärung finde weil ich nicht so ganz blind in die Argumentation gehen möchte und zumindest wissen möchte, welche Möglichkeiten ich hätte.
vielen Dank
und ein frohes Osterfest!
Maria
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Unterhalt für Volljährige wie berechnen?
1. April 2010
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Frage vom 1. April 2010 | 21:23
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 12x hilfreich)
Unterhalt für Volljährige wie berechnen?
#1
Antwort vom 1. April 2010 | 21:43
Von
Status: Master (4939 Beiträge, 785x hilfreich)
Was macht das Mädel zur Zeit? Schule? Ausbildung?
quote:
Abzug aller Kosten durch mehrere Konsumentenkredite,
Die dürften allerdings DEIN Problem sein und sind für die Berechnung des Unterhaltes unerheblich.
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"gruß azrael"
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