Unterhalt für Volljährigen mit Ausbildung

6. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
berndbk
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Volljährigen mit Ausbildung

Mein Sohn hat jetzt eine Ausbildung begonnen, wird demnächst 18.
Hat er Unterhaltsanspruch gegen die Mutter? Fakten dazu, Sie arbeitet nur in einem 300 Euro-Job und kümmert sich sonst noch um 2 weitere minderj. Geschwister. Sie ist wieder verheiratet. Muss der neue Partner jetzt zahlen, wie beim Ehegattenunterhalt?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Der neue Partner muß nicht für das fremde Kind zahlen.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Aber beide Eltern sind barunterhaltspflichtig!Ob und wieviel ihm von wem zusteht hängt vom Einkommen aller beteiligten ab(auch des Sohnes)
Hier ist es schön erklärt:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

-- Editiert von schnee-einsiedel am 06.09.2004 21:16:28

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