Hallo,
mal eine Frage:
Kind hat abgeschlossen Erstudium und U25.
Das Kind will unbedingt ein Zweitstudium machen.
BafÖg und normale Unterhaltspflicht entfallen vermutlich.
Vater würde sofort das Geld freiwillig zahlen, hat aber kein Geld bzw. Job.
Mutter hat vermutlich sehr viel Ersparnisse und ein großes Erbe, will aber nicht zahlen.
Also einer will der andere nicht.
Eltern sind zerstritten, aber verheiratet.
Frage: Gibt eine juristische Möglichkeit an das Geld zu Mutter mit der Zustimmung des Vaters zu kommen für den Unterhalt des Kindes?
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Unterhalt für Zweitstudium wenn Eltern zerstritten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Warum sollte man an das Geld der Mutter kommen, wenn doch kein Unterhaltsanspruch mehr besteht? Das Kind könnte an das Geld der Mutter (eingeschränkt) kommen, wenn denn noch ein Anspruch da wäre. Ist aber nicht. Und nur, weil die Mutter noch mit dem Vater verheiratet ist, ist sie ja nicht entmündigt, gelle?
wirdwerden
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Naja in der Schule reichte ja auch die Zustimmung eines Elternteils aus um z.B. auf Klassenfahrten zu gehen.
Deshalb die Vermutung das das auch bei Unterhalt geht.
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Hier geht es doch um Unterhalt, welcher dem Kind nicht mehr zusteht. Das ist das eine. Das andere: die Mutter ist nicht entmündigt. Es geht also nicht, dass der Vater zu Lasten des Vermögens der Mutter irgend eine Erklärung abgibt.
Beispiel: Meine Nachbarin schuldet mir 200 €. Ich mach mit ihr aus, dass Nachbar Nr. 3 die Euronen zurückzahlt. Das geht ja wohl nicht, oder?
wirdwerden
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Du hast eine abgeschlossene Ausbildung. Mehr müssen Dir Deine Eltern nicht finanzieren. Wenn Du jetzt noch ein weiteres Studium aufnehmen willst, dann musst Du schon selbst sehen, wie Du zurecht kommst. Wie alt bist Du " Kind " denn eigentlich, wenn Du schon ein Studium komplett absolviert hast ?
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-- Editiert Annaminna am 24.09.2011 19:49
-- Editiert Annaminna am 24.09.2011 19:50
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